Honecker: Welches Modell schlägt denn die CDU vor?
Rüttgers: Sie wissen, dass ich selber als Bundesbildungsminister und übrigens auch noch bis zum Beginn des letzten Jahres große Probleme mit der Frage der Erhebung von Studiengebühren gehabt habe. Ich habe immer Angst gehabt und habe sie noch irgendwo heute, dass das dazu führt, dass junge Menschen nicht mehr studieren, weil sie nicht genügend Geld von zuhause mitbringen. Ich will aber, dass man studieren kann, unabhängig davon, ob die Eltern arm oder reich sind. Das ist das Erste, was wir jetzt, als wir diese Debatte in der CDU-Landtagsfraktion geführt haben, gesagt haben. Erstens, es darf kein Abkassiermodell geben. Studiengebühren dürfen nicht in den Landeshaushalt fließen, sondern unser Vorschlag ist, dass die Hochschulen ermächtigt werden, in einem bestimmten Rahmen Studiengebühren zu erheben. Die sollen sie dann auch behalten können. Die dürfen nicht verrechnet werden mit öffentlichen Zuschüssen, und sie sollen auch benutzt werden, um im Laufe der Zeit ein Fond aufzulegen, wie es das etwa bei amerikanischen oder englischen Hochschulen ist, aus dem dann Stipendien für besonders gute oder besonders bedürftige Studenten bezahlt werden können.
Honecker: Also ich verstehe das so: Sie wollen damit ausschließen, dass das Geld für andere Länderfinanzierungen genutzt wird, sondern wirklich den Hochschulen zugute kommt?
Rüttgers: Richtig. Die Hochschulausbildung muss besser werden. Es ist ja nicht so, dass etwa das Studium deshalb so lange in Nordrhein-Westfalen dauert, weil die Studierenden schlecht sind, sondern man kann heute als Student gar nicht in der Regelstudienzeit sein Examen machen. Insofern muss das alles besser werden, von der Betreuungsquote, Professoren Studenten, bis hin zu den räumlichen Voraussetzungen.
Honecker: Die Frage ist doch, wie soll es denn kassiert werden? Wer soll wann bezahlen?
Rüttgers: Wir schlagen vor, dass man nicht jetzt einfach sagt, wir erheben. Ich halte auch diese Debatte Erststudium und Langzeitstudenten letztlich für eine von der politischen Angst geprägte Debatte. Wir wollen, dass die Studierenden dann auch etwas von der Hochschule verlangen können; deshalb Studiengebühren von Anfang an und für das gesamte Studium. Aber man kann es sich stunden lassen, man bezahlt es erst zurück, wie wir das übrigens heute bei Bafög schon haben, wenn man im Job ist, das heißt dann, wenn man zu den besser Verdienenden gehört.
Honecker: Das heißt also eine Art Darlehen?
Rüttgers: Das ist eine nachgelagerte Studiengebühr, ein virtuelles Darlehen, wenn Sie so wollen. Man weiß, es kostet so viel. Wir haben das mal ausgerechnet. Das könnte man rückzahlen in Summen von 50 Euro pro Monat, also auch nicht Summen, die dann einen Berufseinstieg so erschweren oder unmöglich machen.
Honecker: Wenn Sie Bafög ansprechen, man kann ja dort durch schnelles Zurückzahlen einen bestimmten Betrag erlassen bekommen. Soll das bei diesen Studiengebühren ähnlich funktionieren?
Rüttgers: Ja, auch übrigens bei den Sozialklauseln. Ich glaube, dass man das, was im Bafög-Gesetz für die Studienförderung gilt, auch bei den Studiengebühren parallel anwenden kann.
Honecker: Noch ist da das Hochschulrahmengesetz vor. Das verbietet ja explizit Erststudiengebühren; da haben ja einige CDU-Länder bereits juristische Schritte eingeleitet. Was glauben Sie denn? Kann man diese Bundesregelung irgendwann mal kippen?
Rüttgers: Ich bin ganz sicher, die wird beim Verfassungsgericht keinen Bestand halten, denn die Finanzierung und die Bildungsangelegenheiten sind Ländersache und nicht eine Sache, die sich im Hochschulrahmengesetz regeln lässt.
Honecker: Vielen Dank für das Gespräch.