
Behandelnde Ärzte können sehen, was bisher gemacht wurde, wo Risiken liegen und zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist. Die Mediziner sind verpflichtet, Medikationsdaten, Befundberichte, Arzt- und Entlassbriefe in die elektronische Akte einzustellen. Weitere Informationen, auch aus vorangegangenen Behandlungen, können sie auf Wunsch ebenfalls hinterlegen. Patienten können zudem auch selbst Dokumente hinzufügen, sie können aber den Zugriff etwa auf einzelne Praxen oder Krankenhäuser beschränken.
Die Daten werden laut Gesundheitsministerium auf sicheren Servern gespeichert und verschlüsselt abgelegt.
Diese Nachricht wurde am 15.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.