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Die Länder haben konkrete Pläne in der Schublade

Bei den Studiengebühren liegen alle Argumente auf dem Tisch. Und zwar seit langer Zeit. Es geht nicht um ein Pro oder Contra Studiengebühren, sondern wenn, dann um ein sozialverträgliches Studiengebührenmodell.

Von Armin Himmelrath und Britta Mersch | 24.01.2005
    Ein sonniger Tag im Juni. Mehrere Tausend Studierende der Universität Köln ziehen durch die Stadt. Sie protestieren gegen Pläne zur Einführung von Studiengebühren. Demgegenüber stehen Gebührenbefürworter wie Detlef Müller-Böling. Der Chef des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) in Gütersloh versorgt Bildungspolitiker aller Couleur mit Konzepten zur Einführung von Studiengebühren, und er hat damit die politische Debatte maßgeblich beeinflusst.

    Es gibt keine guten oder schlechten Studiengebühren, sondern es gibt nur die Studiengebühren, die richtig mit einem Modell versehen sind. Auch dazu gibt es nun genügend Beispiele, die nachlaufenden Studiengebühren mit Darlehen, mit gegebenenfalls Stipendien, und so weiter und so fort.

    Bisher sind das alles nur Gedankenspiele. Denn das Hochschulrahmengesetz verbietet Gebühren für das Erststudium - noch. Das allerdings kann sich in dieser Woche ändern. Am kommenden Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ob dieses Verbot rechtmäßig ist.

    Studiengebühren verstärken soziale Ungleichheit, argumentieren die Gegner. Zu ihnen zählt nicht nur die Bundesbildungsministerin, auch Studentenvertreter kämpfen für ein gebührenfreies Studium. Klemens Himpele vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren in Bonn.

    Wir lehnen Studiengebühren aus drei Gründen ab, zum einen aus sozialpolitischen Gründen, es ist so, dass Studiengebühren dafür sorgen, dass Menschen aus bildungsfernen Schichten noch weniger Zugang zu den Hochschulen bekommen als es heute schon der Fall ist. Zweitens aus bildungspolitischen Gründen. Wir glauben, dass Bildung mehr ist als eine Investition ins eigene Humankapital und drittens aus wirtschaftspolitischen Gründen: Deutschland hat zu wenige Akademiker und nicht zu viele, und deshalb ist es dringend notwendig, dass wir mehr in Bildung investieren, und durch Studiengebühren wird diese Akademikerquote noch mehr zurückgehen.

    Argumente, die auch Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn teilt. Deshalb hat sie 2002 im Hochschulrahmengesetz verankert, dass die Hochschulen keine allgemeinen Studiengebühren für ein Erststudium erheben dürfen.

    Der Markstein meiner Politik ist, dass der Weg zu Bildungswegen offen sein muss, und zwar nicht nur theoretisch, sondern auch real, dass der Zugang auch wirklich wahrgenommen werden muss und nicht davon abhängig sein kann, wie ist das Einkommen meiner Eltern oder mein persönliches Vermögen. Wenn der Zugang zur Hochschule abhängig davon ist, ob meine Eltern Studiengebühren bezahlen können oder nicht, dann verabschiedet sich die Demokratie von einem ihrer wichtigsten Grundsätze.

    Doch gegen dieses Verbot klagten vor gut einem Jahr sechs unionsgeführte Länder vor dem Bundesverfassungsgericht. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt meinen: Bildung ist Ländersache, und deshalb sollen die Länder auch selbst über Gebühren entscheiden dürfen. Lutz Stratmann, CDU-Wissenschaftsminister in Niedersachsen, hat sich der Klage zwar nicht angeschlossen, hält sie aber für absolut berechtigt.

    Ich persönlich und die Landesregierung stehen auch auf dem Standpunkt, dass im Hochschul-Rahmengesetz letztlich die Länder in keiner Weise beschränkt werden sollten. Sei es nun im Hinblick auf Studiengebühren oder was auch immer: Jedes Land sollte für sich selber frei entscheiden können, wie es seine Wissenschafts- und Hochschulpolitik ausgestaltet, und das ist das, worauf es uns dabei ankommt.

    Der Streit um Studiengebühren - er ist letztlich also ein Streit um die Kompetenzen von Bund und Ländern in der Bildungspolitik. Weil hieran schon die Föderalismuskommission gescheitert ist, schauen alle Beteiligten jetzt umso gespannter nach Karlsruhe. Denn vielleicht schaffen ja die Verfassungsrichter Klarheit.

