Dieser Begriff der Nachhaltigkeit kommt ja aus der Forstwirtschaft. Aus einem Ausplündern der Wälder heraus hat man diesen Nachhaltigkeitsgedanken entwickelt und hat gesagt: der hat die drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales.
Und keine der drei Säulen dürfe stärker sein als die anderen. Doch genau das wirft das heute gegründete Aktionsbündnis aus privaten Waldbesitzern, Kommunen, dem Deutschen Bauernverband und anderen der Bundesregierung vor. Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast, so die Forstwirtschaftsverbände, betreibe mit der geplanten Novellierung des Bundeswaldgesetzes eine, so wörtlich, "einseitige Ökologisierung der Waldbewirtschaftung". Die Eckpunkte der Gesetzesnovelle sind offiziell noch gar nicht bekannt. Doch die wesentlichen Kriterien für die Waldbewirtschaftung, die in dem Bundesgesetz festgeschrieben werden sollen, sind bereits durch die ministerialen Mauern gesickert. Ute Seeling von der AGDW:
Diese Kriterien – das sagen die Gutachter immer wieder – diese Kriterien sind ausschließlich naturschutzfachlich. Das ist wirklich einseitig ökologisch. Die ökonomischen Belange der Forstbetriebe, die stimmen müssen, um diese ökologische Seite zu finanzieren, spielen überhaupt keine Rolle mehr.
Die Gesetzesnovelle der grünen Ministerin, so befürchten die Waldbesitzer, könnte am Ende den gestern vom Naturschutzbund Deutschland Nabu präsentierten Vorstellungen sehr ähnlich sehen. Der Nabu fordert unter anderem ein Kahlschlagverbot, die Wahrung heimischer Baumarten, einen höheren Anteil von Totholz im Wald, aber auch das Verbot von Pestiziden und gentechnisch veränderten Bäumen. Nabu-Präsident Olaf Tschimpke:
Wir haben sicher schon in einigen Bundesländern anständige Waldgesetze. Wir haben sicherlich auch schon Waldbesitzer, die auch nachhaltig in unserem Sinne wirtschaften. Aber das wollen wir natürlich bundesweit eingeführt haben. Und wir haben natürlich den Hintergrund, dass viele Bundesländer auch planen, Staatswald zum Beispiel zu verkaufen. Und dafür brauchen wir jetzt auch dringend einen Rahmen, der die Waldwirtschaft im Sinne des Naturschutzes und im Sinne der Nachhaltigkeit auch festschreibt.
Im Sinne der Nachhaltigkeit. Hieran entzündet sich der Widerspruch der Waldbesitzer. Denn die neuen Auflagen würden die ohnehin sehr schlechte ökonomische Lage der Forstwirtschaft weiter verschärfen. Und dann bliebe noch weniger Geld für den Umweltschutz übrig. Die neuen Regelungen, so Ute Seeling von der AGDW, würden ohnehin wenig bewirken. Denn die meisten Forderungen der Naturschützer würden ja längst umgesetzt. Ihre Festschreibung im Gesetz bedeute nur herbe finanzielle Einbußen für die Forstwirte – wegen wegfallender Fördergelder. Beispiel höherer Laubholzanteil:
Ein Laubholzanteil wird heute gefördert durch die Länder, durch den Bund oder durch die EU. Und das ist natürlich für den Waldbesitzer ein ganz großer Unterschied, ob das im Gesetz steht und er dadurch dazu verpflichtet ist. Und die Landesrechnungshöfe uns bestätigt, dass sie dann diese Maßnahmen, die gesetzlicher Standard sind, nicht mehr fördern können.
Sie habe den Verdacht, so Ute Seeling, dass der Staat mit der Gesetzesnovelle einfach Geld sparen wolle – auf Kosten der Waldbesitzer – und der wirtschaftlichen Basis in den ländlichen Gebieten:
Wir haben heute noch 70.000 Arbeitsplätze in der Forstwirtschaft. Ich wage keine Spekulationen, wie viele davon wegfielen, aber sie würden deutlich reduziert. Und wir fürchten eben, dass viele von unseren Privaten ihr Eigenengagement, das sie heute im Wald erbringen und was dazu führt, dass wir diese vielfältigen und sehr schönen Waldbilder bei uns haben, dass dieses Eigenengagement wegbrechen würde.
