
Dafür solle der Nominierungsschlüssel verändert werden, sagte der Ko-Vorsitzende van Aken der "Rheinischen Post". Seine Partei habe in dieser Angelegenheit einen Brief an die Fraktionen von Union, SPD und Grünen geschrieben. Die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Dafür ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Da Union, SPD und Grüne im neuen Bundestag nicht über eine Zweidrittelmehrheit verfügen, sind sie bei der Wahl auf Stimmen der Linken angewiesen.
Das Vorschlagsrecht für die Kandidaten orientiert sich an der Stärke der Fraktionen. Bislang wurde die Linke dabei ebenso wie die AfD nicht berücksichtigt.
Diese Nachricht wurde am 30.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.