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Die eigene Magisterarbeit kopiert?

Marc Jan Eumann (SPD) ist ein wichtiger Strippenzieher in der rot-grünen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Schließlich ist er Staatssekretär für Medien und Vorsitzender der Medienkommission beim Bundesvorstand der SPD. Sein Doktortitel steht nun auf dem Prüfstand.

Von Klaus Scheffer | 19.09.2013
    Seinen Doktortitel hat Eumann erst seit 2011. Titel der Dissertation:

    "Der Deutsche Presse-Dienst – Nachrichtenagentur in der britischen Zone 1945 – 1949".

    Zwanzig Jahre früher hatte Marc Jan Eumann seine Magisterarbeit mit fast demselben Titel geschrieben:

    "Der Deutsche Presse-Dienst – Nachrichtenagentur in der britischen Besatzungszone 1945 – 1949".

    Ein Vergleich der Texte ergibt deutliche Parallelen. Die Magisterarbeit ist nahezu vollständig in die Dissertation integriert. Kapitel sind etwas verlängert worden, Fußnoten aus der alten Arbeit tauchen jetzt wortgleich im Haupttext auf. Nur wenige Passagen sind komplett neu.

    Allerdings wird die Magisterarbeit im Literaturverzeichnis nicht angeführt, anders als andere Texte Eumanns. Lediglich in einer Vorbemerkung zur Doktorarbeit verweist er auf die Magisterarbeit, ohne deren Titel zu nennen.

    Eumanns Doktorvater Horst Pöttker sagt, er habe erst durch eine kritische Besprechung in einer Fachzeitschrift von der Magisterarbeit erfahren. Natürlich hätte er ansonsten beide Texte verglichen.

    Professor Pöttker war es auch, der die zuständigen Gremien der Universität einschaltete, um Eumanns Dissertation zu überprüfen - wegen des "Verdachts des illegitimen Erwerbs eines Doktortitels". Im Juli konstatierte die Uni "erhebliches wissenschaftliches Fehlverhalten" und leitete deshalb das Verfahren zum Entzug des Doktortitels ein. Eumann reagierte darauf mit Gegenvorwürfen an die Hochschule. Er habe schon im Zulassungsantrag für die Dissertation den Titel seiner Magisterarbeit angegeben. Alle hätten also davon wissen können.

    Aktuell ist nicht absehbar, wann an der Universität letztlich über die Aberkennung des Titels entschieden wird. Eine Sitzung des zuständigen Fakultätsrats wurde bereits verschoben, einen neuen Termin gibt es noch nicht, so die Sprecherin der Universität.

    Allerdings ist gerade eben die Promotionsordnung geändert worden: Dort hieß es bislang eher lapidar, ein Doktorand müsse eine

    "Selbstständige wissenschaftliche Arbeit vorlegen, die einen Fortschritt des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse darstellt".

    Diese sehr allgemeine Formulierung ist jetzt ergänzt worden. Es folgen die Sätze:

    "Teile der Dissertation, die bereits Gegenstand einer Abschlussarbeit eines erfolgreich absolvierten… Prüfungsverfahrens waren, sind als solche zu kennzeichnen. Die Dissertation kann auf den Erkenntnissen solcher Teile aufbauen, muss diese Erkenntnisse dann aber erheblich vertiefen und erweitern."

    Man habe einige Punkte "inhaltlich klarer gefasst", teilt dazu die Universitätssprecherin mit. Allerdings seien solche Änderungen generell nicht rückwirkend wirksam. Anlass für die Überarbeitung der Promotionsordnung seien Anpassungen an das Hochschulgesetz NRW und die Rahmenvorgaben der Universität.