Das Gericht billigte, dass der Staat für deren Finanzierung übermäßige Gewinne durch die extremen Preissteigerungen zu Beginn des Ukraine-Kriegs abgeschöpft hat. "Die Entscheidung der Richter ist eine gute", findet die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG: "Zwar sollte sich der Staat mit unvorhergesehenen Eingriffen in den Markt grundsätzlich zurückhalten, weil die Wirtschaft nichts mehr benötigt als verlässliche Rahmenbedingungen. Und auch die Höhe von Unternehmensgewinnen geht die Politik im Prinzip nichts an. In einer Notsituation wie im Sommer 2022 aber helfen normale Regeln nicht weiter."
Die SAARBRÜCKER ZEITUNG schreibt: "Auf den ersten Blick scheinen die Verfassungsrichter ganz im Sinne von Grünen und Linken entschieden zu haben: Sie billigen die Gewinnabschöpfung bei Stromerzeugern. Doch die Fans des übergriffigen Staates sollten genau lesen. Die Richter betonen ausdrücklich, dass ein solcher Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit nur in einer Ausnahmesituation zulässig ist, wie sie 2022 zweifellos bestand. Ansonsten gilt: Unternehmen, die keine Gewinne machen, können auch nichts investieren", argumentiert die SAARBRÜCKER ZEITUNG.
Die TAZ meint: "Mit einer Niederlage war nicht zu rechnen. Schließlich ist das Strompreisgesetz kein Musterfall von sozialistischer Umverteilung, sondern ein Ausgleich von unerwartetem Pech und unerwartetem Glück, der selten so eindeutig wiederholbar sein dürfte. Anders als die Kläger warnten, ist eine derart zurückhaltende Abschöpfung von Zufallsgewinnen also kein Standorthindernis, sondern wohl eher ein Vorteil. Anderswo geht es ruppiger zu."
Die Magdeburger VOLKSSTIMME vermerkt: "Die Karlsruher Richter haben ein Signal gesetzt, dass der Staat Profiteuren außergewöhnlicher Notlagen in begrenztem Umfang in die Tasche greifen darf, um krisenhafte Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft abzumildern. Auch die Kläger setzen ein Zeichen, ein fatales: Die Ökostrom-Branche nimmt gern sprudelnde Extra-Gewinne mit und nutzt den Kopplungs-Mechanismus des Strompreises an den Gaspreis, obwohl sie gar nicht von ihm abhängig und ihr wirtschaftliches Risiko ohnehin eher gering ist. Lichtblick und Co. hätten auch ein anderes Signal setzen können – mit Preissenkungen. Das hätte der Branche ein positives Ansehen eingebracht und sie vom Image eines Abzockers in Krisenzeiten bewahrt", kommentiert die VOLKSSTIMME.
Und die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG merkt an: "Wichtig war es, die Grenzen einer solchen Erschließung von Geldquellen deutlich zu machen. Das haben die Richter getan. Der Krieg, die Gasknappheit, der irrwitzige Anstieg der Strompreise: All dies hatte eine Ausnahmesituation geschaffen, in der eine eng begrenzte Umverteilung von den Gewinnern zu den Verlierern gerechtfertigt war. Das Verfahren hat überdeutlich gemacht, dass der Staat beim Thema Energiepreise als Nothelfer bereitstehen muss. Strom ist existenziell, für Verbraucher ebenso wie für die Wirtschaft. Dass das Gericht hier eine gewisse Flexibilität erlaubt, bedeutet ein wenig Sicherheit in unsicheren Zeiten", findet die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG.
Themenwechsel. Während der Corona-Pandemie hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine Herabstufung der Risikobewertung entgegen der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts verhindert. Die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG ist empört: "Dass Lauterbach sich im Februar 2022 aus politischen Erwägungen über die Gefahreneinschätzung des RKI hinwegsetzte, ist eine Katastrophe für die Glaubwürdigkeit von Politik und staatlichem Handeln insgesamt. Weil gerade Lauterbach es ja war, der stets die Wucht der Wissenschaft, die vermeintliche Unangreifbarkeit überparteilicher Forschung für seine Entscheidungen in Anspruch nahm. Seine ewigen Verweise auf Expertisen des RKI, gerade auch im fraglichen Februar 2022, haben die deutsche Öffentlichkeit über die wahren Machtverhältnisse getäuscht: In Lauterbachs persönlicher Hierarchie der Wahrheiten war im Zweifelsfall offensichtlich eben nicht die Wissenschaft die letzte Instanz. Sondern er selbst", betont die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG.
