Die Fürstengruft darf bleiben
Eine Junge Dame von gerade einmal zarten 16 Jahren bereitet dem Land Thüringen schon seit einiger Zeit gehöriges Kopfzerbrechen. Erbprinzessin Leonie von Sachsen-Weimar-Eisenach, so heißt die Dame, hatte bereits 1990 - damals war sie drei - Rückübetragungsansprüche für jene Kulturgüter anmelden lassen, die ihrer Familie zwischen 1945 und 1949 enteignet worden waren. Dazu gehörten unter anderem nahezu vollständig das Goethe- und Schiller-Archiv, wichtige Teile der Herzogin Anna-Amalia-Bibliothek , das fast komplette Inventar von Wartburg, Wittumspalais, Schloss Tierfurt und Liszt-Haus, zentrale Teile der ehemaligen Kunstsammlungen zu Weimar, die dortige Fürstengruft und Teile des Thüringischen Hauptstaatsarchiv - Kulturgüter ersten Ranges also. Jetzt aber, so wurde heute bekannt gegeben, hat man sich gütlich geeinigt.