
Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche ist demnach nur noch erforderlich für Tätigkeiten in der Verkündigung, der Seelsorge, der evangelischen Bildung oder für solche "in besonderer Verantwortlichkeit für das evangelische Profil". In Berlin votierte die "Konferenz für Diakonie und Entwicklung" als höchstes Beschlussorgan mit großer Mehrheit für eine entsprechende Mitarbeitsrichtlinie. Auch ein Kirchenaustritt ist nicht mehr automatisch ein Kündigungsgrund.
Die beiden großen Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas sind nach dem öffentlichen Dienst die größten Arbeitgeber in Deutschland mit fast 1,8 Millionen Beschäftigten. Für sie gilt ein kirchliches Arbeitsrecht mit Sonderregeln. Diese sorgen immer wieder für Diskussionen und juristische Auseinandersetzungen vor allem wegen Fragen der Gleichbehandlung.
Diese Nachricht wurde am 18.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.