Montag, 29. April 2024

Emissionsfreie Gebäude
Die Folgen der neuen EU-Regeln für Eigentümer

Für Gebäude in der Europäischen Union gelten künftig strengere Vorgaben bezüglich des Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen. Welche Folgen hat das für Besitzer von Häusern oder Eigentumswohnungen? Ein Überblick.

12.04.2024
    Beliebte Wohngegend: Helmholtzplatz im Berliner Stadtbezirk Prenzlauer Berg.
    Gebäude sollen ab 2050 möglichst ohne fossile Energieträger geheizt werden. (picture alliance / imageBROKER / Schoening Berlin)
    Die von den Mitgliedsstaaten beschlossene Richtlinie sieht vor, dass ab 2030 alle neuen Bauten emissionsfrei sein sollen, ab 2050 der gesamte Bestand. Ausnahmen sind möglich wie zum Beispiel für historische Gebäude oder Kirchen.
    Auch in Wohngebäuden soll der Energieverbrauch sinken. Bis 2030 sollen es durchschnittlich 16 Prozent und bis 2035 etwa 20 bis 22 Prozent weniger sein. Dafür sollen Wohngebäude zur Energieeinsparung renoviert werden. Zusätzlich sollen in Gebäuden bis 2040 keine fossilen Brennstoffe mehr genutzt werden. Stattdessen soll etwa Solarenergie gefördert und bessere Infrastruktur für umweltfreundlichen Verkehr geschaffen werden.

    Sanierungspflicht für Wohngebäude nicht vorgesehen

    Eine Sanierungspflicht für Wohnungs- und Hauseigentümer ist nicht vorgesehen. Diese gibt es nur für Besitzer von Nicht-Wohngebäuden. Dass auf eine Sanierungspflicht für Eigenheimbesitzer verzichtet wurde, stößt in der Baubranche auf Zustimmung. Der Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Pakleppa, erklärte, es sei gut, dass die Sanierungspflicht vom Tisch sei. Diese hätte eine unzumutbare finanzielle Belastung für viele Immobilieneigentümer bedeutet und die Akzeptanz der Wärmewende nach dem "Hickhack" zum Heizungsgesetz im vergangenen Jahr endgültig zerstört, meinte Pakleppa.
    Das sieht der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Schwannecke, ähnlich. Auch wenn die Anforderungen an Hauseigentümer und Bauunternehmen erheblich blieben, hätten EU-Parlament und Rat eine richtige Grundsatzentscheidung getroffen. Wie und mit welchen Instrumenten die Mitgliedstaaten ihre Energieeinsparziele im Gebäudesektor erreichten, müssten sie selbst entscheiden können, sagte er.
    Noch gilt die neue EU-Regelung nicht. Die EU-Staaten haben zwei Jahre Zeit, das nationale Recht entsprechend anzupassen. Wie sie den vorgegebenen Rahmen konkret umsetzen, bleibt ihnen überlassen.
    Diese Nachricht wurde am 12.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.