
Bundespräsident Joachim Gauck hat das umstrittene Gesetz über die Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten trotz verfassungsrechtlicher Bedenken passieren lassen. Diese seien nicht so durchgreifend, dass sie Gauck an einer Ausfertigung gehindert hätten, teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit.
Damit können die Diäten wie geplant in zwei Stufen steigen: rückwirkend zum 1. Juli von bisher 8252 auf 8667 Euro im Monat und Anfang kommenden Jahres auf 9.082 Euro. Gauck hatte das Gesetz zunächst nicht unterschrieben - sondern intensiv auf Übereinstimmung mit dem Grundgesetz und den verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur Abgeordnetenentschädigung geprüft, so das Präsidialamt. Nähere Angaben über die Bedenken wollte die Sprecherin des Bundespräsidenten nicht machen.
Kritiker halten Verfahren für nicht transparent
Während sich etwa die Linke und die FDP an der Höhe der Anhebung bis 2015 gestört hatten, standen bei anderen Kritikern ein geplanter Automatismus und Zuschläge im Fokus.
Denn von 2016 an sollen die Diäten an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt werden. Sie sollen dann jeweils zum 1. Juli auf der Basis der vom Statistischen Bundesamt berechneten Verdienstentwicklung in Deutschland steigen. Von der nächsten Legislaturperiode an soll der Bundestag über die Beibehaltung der automatischen Erhöhung abstimmen. Damit sollen Abstimmungen über jede einzelne Erhöhung entfallen. Kritiker halten dieses Verfahren für nicht ausreichend transparent.
Zulagen auch für Ausschuss-Vorsitzende
Künftig sollen Vorsitzende von Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen zudem eine Zulage von 15 Prozent der Diäten erhalten. Das könnte rechtliche Zweifel aufwerfen, berichtet DLF-Korrespondentin Gudula Geuther. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte einmal Funktionszulagen für Abgeordnete verboten, außer für die Fraktionsvorsitzenden.
Gekürzt werden soll bei den Pensionen. Der Höchstsatz soll von 67,5 Prozent der Diät nach 27 Mandatsjahren auf 65 Prozent sinken. Die Möglichkeit des Pensionseintritts mit 57 Jahren soll abgeschafft werden. Abgeordnete sollen von der kommenden Legislaturperiode an frühestens mit 63 in Pension gehen können.
In diesem Jahr kostet die Erhöhung 1,7 Millionen Euro mehr, für das Jahr 2015 rechnet die Koalition mit 3,5 Millionen Euro zusätzlich.
(pg/tön)