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Die legalisierte Menschenverachtung

Durch sie wurden Juden in Deutschland nahezu jeglicher Würde beraubt: Am 15. September 1935 verabschiedete der Reichstag die Nürnberger Gesetze - eine ganze Armada von Verboten und Repressionen.

Von Henry Bernhard |
    "Deutsche, macht euch frei von der Judentyrannei!
    Deutsche, Deutsche, wehrt euch! Kauft nicht bei Juden!"

    "Deutsche, macht euch frei von der Judentyrannei!
    Deutsche, wehrt euch! Kauft nicht bei Juden!"


    "Deutsche, Deutsche, wehrt euch! Kauft nicht bei Juden! Juden raus!
    Deutsche, Deutsche, wehrt euch! Kauft nicht bei Juden! Juden raus!"

    "Ich war ja nun schon 17. Und ich bin übern Pfingstmarkt gegangen, und ein junger Mann fand an mir Gefallen und fing an, mit mir zu flirten und wollte mich auch küssen! Ich hab gesagt 'nein, nein, nein!' und bin schnell reingelaufen! Meine Eltern, denen ich das auch erzählt hab, haben gesagt: 'Kind, um Gottes willen, das kann dein Leben kosten! Das ist Rassenschande!'"

    Ursel Hoffmann lebte 1936 mit ihren Eltern in Rostock. Die Schule hatte sie schon mit 14 verlassen müssen, weil sie Jüdin war. Fassungslos schauten sie und ihre Familie zu, wie die Nazis Juden und politische Gegner prügelten, mordeten und verhafteten, wie der Mob die Straße regierte und die Naziführung den Rechtsstaat aus den Angeln hob.

    "Die Herren haben ganz recht! – Wir sind intolerant! Wir haben ein Ziel uns gewählt und verfechten es fanatisch, rücksichtslos bis ins Grab hinein!"

    Ebenso rasch wie die Nationalsozialisten nach der Machtübernahme ihre politischen Gegner bekämpften, setzten sie den deutschen Juden zu. Unmissverständlich machten die Nazis ihnen klar, dass sie in Deutschland maximal geduldet würden. Schon im Parteiprogramm der NSDAP von 1920 hieß es:

    "Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksicht auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein."

    Der völkische Antisemitismus mit seiner perversen Blut- und Rasselogik gärte schon länger in Deutschland. Mit der politischen Macht im Rücken wollten die Nazis nun ohne Verzögerung das rassevergiftete "jüdische Blut" vom wertvollen "deutschen Blut" abspalten. Dazu der Historiker Harry Stein von der Gedenkstätte Buchenwald.

    "Es gab ja seit 1933 die erklärte Absicht, die jüdische Bevölkerung in Deutschland nicht nur auszugrenzen, sondern auch aus dem Land zu vertreiben. Das begann im April 1933 mit den Boykottaktionen in fast allen Städten Deutschlands, wo also jüdische Geschäfte beschmiert wurden, wo SA-Posten aufmarschierten. Und das setzte sich dann fort über die Jahre '34/'35 mit zahlreichen Einzelaktionen von SA-Leuten, aber auch unter großer Anteilnahme der Bevölkerung, die also Schilder an den Stadträndern aufstellten – "Juden unerwünscht". Und daneben lief sehr konsequent seit 1933 die juristische Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung."

    Schon im April 1933 wurde Juden der Zugang zu deutschen Hochschulen erschwert.

    Zur gleichen Zeit wurden Juden mit dem "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" aus dem Staatsdienst entfernt. Auch jüdische Anwälte, Ärzte und Steuerberater wurden an der Ausübung ihres Berufes gehindert.

    Juden konnten keinen Bauernhof mehr erben.

    Im Oktober 1933 wurde jüdischen Journalisten Berufsverbot erteilt.

    Im Mai 1935 wurden Juden vom Wehrdienst ausgeschlossen.

    Und bereits im Sommer 1935 verweigerten Standesbeamte auf Anweisung von Innenminister Frick "Mischehen" zwischen Juden und "Ariern" – ohne rechtliche Grundlage. Viele Richter legten auch geltendes Recht zum Nachteil von Juden aus, so der Historiker Reinhard Rürup.

    "Und man formulierte zum Beispiel auch den allgemeinen Grundsatz, dass – wie immer die gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall sein mögen: Sie dürfen nicht zur Folge haben, dass ein Jude einen juristischen Erfolg gegen einen Nichtjuden erzielen könnte."

