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Die formalen Voraussetzungen für eine Adoption

Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Der Mann muss mindestens 25, die Frau 21 Jahre alt sein. Auch alleinstehende Personen können adoptieren. Der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und ihrem Kind darf maximal 40 Jahre betragen. Sie müssen in wirtschaftlich stabilen Verhältnissen leben, gesundheitlich in der Lage sein, den Sohn oder die Tochter großzuziehen und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis haben. Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der leiblichen Eltern erforderlich. Sie ist erst acht Wochen nach der Geburt gültig.

Von Agnes Steinbauer |
    Erster Schritt zur Adoption: Kontaktgespräch mit dem örtlichen Jugendamt. Die zukünftigen Eltern müssen ihre Motive genau darlegen, in einem mehrseitigen "Lebensbericht" über sich Auskunft geben und einen ausführlichen Fragebogen beantworten, in dem auch Persönliches erkundet wird, persönliche Fragen gestellt werden; etwa Partnerschafts- oder Erziehungsvorstellungen. Bei Paaren ist wichtig, dass der Adoptionswunsch bei beiden gleich stark ist. Über eine Zeitspanne von knapp einem Jahr führen Sozialarbeiter oder entsprechende Fachkräfte mehrere intensive Gespräche mit den zukünftigen Eltern; Hausbesuche inklusive. Meist im Team wird dann entschieden, welches Kind für welche Familie in Frage kommen könnte.

    Bevor eine Adoption rechtskräftig wird, haben die Eltern während eines Adoptionspflegejahres eine Probezeit.

    Laut statistischem Bundesamt wurden im vergangenen Jahr 5538 Jungen und Mädchen zwischen einem Jahr und drei Jahren adoptiert; Anfang der 90er waren es noch über 8000 Kinder jährlich. Seit 1995 nehmen die Adoptionszahlen ab oder stagnieren. Heute gibt es zehn- bis fünfzehn Mal mehr Adoptionswillige als Adoptivkinder:

    Nicht von ungefähr werden Auslandsadoptionen immer populärer. Rund zwölf staatlich anerkannte Vermittlungsorganisationen (Global Adoption Germany Help for Kids e.V.) suchen Kinder aus Asien, Südamerika, Afrika oder Osteuropa für Adoptiveltern in Deutschland. Die Auslands-Adoption unterliegt sowohl dem deutschen als auch dem Adoptionsrecht des Herkunftslandes. Alle seriösen Vermittlungsstellen müssen von deutschen Landesjugendämtern anerkannt sein.

    Bayerisches Landesjugendamt (BLJA): Adoptions-Vermittlungsstellen