    Offiziell gibt es in Deutschland noch keine Studiengebühren. Jeder Student und jede Studentin aber weiß: Der Alltag sieht anders aus. So gibt es in vielen Bundesländern schon seit Jahren die so genannte Verwaltungsgebühr. In Niedersachsen zahlen Studierende jedes Semester 50 Euro, mit denen die Verwaltungskosten der Hochschule gedeckt werden sollen. Wissenschaftsminister Lutz Stratmann:

    Wir decken mit unseren Gebühren den umfassenden Verwaltungsaufwand ab, der über den eigentlich Vorgang des Immatrikulierens hinausgeht. Und da liegen wir mit 50 Euro weit unter dem Aufwand, der errechnet worden ist, so dass wir da in Niedersachsen keinerlei Probleme sehen, rechtlicher wie tatsächlicher Art, und wir an diesem Verfahren auch künftig festhalten werden.

    Viele Bundesländer kassieren außerdem Langzeitgebühren. Die werden fällig, wenn Studierende die knapp bemessene Regelstudienzeit deutlich überschreiten. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und sieben weiteren Bundesländern zahlen Studierende bis zu 900 Euro pro Semester. Die meisten Wissenschaftsminister würden jedoch viel lieber richtige Gebühren erheben. Denn sie hoffen, damit die finanzielle Situation der Hochschulen verbessern zu können. Allerdings fürchten sie auch, dass sie im Verteilungskampf mit den Finanzministern den Kürzeren ziehen könnten. Lutz Stratmann:

    Ich halte Studiengebühren auch für eine denkbare Variante. Die aber, wenn man dieser Variante näher tritt, ganz maßgeblich von dem Gesichtspunkt bestimmt sein muss, das ist vermutlich das eigentlich Problem, dass wenn wir den Hochschulen Einnahmen aus Studiengebühren verschaffen, diese Einnahmen auch tatsächlich der HS verbleiben müssen und dort auch tatsächlich der Verbesserung der Studienbedingungen dienen müssen.

    Dabei ist jetzt schon klar: Jeder Euro aus dem Portemonnaie der Studenten ist für die Finanzminister ein willkommenes Argument, die Ausgaben für Bildung weiter zurückzufahren. Dabei sind die Hochschulen längst unterfinanziert. Seit Ende der 90er Jahre fehle den Hochschulen jedes Jahr die enorme Summe von drei Milliarden Euro, klagt Peter Gaehtgens, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz. Studiengebühren könnten dieses Finanzloch zwar nicht stopfen, aber für deutlich bessere Studienbedingungen durch Wettbewerb sorgen.

    Das zwingt die Hochschulen zu einer Profilbildung, die sie attraktiv macht; zu einer Qualitätsverbesserung in den Leistungen gegenüber den Studierenden, und sie entwickeln dann das größte Interesse an der Lehre, wenn sie für die Lehre auch honoriert werden. Das findet ja derzeit gar nicht statt. Wenn ich in der Lehre sehr gut bin, dann ertrinke ich in Studierenden. Die kommen dann und stimmen mit den Füßen ab - aber nicht mit dem Portemonnaie. Und insofern gibt es im Moment einfach keinen Anreiz für Hochschulen, sich dort zu engagieren. Weswegen uns dann wiederum der Vorwurf trifft, wir engagierten uns nicht ausreichend in der Lehre.

    Rückblende: Die Debatte um Studiengebühren beginnt 1995, als die Hochschulrektorenkonferenz erstmals über deren Einführung nachdenkt. Hintergrund ist die wachsende Finanzmisere an den Hochschulen. Denn nach den Jahren der vollen Kassen geht Bund und Ländern die Puste aus: Allein für 1996 rechnen die Hochschulrektoren mit einem Minus von rund drei Milliarden Euro. Neue Finanzierungsmöglichkeiten müssen überdacht werden, fordert daher die HRK in einer Erklärung.

    Die Fortsetzung der gegenwärtigen Hochschulfinanzierung nach Art und Umfang wird dazu führen, dass die Hochschulen in Deutschland ihrer Qualitätsverantwortung gegenüber Studierenden und Gesellschaft nicht mehr gerecht werden können mit entsprechenden Folgen für die Qualität der Absolventen der Forschung.

