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Die Deutsche Telekom erringt einen Teilerfolg im Streit um die letzte Meile

Wie das Kölner Verwaltungsgericht Anfang der Woche mitteilte, wurde einem Antrag des Unternehmens überwiegend stattgegeben, die Bescheide der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post außer Vollzug zu setzen. In den Bescheiden ging es um die Bedingungen, zu denen die Telekom ihren Wettbewerbern Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, der letzten Meile, gewähren muss. Im Rechtsstreit verlangte die Telekom eine längere Bestellfrist als vier Wochen für die Zahl der benötigten Leitungen vor der endgültigen Bereitstellung. Das Gericht entschied zugunsten der Telekom, da in ihren Augen die Regulierungsbehörde nicht festgestellt hatte, ob die Telekom ihre Wettbewerber bei der Bereitstellung der letzten Meile benachteiligt, um sich selbst Vorteile einzuräumen.

ddp |