Die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG schreibt dazu: "Ob es nun ein Anschlag war oder nicht, ob es gegebenenfalls ein Soldat war, eine (links-)extremistische Gruppierung oder die Russen – oder jemand ganz anderes: Die Aufregung um die zeitweilig gesperrten Bundeswehrstandorte Köln/Wahn und Geilenkirchen zeigt, was hybride Kriegsführung ist. Sofort ist von Spionage die Rede, die Finger zeigen nach Moskau. Kann sein, kann auch nicht sein. Durch russische Cyberangriffe auf Bundestag und Parteien, entsprechende Rhetorik aus dem Kreml und zahlreiche sichtbare Nadelstiche wie Luftraumverletzungen und Drohnenüberflüge ist seit langem klar, dass Russland den Westen und insbesondere Deutschland als Ziel sieht." So weit die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG.
Die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG verlangt, ... "... dass die Abwehr gegen Spionage und Sabotage weiter gestärkt werden muss. Die Vergiftung von Trinkwasser gehört zum klassischen Arsenal der hybriden Kriegsführung. Dass in Köln-Wahn überdies jene Flugzeuge stehen, mit denen Mitglieder der Bundesregierung in aller Welt unterwegs sind, alarmiert zusätzlich. Die Bundeswehr jedenfalls zeigt sich verwundbarer als erhofft", bilanziert die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Die Zeitung ND.DER TAG kommentiert dies folgendermaßen: "Wer die Verbotsverfügung gegen das Magazin gelesen hatte, den kann nun die vorläufige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fortbestand des rechten Hetzblatts nicht wundern. Fast 80 Seiten, auf denen ausgeführt wird, warum das Magazin widerwärtig ist. Das stimmt alles und auch das Bundesverwaltungsgericht erkennt an, dass in Compact gegen die Menschenwürde gehetzt wird. Das Problem: Allein das ist nicht verboten. Medien mit widerlichen Inhalten zu verbreiten ist nicht untersagt. Den Nachweis, dass das Netzwerk hinter Compact einen Umsturz entscheidend vorantreibt, hat das Bundesinnenministerium nicht erbracht. Deswegen ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zwar nicht schön, aber richtig: Der Staat hat mildere Mittel, um gegen Hetze vorzugehen, die gegen das Strafgesetzbuch verstößt. Einen Wert hat die Verbotsverfügung immerhin noch. Wer sich mit Kioskbesitzer*innen oder Bekannten inhaltlich über das Magazin auseinandersetzen will, kann sie als Argumentationshilfe nutzen." So weit ND.DER TAG.
"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist kein Freibrief für die Verbreitung menschenverachtender Inhalte", lesen wir in der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG. "So gibt es auch nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verfassungsfeindliche Inhalte in der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser öffentlichkeitswirksam verbotenen Zeitschrift Compact. Doch ist die Verfassungsministerin nicht nur weit über das Ziel hinausgeschossen. Sie hat sich verrannt. Aber die Bundesregierung darf nicht mit den Mitteln des Vereinsverbots pauschal unliebsame Meinungen, gar Medien verbieten. Das Grundgesetz setzt auf die freie Auseinandersetzung – die im Übrigen durchaus auch mal im Ignorieren bestehen kann. Das staatliche Verbot ist das schärfste Schwert und muss das letzte Mittel sein. Traurig, wenn man es als erstes braucht." Das war die F.A.Z.
Der KÖLNER STADT-ANZEIGER spricht von einer "erfreulichen Entscheidung" des Gerichts und mutmaßt: "Den Leipziger Richtern hat vermutlich zu denken gegeben, dass in der Verbotsverfügung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser gegen den Compact-Verlag viel aus Äußerungen von Chefredakteur Jürgen Elsäßer auf Veranstaltungen zitiert wurde. So habe Elsäßer gesagt, das Ziel von Compact sei 'der Sturz des Regimes'. Das Gericht hält daher zum Beispiel konkrete Versammlungsverbote für ein milderes geeignetes Mittel als ein generelles Verbot des Verlags und damit des Magazins. Dieses Herangehen – punktuelle Eingriffe statt genereller Verbote – ist zu begrüßen. Und es spricht manches dafür, dass dieser Gedanke auch in der Hauptsache-Entscheidung in einigen Monaten zum Tragen kommen wird. Hier deutet sich eine Schlappe der Innenministerin an, die nicht zum ersten Mal den Schutz von Grundrechten vernachlässigt hat", bemerkt der KÖLNER STADT-ANZEIGER.