    Im Klartext: Neue Finanzierungsquellen müssen her, und das können eigentlich nur Studiengebühren sein. Allerdings sind sich die Rektoren nicht einig: Schon zu Beginn der Diskussion sprechen sich allein elf der fünfzehn Universitäten in Nordrhein-Westfalen gegen Gebühren aus. Auch von der Politik werden Studiengebühren Mitte der 90er Jahre noch mehrheitlich abgelehnt. Zu den vehementesten Gegnern zählt NRW-Wissenschaftsministerin Anke Brunn, SPD, die auf einer Tagung 1995 erklärt:

    Es ist gerade jetzt die Forderung nach Studiengebühren so irritierend, weil es den Studierenden so schwer fällt wie seit langem nicht, und da muss man schon bis in die 60er Jahre zurückblicken, ihr Studium zu finanzieren. Umso weniger gerechtfertigt ist es, sie auch noch zur Finanzierung der Hochschulen heranzuziehen.

    Keine Studiengebühren - so lautet die Parole Mitte der 90er Jahre in der Bildungspolitik. Allerdings bleiben konkrete Gegenvorschläge aus. Deshalb sieht der damalige Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Hans-Uwe Erichsen, auch keine andere Chance, als die Studierenden eben doch für ihre Ausbildung bezahlen zu lassen.

    Darauf hinzuweisen, dass Studiengebühren nicht in Betracht kommen, aber keinerlei Vorschläge dafür zu machen, wie denn die Defizite der Hochschulen abgedeckt werden können - die ja unbestreitbar sind - dokumentiert eine politische Verantwortungslosigkeit, wie sie über Jahre hinweg jetzt in der Bundesrepublik schon von der Bildungs- und Finanzseite gepflegt worden ist.

    Im November 1995 legt die Hochschulrektorenkonferenz deshalb die erste Modellrechnung vor: 1000 Mark pro Semester werden gefordert. Knapp zwei Milliarden Mark, umgerechnet eine Milliarde Euro, kämen damit pro Jahr zusammen. Den gleichen Betrag soll zusätzlich der Staat aufbringen. Schon damals machen die Rektoren klar: Das Geld soll den Hochschulen zugute kommen und nicht in die Landeshaushalte fließen. Hans-Uwe Erichsen zur Frage nach Studiengebühren:

    Wenn es dazu kommen würde, kann es nach meiner Auffassung nur gehen, wenn Vorsorge dafür getroffen wird, dass nicht das, was durch die Studierenden zur Verbesserung der Lehre auf der einen Seite erbracht wird, auf der anderen Seite von den Finanzministern nach einer Schamfrist von ein oder zwei Jahren plötzlich wieder einbehalten wird.

    Die Skepsis bei Rektoren und Politikern hielt jedoch in den Folgejahren an. Die 1000 Mark würden angesichts der Finanzmisere nicht ausreichen, gab schließlich selbst die HRK zu, höhere Gebühren wollte man aber auch nicht mittragen. Und schon damals stellte sich die Frage, die jetzt die Richter in Karlsruhe beantworten müssen: Sind Studiengebühren verfassungskonform? Denn schließlich waren sie in den 60er Jahren abgeschafft worden, um soziale Hürden beim Hochschulzugang aufzuheben. Auch unter Klaus Landfried, der 1996 an die Spitze der HRK rückte, gab es keine Einigung mit den Politikern.

    Es gilt als so genanntes heißes Thema, ist es aber eigentlich nicht. Sondern es ist einfach ein ideologisch aufgeblasenes Thema, ähnlich wie Zulassungsprüfungen am Anfang des Studiums. Weil es einer bestimmten Ideologie widerspricht. Ich sage, mit vielen anderen, mit Ökonomen: nicht einführen ist unsozial. Die sachliche Begründung ist, dass ein Studium einen Teil öffentlichen Nutzen und einen Teil privaten Nutzen enthält. Und dass der private Nutzen in irgendeiner Form von den Privaten auch gewürdigt werden muss. Und das muss man vernünftig organisieren. Also geht es um einen Anteil an den Kosten, wahrscheinlich um einen Anteil von 20 Prozent oder 25 Prozent. Und das muss man nun richtig organisieren.

    Das Modell Studiengebühren scheiterte 1996 erst einmal. Die Hochschulrektoren stimmten mit großer Mehrheit dagegen. Denn sie sahen die Öffnung der Hochschulen für alle Studierenden in Gefahr. Allerdings: Aus Gegnern wurden Befürworter. In einer Pressekonferenz im Juni 2004 sprach sich die HRK erstmals klar für Studiengebühren aus. 500 Euro oder mehr seien vorstellbar, so die Aussage von HRK-Präsident Peter Gaehtgens. Damit ergebe sich an den Hochschulen eine völlig neue Lage.

