Ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit: Bei dem renommierten Fachjournal "Angewandte Chemie" reicht ein Forscher eine wissenschaftliche Arbeit ein. Sie durchläuft die üblichen Stationen: Die Gutachter geben grünes Licht, der Verlag akzeptiert den Artikel. Kurze Zeit später aber wendet sich ein zweiter Autor an die Redaktion. Mit nahezu gleichen Ergebnissen, die er auch mit denselben Methoden gewonnen hat wie der Autor des ersten Beitrags.
" Daraufhin wurde die Redaktion natürlich etwas hellhörig und hat da noch mal nachgehakt. Und es stellte sich heraus, dass der Autor des ersten Beitrages bei einem Vortrag des zweiten Autors anwesend war und natürlich der Verdacht besteht, dass dieser erste Autor die Experimente nicht selbst durchgeführt hat, sondern einfach die Ergebnisse aus dem Vortrag genommen hat und damit dann eine Publikation fertig gestellt hat. Problem ist, dass Sie so etwas natürlich nur sehr, sehr schwer beweisen können."
So Professor Wolfram Koch. Er ist Geschäftsführer bei der Gesellschaft Deutscher Chemiker, GDCh, in Frankfurt. Die GDCh ist eines der deutschen Mitglieder in der europäischen Dachorganisation EuCheMS, die nun einen Katalog von Richtlinien erstellt hat, einen Leitfaden für ethisch sauberes Publizieren in der Chemie. Sofort denkt man dabei natürlich an Affären aus anderen Fachgebieten. An den deutschen Physiker Jan Hendrik Schön zum Beispiel, der viele seiner angeblichen Messergebnisse am Computer frisiert hatte. Oder an den Klonforscher Woo-Suk Hwang, der jüngst der Fälschung überführt worden ist. In der Chemie ist der Fall aber etwas anders gelagert. Koch:
" Also, es gibt keinen großen Skandal, der jetzt in der Chemie Anlass für diese Regeln hätte gelten können. Was wir sehen ist, dass die Zahl von kleineren Verstößen, von kleineren unethischen Verhalten, dass die doch deutlich zunehmen."
Und so liest sich der Katalog auch wie eine Zusammenfassung wissenschaftlicher Selbstverständlichkeiten. Autoren sollen ihre Daten auf ehrliche Weise sammeln und deuten. Der Autor hat korrekt Quellen, Referenzen und Zitate zu nennen. Er darf keine erfundenen Messwerte und wissenschaftliche Plagiate einreichen. Und er muss das Copyright beachten. Dass die EuCheMS nun diese Regeln den Wissenschaftlern wieder ins Gedächtnis ruft, liege auch an der steigenden Zahl von Veröffentlichungen aus Südostasien, sagt Wolfram Koch. Dort sieht er die Hauptadressaten des Kodex.
Doch nicht nur den Schutz des geistigen Eigentums sollen die Regeln gewährleisten. Der Katalog richtet sich auch gegen die Unsitte, ein und dieselbe Arbeit gleichzeitig bei verschiedenen Verlagen einzureichen, ohne sie davon in Kenntnis zu setzen.
" Es ist kein guter Stil, hier einfach parallel zu arbeiten und zu schauen: Wenn ich's bei zehn einreiche, habe ich vielleicht bei einem Glück, weil die Gutachter einfach ein bisschen schlampig sind."
Ob die Richtlinien sich durchsetzen können, das hängt natürlich nun davon ab, ob die Fachverlage sie akzeptieren werden. Denn auch für die Herausgeber und die fachlichen Gutachter sind gewisse Pflichten damit verbunden. Aber natürlich auch Möglichkeiten, unehrlichen Wissenschaftlern Grenzen zu setzen. Wer versucht zu schummeln, der könnte zum Beispiel Publikationsverbot erhalten - für eine gewisse Zeit. Diese Sanktionsmöglichkeiten stehen Verlagen natürlich heute schon offen, aber Wolfram Koch von der GDCh sieht in dem Regelkatalog trotzdem ein wichtiges Werkzeug.
" Es ändert sich vor allem, dass diese Sanktionen deutlich kommuniziert werden. Wichtig ist, glaube ich, dass einfach auch unter den Autoren deutlicher wird und dass die Autoren sich dessen bewusst werden, dass es hier Regeln gibt und dass die Regeln eben auch sanktionsbewehrt sind."