"Die Szene bekommt damit neuen Aufwind", prophezeit die BERLINER MORGENPOST. "Elsässer und seine Mitstreiter werden sich als Kämpfer für die Freiheit gegen einen übergriffigen Staat inszenieren - und dürften bei manchen dafür Applaus bekommen. Bis zu einer finalen Entscheidung in der Sache kann einige Zeit ins Land gehen, das Compact-Verbot bleibt damit eine ständig köchelnde Affäre. Es ist zu befürchten, dass Innenministerin Faeser auch vorbehaltlich eines finalen Urteils zu dem Compact-Verbot das Gegenteil von dem erreicht, was sie wollte. Der Zweifel an der Verhältnismäßigkeit ihres Vorgehens kann ihrem Kampf gegen den Rechtsextremismus im Land gefährlich schaden", analysiert die BERLINER MORGENPOST.
Nun zum Vorschlag der FDP, das Entwicklungsministerium mittelfristig abzuschaffen. Die RHEIN-ZEITUNG aus Koblenz meint: "Es spricht einiges dafür, dass der neue Vorstoß aus der liberalen Ideenschmiede nicht gänzlich abwegig ist. Denn unstrittig dürfte sein, dass es eine bessere Verzahnung von Außen- und Entwicklungspolitik geben muss. Es gibt Reibungsverluste, die Zahl der Krisen und der Bedarf an Hilfen nehmen weltweit zu. Eine Fusion der beiden Häuser könnte daher durchaus sinnvoll sein. Auf der anderen Seite besteht dann jedoch die Gefahr, dass die Entwicklungspolitik nebensächlich wird und hinter außen- und sicherheitspolitischen Interessen zurückfällt, wie das derzeit angesichts der Kürzungsvorgaben im Haushalt der Ampel schon der Fall ist", befürchtet die RHEIN-ZEITUNG.
"Es gäbe gute Gründe dafür, die Kompetenzen vom Auswärtigen Amt und Entwicklungsministerium zu einen", argumentiert die TAGESZEITUNG. "Das Auswärtige Amt ist für Humanitäre Hilfe und Stabilisierungsmaßnahmen zuständig, das Ministerium für nachhaltige Entwicklung. Die Trennlinie ist aber nicht immer so scharf. In vielen europäischen Ländern ist beides geeint. Auch in der EU ist die Entwicklungszusammenarbeit im Referat Internationales angesiedelt. Es könnte also eine Debatte geben, inwiefern die Eingliederung der Hilfs- und Entwicklungsgelder des Auswärtigen Amtes ins Entwicklungsministerium sinnvoll wäre oder auch wie das Ministerium die ressortübergreifende UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung besser koordinieren könnte. Aber diese Debatte führt die FDP nicht", bemängelt die Taz.
Wenige Wochen vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen würden 45 Prozent der CDU-Mitglieder einer Umfrage zufolge eine Zusammenarbeit mit der AfD nicht vollkommen ausschließen. Die LAUSITZER RUNDSCHAU aus Cottbus kommentiert: "Für CDU-Chef Friedrich Merz ist klar: Die 'Brandmauer' zur AfD muss stehen. Doch er hat ein großes Problem: Knapp die Hälfte der CDU-Mitglieder sieht das anders. Und in einer so zentralen Frage kann ein Parteichef nicht dauerhaft gegen die eigene Basis Politik machen. Sympathisiert die CDU-Basis plötzlich mit der AfD? Das sollte man daraus nicht ableiten. Aus der Ablehnung der Brandmauer spricht vor allem der analytische Blick auf die Mehrheitsverhältnisse. Auch tun sich die CDU-Mitglieder offenbar zunehmend schwer mit der pauschalen Abgrenzung zur AfD, ohne diese mit konkreten Inhalten zu verknüpfen."
Der TAGESSPIEGEL wagt eine Prognose. "Die Brandmauer bröckelt. Schon bald könnte es einen Landtag geben, in dem AfD und BSW eine absolute Mehrheit haben, etwa in Thüringen. So wenig eine AfD-BSW-Koalition zu erwarten ist, so nahe liegt es, dass die beiden Gruppen miteinander hier und da kooperieren werden. Auch so bröckelt die Brandmauer.Damit beginnt der Test, wie wehrhaft unsere Demokratie in der Praxis sein wird."