    In dem Moment hätten wir eine ganz andere Situation: Auch die Studierenden hätten ein anderes Verhältnis zum Studium und würden es nicht als eine Selbstverständlichkeit wie Regen oder Sonnenschein entgegennehmen, an der sie nichts ändern können. Und würden auch - sich mit Recht - auch beklagen können und mit Wirkung beklagen können über negative Zustände in der Lehre. Deswegen bin ich sehr dafür, dass das eingeführt wird.

    Auch in der Bildungspolitik sind die Befürworter von Studiengebühren längst in der Mehrheit. Wissenschaftsminister wie Lutz Stratmann hoffen, auch die bisher skeptischen Studierenden überzeugen zu können.

    Ich bin fest davon überzeugt: Wenn man den Studentinnen und Studenten in Deutschland deutlich macht, dass die Zahlung eines Beitrags für das Erststudium auch tatsächlich dazu führt, die Studienbedingungen zu verbessern und damit die Berufsaussichten, dass nach anfänglichem Unmut vermutlich eine Mehrheit der Studenten sagen wird: Wir sind dann auch bereit, das auf uns zu nehmen, wenn abgesichert ist, dass auch Studierende, die aus wirtschaftlich problematischen Elternhäusern kommen, diese Studiengebühren aufbringen können.

    Es gibt sie schon, die Studenten, die Studiengebühren richtig gut finden. Zu ihnen zählt Theresa Beck, die in Witten-Herdecke Wirtschaftswissenschaften studiert. An der ersten privaten Universität Deutschlands zahlt sie 15.000 Euro für ihr Studium. Und das ist nicht zuviel, sagt die 26jährige, schließlich bekomme sie im Gegenzug eine exzellente Ausbildung, engen Kontakt zu Lehrenden und ein gut funktionierendes Netzwerk von Absolventen.

    Die Leute wollen hier sein, und sie interessieren sich auf sehr unterschiedliche Art für dieses wirtschaftswissenschaftliche Fach, aber sie interessieren sich halt und sind halt bereit, viel zu geben. Und die Lehrenden in der Regel auch, und das macht halt einfach ne Situation, wo man wirklich wissenschaftlich und menschlich gut vorankommt.

    Also, wenn die Türen einfach offen sind und ich bei ner wissenschaftlichen Mitarbeiterin einfach so ins Büro reinschneien kann und ihr einfach so im Vorbeigehen eine theoretische kleine Frage stellen kann und sie sie mir in zehn Minuten beantwortet, dann ist das einfach ein gutes Gefühl.


    Von solchen Studienbedingungen können Studierende an öffentlichen Hochschulen freilich nur träumen. Und deshalb ist es kein Wunder, dass die Studierenden etwa an der Universität Köln den Gebühren eher skeptisch gegenüber stehen.

    Eine Umfrage:

    Studiengebühren sind Scheiße, weil ich finde, jeder sollte die gleichen Rechte haben beim Zugang zu Bildung. Egal ob reich oder arm, alle sollten die gleichen Möglichkeiten haben.

    Davon halt ich überhaupt nichts, weil man dann nicht mehr frei studieren kann, und weil es dann nicht mehr aufs Studium drauf ankommt, sondern eher, dass dann eher ein Studium als Ausbildung ist und kein Studium an sich.

    Kommt auf die Summe an. Kleinere Summe, denk ich mal, kann man verantworten so von 100 Euro oder so.

    Das find ich nicht gut. Das hätte mich wahrscheinlich Kopf und Kragen gekostet, studieren können hätte ich dann wahrscheinlich nicht mehr.

    Was ich halt ganz wichtig finde, ist, dass die Studiengebühren für die Uni verwendet werden und nicht für irgendwas anderes. Und dann find ich sie einkommensabhängig auch sinnvoll.

    Also, wenn sie richtig verwendet werden, kann man sie einführen, allerdings nicht in dieser Höhe, in der sie sie vorhaben. Also, über 600 Euro ist mir dann zu viel.


    Egal, wie am Mittwoch die Richter entscheiden, die Länder sind auf jeden Fall vorbereitet. Variante 1: Das Gebührenverbot ist rechtmäßig - dann werden Edelgard Bulmahn und die Studentenvertreter zunächst jubeln. Allerdings setzen die Länder dann auf eine Grundgesetzänderung, die sie in den nächsten Monaten in der Föderalismusdebatte durchsetzen wollen. Erst danach könnten Studiengebühren erhoben werden.

    Variante 2: Die Verfassungsrichter kippen das Verbot. Für diesen Fall haben die Länder bereits konkrete Gebührenmodelle in der Schublade. Der Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Dräger gilt als einer der innovativsten Bildungspolitiker.