    Innerhalb der NSDAP tobte indessen ein Streit darüber, wer überhaupt als Jude zu bezeichnen sei. Auch zwei Jahre nach der Machtübernahme war noch unklar, wie der Begriff der "Rasse" zu definieren und zu handhaben sei. Wer ist "Jude"? Wie erkennt man ihn? Wie sieht "jüdisches Blut" aus? Wie ist ein "Mischling" zu behandeln? Im "Irrgarten der Rasselogik" gab es zwei Strömungen:

    "Es gab immer Nationalsozialisten, auch führende Nationalsozialisten, die rassistisch im Sinne der Mendelschen Gesetze dachten – und dann "mendelt" sich eben auch etwas aus im Laufe der Zeit. Und es gab andere, die der Meinung waren: Wenn es einmal einen jüdischen Bluteinschlag gegeben habe, dann ließe sich das nie wieder gutmachen."

    Diese absurde Frage stellte sich also der nationalsozialistischen Bewegung: Verliert sich die "jüdische Erbmasse" in der Vermischung mit "arischem Blut" – oder "vergiftet" sie den "deutschen Volkskörper? Einig waren sich sogenannte "Gefühls"- und "Vernunftsantisemiten" bei der Behandlung der "Volljuden"; strittig blieb hingegen der Umgang mit sogenannten "Mischlingen".

    Zwar waren viele führende Nazis vom Rassenwahn besessen – aber für die organisierte Ausgrenzung und Diskriminierung der gut eine Million deutscher Juden und 500.000 "Mischlinge" brauchte die Bürokratie handhabbare Definitionen. Schwammige Ideologeme und "Blut"-Rhetorik halfen dabei nicht weiter.

    "Ja, das war eine Auseinandersetzung zwischen Beamten im Innenministerium und Parteistellen. Die Partei hatte radikalere Vorstellungen, die Ministerialbeamten sahen die praktischen Schwierigkeiten. Entscheidend ist, dass, wenn man nicht mehr jeden mit einem jüdischen Großelternteil zum "Nichtarier" und Juden erklärte, dass man damit die ganzen Maßnahmen gegen die Juden praktikabler machte. Das funktionierte besser, schaffte nicht so viel Unruhe in der deutschen Gesellschaft."

    Auf den Straßen Deutschlands häuften sich im Sommer 1935 antisemitische Ausschreitungen des Mobs; vor allem im Rheinland und in München. Vor Berliner Eisdielen in jüdischem Besitz herrschte Pogromstimmung.

    "Und immer wieder drängten Teile der SA und durchaus Teile der Bevölkerung darauf, diese Entrechtungsaktion, die schon mehrere Jahre lief, weiter voranzutreiben – auch als Teil der Mobilisierungsmaßnahmen, die das Regime ja ständig vor sich her trug. Also, das ging ja von 1933 an in fast atemloser Geschwindigkeit, dass man versuchte, diesen Gedanken der "nationalsozialistischen Revolution" voranzutreiben. Und mit der jüdischen Bevölkerung hatte man sozusagen ein Objekt, an dem man das durchführen wollte und für jeden greifbar und erkennbar praktizieren wollte."

    "Der Partei- und Staatsspitze kam das ganz recht, weil sie damit sagen konnten: 'Wir sind für Ruhe und Ordnung, aber um Ruhe und Ordnung im Lande zu sichern, brauchen wir hier einen neuen Schritt in der Gesetzgebung'. Und dann war man bei den Nürnberger Gesetzen."

    "Aus zahllosen Orten wird auf das Heftigste geklagt über das provozierende Vorgehen einzelner Angehöriger dieses Volkes, was in der auffälligen Häufung und der Übereinstimmung des Inhaltes der Anzeigen auf eine gewisse Planmäßigkeit der Handlungen schließen lässt. Soll dieses Vorgehen nicht zu sehr entschlossenem, dem einzelnen nicht übersehbaren Abwehraktionen der empörten Bevölkerung führen, bleibt nur der Weg einer gesetzlichen Regelung des Problems übrig."

    In den Jahren 1934/'35 zirkulierten in Regierungs- und Parteikreisen immer wieder Gesetzesentwürfe für ein grundlegendes Rasserecht. Nicht nur bestimmte Berufsgruppen sollten von Juden "gesäubert" werden, sondern alle Juden in ganz Deutschland sollten einen minderen juristischen Status erhalten als "Arier".

    Dann, am vorletzten Tag des Nürnberger "Reichsparteitages der Freiheit", berief Hitler überraschend den Reichstag ein, der hier, in Nürnberg, an diesem 15. September 1935 eine seiner letzten Sitzungen abhalten sollte.

    "Der Ort wurde gewählt, weil er durch die nationalsozialistische Bewegung in einem innigen Zusammenhang steht mit den Ihnen heute vorzulegenden Gesetzen."

