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DFL-Präsidium will keine weiteren Ausnahmen mehr von der 50+1-Regel

Die Deutsche Fußball Liga will mit einer Anpassung der viel diskutierten 50+1-Regel künftig mehr Rechtssicherheit schaffen. Gemäß einstimmigem Vorschlag des DFL-Präsidiums sollen künftig keine weiteren Ausnahmen von der 50+1-Regel erteilt werden. 

    Fußball - DFL Pressekonferenz am 23.04.2020 Ein Laptop mit dem Logo der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und den Livestream der Pressekonferenz der DFL mit Christian Seifert als Geschäftsführer der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH. *** Football DFL press conference on 23 04 2020 A laptop with the logo of the DFL Deutsche Fußball Liga GmbH and the livestream of the DFL press conference with Christian S
    Nach der 50+1-Regel muss der Mutterverein immer die Stimmenmehrheit halten, um den Einfluss von Investoren zu begrenzen. (www.imago-images.de)
    Die Einigung soll nun vom Bundeskartellamt bewertet werden. Anschließend müsste die DFL-Mitgliederversammlung dem Antrag mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Bereits seit Jahren gibt es im deutschen Fußball intensive Diskussionen um die 50+1-Regel. Das Bundeskartellamt hatte sie im Jahr 2021 zwar als grundsätzlich unproblematisch eingestuft, die Ausnahmen aber als durchaus problematisch bewertet. Diese Bedenken sollen mit den angedachten neuen Regularien aus dem Weg geräumt werden. Ausnahmen gelten für einzelne Klubs.
    Nach der 50+1-Regel muss der Mutterverein immer die Stimmenmehrheit halten, um den Einfluss von Investoren zu begrenzen. Für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim galt sie auf diese Weise über Jahre nicht, weil die jeweiligen Mehrheitseigner (Bayer, Volkswagen, Dietmar Hopp) sich seit mindestens 20 Jahren um den jeweiligen Klub verdient machen. In der vergangenen Woche kündigte Hopp allerdings an, die TSG in den Kreis der regulären 50+1-Klubs zurückführen und auf seinen Sonderstatus mit Stimmenrechtsmehrheit verzichten zu wollen. 
    Die Bedingungen für Leverkusen und Wolfsburg sollen bezwecken, dass die Förderausnahmen konsistenter mit der 50+1-Grundregel ausgestaltet werden. Unter anderem ist unter gewissen Voraussetzungen ein Vorteilsausgleich des beherrschenden Mehrheitseigners ähnlich der Regularien des neuen europäischen Financial Fair Play angedacht. Außerdem muss ein Vertreter des Muttervereins in das mit Kontroll- und Zustimmungsbefugnissen ausgestattete Aufsichtsgremium der Kapitalgesellschaft entsandt werden. Bei der Entscheidung über identitätsstiftende Merkmale wie beispielsweise Vereinslogo oder Zahl der Stehplätze solle dieser zudem ein Vetorecht erhalten.
    Diese Nachricht wurde am 09.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.