Umgang mit der AfD
Di Fabio zurückhaltend zu Verbotsverfahren - "Pulver vielleicht lieber noch trocken halten"

Der frühere Bundes-Verfassungsrichter Di Fabio hat sich zurückhaltend zu Bestrebungen für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren geäußert.

    Das Bild zeigt einen lächelnden Udo Di Fabio mit Brille, Kinnbart, Krawatte und Anzug.
    Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio (Archivbild) (imago stock&people)
    Dies könnte zwar politisch notwendig werden, sollte sich die Partei weiter radikalisieren und darauf ausgehen, die geltende Verfassungsordnung zu untergraben oder sogar abzuschaffen, sagte der Jurist der "Bild am Sonntag". Aus seiner Sicht aber sollte man "das Pulver vielleicht lieber trocken halten", weil man es womöglich später noch benötige. Mit Blick auf die Landtagswahlen im kommenden Jahr erklärte Di Fabio, sollte die AfD in einem Bundesland die absolute Mehrheit der Mandate erhalten, dann werde man ihr die Bildung einer Landesregierung nicht verweigern können.
    Aber auch eine solche dürfe den verfassungsrechtlichen Rahmen nicht verlassen und müsste sich an Recht und Gesetz halten.
    Diese Nachricht wurde am 28.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.