    Mehrere Referentengruppen hatten unterdessen neue Gesetze entworfen. Es ging um die Unterscheidung Jude/Nichtjude und um die Frage, wer deutscher Staatsbürger sein dürfe. Rassetheoretiker und Juristen lagen bis zum Schluss im Widerstreit darüber, wie mit den "Mischlingen" zu verfahren sei.

    Hitler selbst wies schließlich an, dass die "Mischlinge" anders als "Volljuden" zu behandeln seien. Der "deutsche Volkskörper" werde sie schließlich aufsaugen. Jedoch drohte Hitler vor dem Reichstag auch mit einer möglichen späteren Verschärfung der Gesetze.

    "Die deutsche Reichsregierung ist dabei beherrscht von dem Gedanken, durch eine einmalige säkulare Lösung vielleicht doch eine Ebene schaffen zu können, auf der es dem deutschen Volke möglich wird, ein erträgliches Verhältnis zum jüdischen Volk finden zu können. Sollte sich diese Hoffnung nicht erfüllen, sollte die innerdeutsche und internationale jüdische Hetze ihren Fortgang nehmen, wird eine neue Überprüfung der Lage stattfinden. ( ... ) Das zweite Gesetz ist der Versuch der gesetzlichen Regelung eines Problems, das im Falle des abermaligen Scheiterns dann zur endgültigen Lösung der Nationalsozialistischen Partei übertragen werden müsste."

    Der hier nur vertagte Konflikt zwischen den "Gefühls"- und den "Vernunftsantisemiten" sollte bis zum Ende des "Dritten Reichs" bestehen. Reinhard Rürup:

    "Und das war auch noch mal ein großes Thema bei der sogenannten Wannseekonferenz. Dort ist ja die meiste Zeit darüber diskutiert worden, wie man mit den Mischlingen umgehen wollte: Ob man sie einbeziehen wollte in die Deportation der europäischen Juden – nicht nur der deutschen! – oder nicht."

    "Ich schlage nun dem Reichstag die Annahme der Gesetze vor, die Ihnen Reichstagspräsident Parteigenosse Göring verlesen wird"

    "Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen."

    "Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen. Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze."

    Dies bedeutete, dass es fortan zwei Kategorien der deutschen Staatsbürgerschaft geben würde, wobei nur den "deutschblütigen" Reichsbürgern alle staatsbürgerlichen Rechte zustanden.

    Zwar war noch nicht einmal klar, wer ausgegrenzt werden würde, Juden wurden nicht explizit benannt, auch der Holocaust war weder absehbar noch auch nur angedacht. Aber der erste Schritt, die prinzipielle Unterscheidung zwischen "uns" und "denen", zwischen "Ariern" und "Nichtariern", war getan. Harry Stein:

    "Raul Hilberg, ein amerikanischer Historiker und Zeitzeuge auch, hat ja so eine Schrittfolge festgemacht. Und er sagt: Die Definition ist der Anfang eigentlich einer ganzen Kette von Maßnahmen, die dann über Enteignung, Konzentration in Ghettos und Judenhäusern, bis zur Vernichtung, also bis zum Transport in die Vernichtungslager führt."

    Das Reichsbürgergesetz war so allgemein gehalten, dass sich daraus alles ableiten ließ. Es wäre auch eine Apartheid wie später in Südafrika denkbar gewesen. Konkreter wurde das zweite Nürnberger Rassegesetz, das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre".

    "Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten."

    "Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Paragraf 2: Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten. Paragraf 3: Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren in ihrem Haushalt nicht beschäftigen."

    "Das Blutschutzgesetz hat ja nun einen rein diskriminierenden Charakter. Es wird ja unterstellt, dass in jeder Möglichkeit in einem Dienstverhältnis es zu sexuellen Übergriffen seitens der jüdischen Männer kommt. Dieses Gesetz hatte ausschließlich den Zweck, diese bestimmte antisemitische Vorstellung in der Bevölkerung zu befriedigen und generell den Eindruck zu vermitteln, dass jeder Kontakt mit Juden – sexuell sowieso, aber dann auch sozial als Vorstufe – schädlich, wenn nicht gar katastrophal sei."

    "Indem ich Sie, meine Herren Abgeordnete, bitte, durch Erheben von den Sitzen diesen Gesetzesanträgen ihre Zustimmung zu geben, stelle ich hiermit fest, dass alle drei Gesetze – wie nicht anders zu erwarten – gemäß der neuen Geschäftsordnung einstimmig angenommen sind."

    Das dritte Gesetz war das Reichsflaggengesetz, das die Hakenkreuzfahne zur Nationalflagge erklärte.

