
Die RHEINISCHE POST schreibt dazu: "Es ist ein Urteil mit Augenmaß, das – Stand jetzt – kaum Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages haben wird, denn voraussichtlich werden die von der Linken gewonnenen Direktmandate nicht gefährdet sein. Das Urteil ist aber auch eine Warnung an alle Verwaltungen in diesem Land: Führt Wahlen verfassungsgemäß durch und überfrachtet Wahltage nicht. Viele werden nun stöhnen in der Bundeshauptstadt, muss doch nun erneut fieberhaft organisiert werden. Aber – und das ist die eigentliche Lehre aus Karlsruhe – mit der Demokratie spielt man nicht", unterstreicht die RHEINISCHE POST aus Düsseldorf.
Die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG überlegt: "Viele dürften sich mehr als zwei Jahre nach Beginn der Legislaturperiode dafür entscheiden, ihre Stimme nun auch nicht mehr abzugeben. Die Betroffenen werden sich fragen: Was soll das jetzt noch? Die Stimmenverhältnisse im Bundestag können sich ohnehin nicht wesentlich verändern. Selbst die Linke, die wegen ihrer Direktmandate in Berlin Befürchtungen hatte, kann aufatmen. Sie bleibt im Bundestag. Schwamm drüber, also? Mitnichten. Das Vertrauen der Bürger in die Institutionen des Staates hat in diesem Jahr einen Tiefpunkt erreicht. Die Wahl in Berlin war in dieser Hinsicht ein Fiasko, das nachwirkt. Es darf sich nicht wiederholen. Nirgends", betont die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG.
"Der Buhmann ist in diesem Fall das Land Berlin", stellt die BERLINER MORGENPOST fest. "Zwar ist ein großer Teil der damaligen Entscheidungsträger nicht mehr im Amt. Dennoch bestätigte ein Gericht zum zweiten Mal, dass die Hauptstadt nicht imstande war, demokratische Wahlen auszurichten. Das Image Berlins wird bundesweit oft belächelt. Der eine oder andere Berliner wird sich mit seiner unperfekten Stadt sogar identifizieren. Doch nach diesem Urteil gilt es jetzt, den Ruf als Weltstadt wiederherzustellen", mahnt die BERLINER MORGENPOST.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Söder nicht rechtswidrig ist. Die Kreuze im Eingangsbereich von Dienstgebäuden dürfen also hängen bleiben. Die BADISCHEN NEUESTEN NACHRICHTEN kommentieren: "Es ist erstaunlich, wie weit eine Wahlkampfidee von Markus Söder aus dem Jahr 2018 trägt. Schon damals, kurz vor der bayerischen Landtagswahl, war das Dekret umstritten. Das Urteil dürfte die Diskussion nicht beenden. Im Gegenteil. Das liegt an der schwachen Argumentation des Gerichts. Der Staat ist zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet. Das Gericht meint, diese sei durch die Kreuze nicht verletzt, denn die Neutralität verpflichte den Staat nicht zu einer strengen Laizität. Doch genau darum geht ja der Streit. In vielen Bereichen sind Staat und Kirche eben nicht getrennt. Bei Kirchensteuer, Religionsunterricht, Ablösung der Staatsleistungen und Aufarbeitung des Missbrauchs poppt die Diskussion über kirchliche Sonderrechte immer wieder auf. Das Urteil aus Leipzig wird jene bestätigen, die behaupten, Staat und Kirche steckten unter einer Decke", befürchten die BADISCHEN NEUESTEN NACHRICHTEN aus Karlsruhe.
Dass das Gericht die Wirkung der Kreuze als "passiv" und nicht indoktrinierend bezeichnet habe, sei bizarr, heißt es in der Zeitung ND.DER TAG: "Noch kruder wird es, wenn die Richter Söder und Co. mit dem Hinweis gewähren lassen, in Eingangshallen seien die Besucher ja nur flüchtig mit dem Anblick 'konfrontiert', verglichen etwa mit Kindern in Klassenzimmern. Tatsächlich mussten diese in Bayern auch in staatlichen Schulen lange nicht nur auf Kreuze, sondern auf Kruzifixe schauen, also auf Darstellungen des schwer gefolterten Jesus. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1995 immerhin für rechtswidrig erklärt", erinnert ND.DER TAG.