Erste Rückmeldungen der Publikationshäuser liegen schon vor: Wiley-VCH, der Hausverlag der GDCh, will die Richtlinien zügig umsetzen. Ebenso die Zeitschriften der britischen Royal Society of Chemistry und andere Verlage in Europa.
" Daraufhin wurde die Redaktion natürlich etwas hellhörig und hat da noch mal nachgehakt. Und es stellte sich heraus, dass der Autor des ersten Beitrages bei einem Vortrag des zweiten Autors anwesend war und natürlich der Verdacht besteht, dass dieser erste Autor die Experimente nicht selbst durchgeführt hat, sondern einfach die Ergebnisse aus dem Vortrag genommen hat und damit dann eine Publikation fertig gestellt hat. Problem ist, dass Sie so etwas natürlich nur sehr, sehr schwer beweisen können."
So Professor Wolfram Koch. Er ist Geschäftsführer bei der Gesellschaft Deutscher Chemiker, GDCh, in Frankfurt. Die GDCh ist eines der deutschen Mitglieder in der europäischen Dachorganisation EuCheMS, die nun einen Katalog von Richtlinien erstellt hat, einen Leitfaden für ethisch sauberes Publizieren in der Chemie. Sofort denkt man dabei natürlich an Affären aus anderen Fachgebieten. An den deutschen Physiker Jan Hendrik Schön zum Beispiel, der viele seiner angeblichen Messergebnisse am Computer frisiert hatte. Oder an den Klonforscher Woo-Suk Hwang, der jüngst der Fälschung überführt worden ist. In der Chemie ist der Fall aber etwas anders gelagert. Koch:
" Also, es gibt keinen großen Skandal, der jetzt in der Chemie Anlass für diese Regeln hätte gelten können. Was wir sehen ist, dass die Zahl von kleineren Verstößen, von kleineren unethischen Verhalten, dass die doch deutlich zunehmen."
Und so liest sich der Katalog auch wie eine Zusammenfassung wissenschaftlicher Selbstverständlichkeiten. Autoren sollen ihre Daten auf ehrliche Weise sammeln und deuten. Der Autor hat korrekt Quellen, Referenzen und Zitate zu nennen. Er darf keine erfundenen Messwerte und wissenschaftliche Plagiate einreichen. Und er muss das Copyright beachten. Dass die EuCheMS nun diese Regeln den Wissenschaftlern wieder ins Gedächtnis ruft, liege auch an der steigenden Zahl von Veröffentlichungen aus Südostasien, sagt Wolfram Koch. Dort sieht er die Hauptadressaten des Kodex.
Doch nicht nur den Schutz des geistigen Eigentums sollen die Regeln gewährleisten. Der Katalog richtet sich auch gegen die Unsitte, ein und dieselbe Arbeit gleichzeitig bei verschiedenen Verlagen einzureichen, ohne sie davon in Kenntnis zu setzen.
" Es ist kein guter Stil, hier einfach parallel zu arbeiten und zu schauen: Wenn ich's bei zehn einreiche, habe ich vielleicht bei einem Glück, weil die Gutachter einfach ein bisschen schlampig sind."
Ob die Richtlinien sich durchsetzen können, das hängt natürlich nun davon ab, ob die Fachverlage sie akzeptieren werden. Denn auch für die Herausgeber und die fachlichen Gutachter sind gewisse Pflichten damit verbunden. Aber natürlich auch Möglichkeiten, unehrlichen Wissenschaftlern Grenzen zu setzen. Wer versucht zu schummeln, der könnte zum Beispiel Publikationsverbot erhalten - für eine gewisse Zeit. Diese Sanktionsmöglichkeiten stehen Verlagen natürlich heute schon offen, aber Wolfram Koch von der GDCh sieht in dem Regelkatalog trotzdem ein wichtiges Werkzeug.
" Es ändert sich vor allem, dass diese Sanktionen deutlich kommuniziert werden. Wichtig ist, glaube ich, dass einfach auch unter den Autoren deutlicher wird und dass die Autoren sich dessen bewusst werden, dass es hier Regeln gibt und dass die Regeln eben auch sanktionsbewehrt sind."
Erste Rückmeldungen der Publikationshäuser liegen schon vor: Wiley-VCH, der Hausverlag der GDCh, will die Richtlinien zügig umsetzen. Ebenso die Zeitschriften der britischen Royal Society of Chemistry und andere Verlage in Europa.