    Die beiden Rassegesetze – das Reichsbürgergesetz und das Blutschutzgesetz – traten zwar sofort in Kraft, bedurften aber noch der inhaltlichen Ausgestaltung und Konkretisierung. In den acht Wochen nach dem Nürnberger Parteitag führten Juristen, Politiker, Eugeniker und Verwaltungsfachleute endlose Diskussionen und verfassten absurde Denkschriften, Memoranden und Verordnungsentwürfe.

    Im Mittelpunkt standen immer noch die Fragen: Wer ist Jude? Welcher "Mischling" darf wen heiraten – einen Juden, einen "Arier", einen "Mischling"? Ziel war, "das Jüdische" auf lange Sicht aus dem deutschen "Volkskörper" "auszumerzen".

    In der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom November 1935 setzten sich zunächst die Juristen und Beamten durch. Es gab nun den "Volljuden", der drei oder vier jüdische Großeltern besitzt. Daneben gab es "Halb-, Viertel- und Achteljuden", "Mischlinge ersten und zweiten Grades", "privilegierte" und verbotene "Mischehen" und ähnliche monströse Absurditäten, deren juristische Feinheiten jedoch in das Schicksal von Hunderttausenden Menschen eingriffen. Das Blutschutzgesetz brachte über 2000 Männer direkt ins Gefängnis und viele Frauen ins KZ. Außerdem trug es zur sozialen Isolierung und Stigmatisierung der jüdischen Deutschen bei. Harry Stein:

    "Die Nürnberger Gesetze sind ja nicht nur eine Restriktion gegen die jüdische Bevölkerung, sondern sie sind auch ein deutliches Signal an die deutsche Mehrheitsbevölkerung: 'Ihr seid auserwählt! Ihr bildet sozusagen ein neues Reichsvolk. Und dieses neue Reichsvolk wird die Zukunft entscheiden!'"

    Die scheinbar "säuberliche Scheidung" des "Fremden" vom "Eigenen", also des "jüdischen" vom "deutschen Blut" schuf die verwaltungstechnische Vorraussetzung für eine effiziente Diskriminierung und legalisierte den Antisemitismus als Staatsdoktrin. Die Nürnberger Rassegesetze wurden zu einem Grundgesetz des Antisemitismus.

    "Nur auf dieser Basis kann man ihnen später den Juden-Stempel in den Pass drücken, die Zwangsvornahmen aufnötigen und an ihre Wohnungstüren und dann an ihre Kleidung den sogenannten Judenstern anbringen."

    Der Dresdner Romanist Victor Klemperer beschrieb seine Lage als Jude im Juni 1942 so:

    "Was ist in diesem letzten Jahr alles an Großem und Kleinem zusammengekommen! Und der kleine Nadelstich ist manchmal quälender als der Keulenschlag.

    Nach acht oder neun Uhr abends zu Hause sein. Kontrolle!
    Aus dem eigenen Haus vertrieben!
    Radioverbot, Telefonverbot.
    Theater-, Kino-, Konzert-, Museumsverbot.
    Verbot, Zeitschriften zu abbonieren oder zu kaufen.
    Verbot, ,Mangelware' zu kaufen.
    Verbot, Zigarren zu kaufen oder irgendwelche Rauchstoffe.
    Verbot, Blumen zu kaufen.
    Entziehung der Milchkarte.
    Verbot, zum Barbier zu gehen.
    Zwangsablieferung von Schreibmaschinen, von Pelzen und Wolldecken, von Fahrrädern, von Liegestühlen, von Hunden, Katzen, Vögeln.
    Verbot, die Bannmeile Dresdens zu verlassen, den Bahnhof zu betreten, das Ministeriumsufer, Verbot, die Parks zu betreten.
    Seit dem 19. September der Judenstern.
    Verbot, Vorräte an Eßwaren im Haus zu haben.
    Verbot der Leihbibliotheken.
    Durch den Stern sind uns alle Restaurants verschlossen.
    Die Sondersteuern.
    Einkaufsbeschränkung auf eine Stunde.
    Ich glaube, diese Punkte sind aber alle zusammen gar nichts gegen die ständige Gefahr der Haussuchung, der Mißhandlung, des Gefängnisses, Konzentrationslagers und gewaltsamen Todes."


    Mit immer weiteren Ausführungsbestimmungen und Verordnungen, aber auch neuen Gesetzen, die ihrer Logik folgten, wurden die Nürnberger Rassegesetze so zum Ausgangspunkt der kalten und effizienten Maschinerie, die Juden zuerst entrechte, dann enteignete, ausbürgerte und später im Krieg in die Gaskammern trieb.

    Einer der Kommentatoren der Rassegesetze, Hans Globke, brachte es später in der Bundesrepublik immerhin bis zum Staatssekretär in Adenauers Bundeskanzleramt; 1963 erhielt er das Bundesverdienstkreuz.