ZEIT ONLINE notiert: "Wie Söder 2018 erfahren musste und wie die Aufregung um Weihnachtsbäume in Kitas dieser Tage beweist, führt der Kulturkampf um christliche – oder im Fall des Weihnachtsbaums angeblich christliche, in Wirklichkeit pagane – Symbole nicht zur Stärkung jener Parteien, die sich auf das Christentum berufen, sondern vor allem der AfD, deren Ideologie eher etwas mit Friedrich Nietzsche als mit Jesus von Nazareth zu tun hat", bemerkt ZEIT ONLINE.
Die Bundesregierung prüft eine Beteiligung an einer internationalen Koalition gegen Angriffe der Huthi-Rebellen auf Frachtschiffe im Roten Meer. Der MÜNCHNER MERKUR betont: "Die Ampelregierung wird sich der Verpflichtung kaum entziehen können, solidarisch mitzuwirken an der Verteidigung der freien Seewege, von denen unser Land profitiert wie kaum ein anderes. Wie schon in der Russlandpolitik und den Waffenlieferungen in die Ukraine holt die Realität SPD und Grüne auf brutale Weise ein und zwingt sie, sich ihre Lebenslügen einzugestehen."
"Ob die Marine aber in der Lage ist, Kriegsschiffe in die Region zu entsenden, ist offen", gibt die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG zu bedenken. "Die Fregatten der neuen F125-Klasse sind wohl nicht ausreichend gegen Angriffe mit Raketen und Drohnen gewappnet - den Lieblingswaffen der Huthi. Am ehesten würden sich für einen solchen Einsatz Fregatten der F124-Klasse anbieten, die für die Luftverteidigung ausgelegt sind. Doch diese Schiffe unterlaufen derzeit einer Umrüstung; die Fregatte Sachsen ist zudem nach einem Unfall infolge einer Fehlfunktion eines Flugkörpers vor fünf Jahren erst seit Kurzem wieder einsatzbereit. Insgesamt scheint die Bundeswehr auch auf diesem Feld nicht auf der Höhe der Zeit zu sein. Die Deutsche Marine könnte aber auch anderweitig Unterstützung im Roten Meer leisten, etwa indem sie Spezialisten in das Einsatzhauptquartier der Amerikaner entsendet. Irgendetwas liefern sollte die Marine allemal", konstatiert die F.A.Z.
"Deutschlands Marine kann aus technischen Gründen zu der Mission wenig Substanzielles beitragen", liest man auch im KÖLNER STADT-ANZEIGER. "Die deutschen Schiffe eignen sich in ihrem aktuellen Zustand schlecht zur Drohnenabwehr. Für eine Nation mit einer Handelsflotte von 3500 Schiffen, die so sehr vom globalen Austausch lebt, ist das peinlich. Immerhin wird jetzt deutlich, dass der von der Bundesmarine gemeldete Nachrüstungsbedarf nicht aus der Luft gegriffen war." Das war der KÖLNER STADT-ANZEIGER.
Die Lokführergewerkschaft GDL hat in einer Urabstimmung für unbefristete Streiks gestimmt. Die FREIE PRESSE aus Chemnitz schreibt von einem "erwartbaren Ergebnis": "97 Prozent Zustimmung zeigen jedoch, dass die Lokführer, Zugbegleiter und Fahrdienstleiter sehr entschlossen sind. Aber eigentlich ist das kein Wunder. Die Forderungen drehen sich um das Thema Arbeitszeit. Was die Arbeitsbedingungen angeht, hat sich wohl einiges aufgestaut beim Personal. Permanente Schichtwechsel zu wechselnden Zeiten, Überstunden, das Einspringen, weil irgendwo wieder Leute ausgefallen sind – das zehrt auf die Dauer an den Nerven. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dafür sorgen, dass der Verkehr rollt, bekommen es zuerst zu spüren, wenn das ganze System auf Kante genäht ist", meint die FREIE PRESSE.
Die RHEINPFALZ aus Ludwigshafen vermerkt: "Der wohl größte Knackpunkt in dieser Auseinandersetzung ist die GDL-Forderung nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtbedienstete. Genau hier hat die Gewerkschaft vergangene Woche in den Verhandlungen mit dem DB-Mitbewerber Netinera Deutschland einen Abschluss erzielt, den sie der DB jetzt bei jeder Gelegenheit unter die Nase halten kann. Denn bei Netinera wurde die von der DB rundweg abgelehnte Arbeitszeitverkürzung vereinbart – für die GDL ist das eine enorm wichtige Blaupause. Ob solche Arbeitszeitverkürzungen in Zeiten wachsenden Personalmangels wirklich sinnvoll sind, steht auf einem anderen Blatt", kommentiert die RHEINPFALZ.