Und keine der drei Säulen dürfe stärker sein als die anderen. Doch genau das wirft das heute gegründete Aktionsbündnis aus privaten Waldbesitzern, Kommunen, dem Deutschen Bauernverband und anderen der Bundesregierung vor. Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast, so die Forstwirtschaftsverbände, betreibe mit der geplanten Novellierung des Bundeswaldgesetzes eine, so wörtlich, "einseitige Ökologisierung der Waldbewirtschaftung". Die Eckpunkte der Gesetzesnovelle sind offiziell noch gar nicht bekannt. Doch die wesentlichen Kriterien für die Waldbewirtschaftung, die in dem Bundesgesetz festgeschrieben werden sollen, sind bereits durch die ministerialen Mauern gesickert. Ute Seeling von der AGDW:
Diese Kriterien – das sagen die Gutachter immer wieder – diese Kriterien sind ausschließlich naturschutzfachlich. Das ist wirklich einseitig ökologisch. Die ökonomischen Belange der Forstbetriebe, die stimmen müssen, um diese ökologische Seite zu finanzieren, spielen überhaupt keine Rolle mehr.
Die Gesetzesnovelle der grünen Ministerin, so befürchten die Waldbesitzer, könnte am Ende den gestern vom Naturschutzbund Deutschland Nabu präsentierten Vorstellungen sehr ähnlich sehen. Der Nabu fordert unter anderem ein Kahlschlagverbot, die Wahrung heimischer Baumarten, einen höheren Anteil von Totholz im Wald, aber auch das Verbot von Pestiziden und gentechnisch veränderten Bäumen. Nabu-Präsident Olaf Tschimpke:
Wir haben sicher schon in einigen Bundesländern anständige Waldgesetze. Wir haben sicherlich auch schon Waldbesitzer, die auch nachhaltig in unserem Sinne wirtschaften. Aber das wollen wir natürlich bundesweit eingeführt haben. Und wir haben natürlich den Hintergrund, dass viele Bundesländer auch planen, Staatswald zum Beispiel zu verkaufen. Und dafür brauchen wir jetzt auch dringend einen Rahmen, der die Waldwirtschaft im Sinne des Naturschutzes und im Sinne der Nachhaltigkeit auch festschreibt.
Im Sinne der Nachhaltigkeit. Hieran entzündet sich der Widerspruch der Waldbesitzer. Denn die neuen Auflagen würden die ohnehin sehr schlechte ökonomische Lage der Forstwirtschaft weiter verschärfen. Und dann bliebe noch weniger Geld für den Umweltschutz übrig. Die neuen Regelungen, so Ute Seeling von der AGDW, würden ohnehin wenig bewirken. Denn die meisten Forderungen der Naturschützer würden ja längst umgesetzt. Ihre Festschreibung im Gesetz bedeute nur herbe finanzielle Einbußen für die Forstwirte – wegen wegfallender Fördergelder. Beispiel höherer Laubholzanteil:
Ein Laubholzanteil wird heute gefördert durch die Länder, durch den Bund oder durch die EU. Und das ist natürlich für den Waldbesitzer ein ganz großer Unterschied, ob das im Gesetz steht und er dadurch dazu verpflichtet ist. Und die Landesrechnungshöfe uns bestätigt, dass sie dann diese Maßnahmen, die gesetzlicher Standard sind, nicht mehr fördern können.
Sie habe den Verdacht, so Ute Seeling, dass der Staat mit der Gesetzesnovelle einfach Geld sparen wolle – auf Kosten der Waldbesitzer – und der wirtschaftlichen Basis in den ländlichen Gebieten:
Wir haben heute noch 70.000 Arbeitsplätze in der Forstwirtschaft. Ich wage keine Spekulationen, wie viele davon wegfielen, aber sie würden deutlich reduziert. Und wir fürchten eben, dass viele von unseren Privaten ihr Eigenengagement, das sie heute im Wald erbringen und was dazu führt, dass wir diese vielfältigen und sehr schönen Waldbilder bei uns haben, dass dieses Eigenengagement wegbrechen würde.