    Unser so genanntes Hamburger Modell für die Einführung von Studiengebühren in Deutschland ist ein wettbewerbliches Modell, bei dem die Hochschulen selber entscheiden können, ob sie Gebühren erheben möchten. Lediglich die Höhe ist nach oben begrenzt, weil das die Höhe ist, in der dann auch der Staat ein Darlehen bereitstellen kann.

    Jörg Dräger will Studierenden bis zu 1000 Euro im Jahr abnehmen. Auch Baden-Württemberg plant mit 500 Euro pro Semester, will aber sicherstellen, dass am Ende des Studiums nicht mehr als 15.000 Euro fällig sind. Und der hessische Ministerpräsident Roland Koch will die Entscheidungsfreiheit ganz an die Hochschulen delegieren.

    Die Universität muss über die Studiengebühren entscheiden, wenn es welche gibt. Über die Frage, ob es welche gibt, werden die Landesparlamente entscheiden. Es wird keine andere Lösung geben: Die Länder werden nicht zulassen, dass diese Kompetenz auf den Bund übergeht. Wir sind fest davon überzeugt, dass der Wettbewerb der Länder und der Wettbewerb der Universitäten das Richtige ist.

    Als einziges Land will Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft gebührenfrei bleiben. Andere Bundesländer wie Sachsen-Anhalt wollen nur eine bundeseinheitliche Lösung umsetzen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein versprechen ein gebührenfreies Erststudium - zumindest noch vor den anstehenden Landtagswahlen.

    Für Detlef Müller-Böling vom Centrum für Hochschulentwicklung ist zwar klar, dass Studiengebühren früher oder später kommen werden. Das Durcheinander mit verschiedenen Gebührenmodellen, und das Warten der Minister auf das Karlsruher Urteil zeige letztlich nur deren mangelnde Entscheidungsfähigkeit.

    Es gibt keinen wirklichen Mut, denn das ist tatsächlich eine politische Entscheidung seitens der Politik, Studiengebühren einzuführen oder zumindest den Hochschulen die Option zu lassen, Studiengebühren zu erheben. Es gibt eine Mehrheit in der Bevölkerung für Studiengebühren, also noch nicht mal das ist ein Hindernis… ich kann Ihnen keinen Rat geben, wie das weiter gehen soll. Und ich geb’ auch keine Prognosen mehr ab, weil meine Zeitprognosen sind längst überschritten, die ich schon früher mal abgegeben habe, wann Studiengebühren in Deutschland eingeführt werden.

    Auch der frühere Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Klaus Landfried, betont, dass kein Weg an Studiengebühren vorbeiführt. Ein entsprechendes Modell hat er schon entwickelt und wirbt dafür bei Hochschulen und Ministerien.

    Nämlich, dass jemand nach seinem Studium an die Hochschule, an der er gewesen ist - wenn er an drei Hochschulen war, an drei Hochschulen - über einen privatrechtlichen Vertrag, den er jeweils bei Aufnahme des Studiums schließt, in Europa, europaweit verpflichtet, bestimmte Anteile aus seinem Einkommen zurückzuzahlen, von einer bestimmten Grenze ab. Wenn er das Einkommen nicht erreicht, zahlt er nichts. Wenn er es überschreitet, zahlt er. Und das kann man vernünftig organisieren. Das bedeutet auch nicht, dass jemand nachher mit Schulden weggeht wohlgemerkt, sondern es ist nur eine Verpflichtung, einen bestimmten Anteil später als Solidarbeitrag zurückzuzahlen.

    An handfesten Konzepten mangelt es also nicht. Das allerdings könnte bedeuten, dass auch bei einem gebührenfreundlichen Urteil des Verfassungsgerichts keine schnelle Lösung in Sicht ist. Denn die Diskussion um das richtige Gebührenmodell kann ebenso zeitraubend sein wie die bisherige Debatte um den generellen Sinn von Studiengebühren. Wenn nicht noch, wie Klaus Landfried befürchtet, ganz andere Faktoren den Traum vieler Wissenschafts- und Finanzminister von Studiengebühren zerplatzen lassen.

    Dass das, wenn das kommt, in Wirklichkeit in Deutschland so geht wie bei dem Dienstrecht oder bei der Akkreditierung, dass hier die Paragraphenfuzzis hergehen und das Ding so kaputt machen, dass am Ende jeder Euro und jeder Cent aus den nachgelagerten Studiengebühren - denn die werden wahrscheins kommen - in die Hochschulen geht, nachher vom Budget wieder abgezogen wird - diese Warnung will ich lieber heute aussprechen als später darauf aufmerksam gemacht zu werden.