
Eine Sprecherin des Bundespräsidialamtes bestätigte, dass die juristische Prüfung des Diäten-Gesetzes andauere. "Es ist eine komplexe Angelegenheit, die einer sorgfältigen Prüfung bedarf." Gauck hat demnach das am 21. Februar beschlossene Gesetz erst am 19. Mai erhalten. Sie bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung.
Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken von Juristen des Bundespräsidialamts ist dem Bericht zufolge offen, ob Gauck das Gesetz überhaupt oder nur unter Vorbehalt einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterzeichnet. Die Juristen prüfen derzeit, ob die im Gesetz enthaltene automatische Koppelung der Diäten-Erhöhungen an die Lohn- und Gehaltsentwicklung im Land mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Ohne die Unterschrift des Bundespräsidenten bleiben die Diäten bei 8252 Euro, anstatt auf 8667 Euro zu steigen. Im Januar sollte dann die nächste Erhöhung auf 9082 Euro erfolgen.
(swe/sdö)