Im MÜNCHNER MERKUR heißt es: "In einer Ausnahmesituation wie der damaligen ist der Politik ein Ermessensspielraum beim Ergreifen von Vorsichtsmaßnahmen zuzubilligen. Doch ist dieser nicht unbegrenzt. Er hat sich an den Erkenntnissen der Wissenschaft und den Einschätzungen der Fachbehörden zu orientieren. Geschieht dies nicht, überschreitet Regierungspolitik die unsichtbare Grenze zur Willkür und zum Autoritären. Lauterbach ist genau das passiert, als er im Frühjahr 2022 entgegen mehrfachen Empfehlungen aus dem Robert-Koch-Institut an einer 'sehr hohen Gefährdungslage' festhielt". So weit der MÜNCHNER MERKUR.
Die SÜDWEST PRESSE bemerkt: "Lauterbach, ins Amt gekommen als vermeintlicher Studienfresser und -erklärer in Talkshows, 'folgt der Wissenschaft' nur dann, wenn sie sagt, was er sowieso für richtig hält. Wer sich auf die Wissenschaft beruft, um fundamentale Freiheitsrechte in einer Vehemenz einzuschränken, wie es das in der Bundesrepublik zuvor noch nie gegeben hatte, darf sich im Nachgang nicht vor der Verantwortung drücken, all diese Entscheidungen auch bis ins letzte Detail aufzuarbeiten. Es wäre langfristig auch im Interesse der verantwortlichen Parteien, sich den kritischen Fragen der Wissenschaft und der Bürger zu stellen. Der Vertrauensvorschuss ist jedenfalls nicht nur wegen des Umgangs von Lauterbach mit dem RKI aufgebraucht. Er lässt sich vielleicht zurückgewinnen, aber sicher nicht durchs Nichtstun", unterstreicht die SÜDWEST PRESSE aus Ulm.
Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG sieht es so: "Nicht jede gesundheitspolitische Entscheidung muss indes das reine Destillat wissenschaftlicher Erkenntnis sein. Im Einzelnen hat das Bundesgesundheitsministerium in der Pandemie immer wieder anders entschieden, als es das RKI empfohlen hat. Dürfte eine Regierung das nicht, bräuchte es sie kaum. Es fehlte der Mut, die feinen Unterschiede zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis, politischer Botschaft und politischer Entscheidung kenntlich zu machen. Womöglich würde es schon helfen, wenn sich Bundesgesundheitsministerium und RKI von dem Zwang lösen, stets mit einer Stimme sprechen zu müssen", überlegt die F.A.Z.
Themenwechsel. Die FDP hat ein internes Papier veröffentlicht, das zur Planung des Ausstiegs aus der Bundesregierung diente. Der KÖLNER STADT-ANZEIGER kommentiert: "Erste Medienberichte über die internen Strategien ließ die Parteiführung abtropfen, sprach von einer Kampagne der politischen Gegner. Die eigentlichen Kampagneros aber, das ist nun klar, saßen in der FDP-Zentrale. An ernsthaftem Regieren war ihnen nicht mehr gelegen, es ging mindestens die letzten Monate nur noch darum, der FDP den elegantesten Abgang, die beste Show zu ermöglichen. Daran lässt sich nichts mehr schönreden. Die scheinbare Betroffenheit von FDP-Chef Christian Lindner über den Rausschmiss aus dem Kabinett und die damit verbundenen Appelle an besseren politischen Stil waren ganz offenkundig vor allem eines: dreist", findet der KÖLNER STADT-ANZEIGER.
Und die RHEINISCHE POST aus Düsseldorf meint: "Die FDP verweist ihrerseits auf Medienberichte, wonach auch SPD und Grüne schon seit dem Sommer eine mögliche Vertrauensfrage des Kanzlers erörtert hätten. Es bleibt abzuwarten, was auch darüber noch ans Licht kommt. Nach aktuellem Stand jedoch haben SPD und Grüne die im FDP-Strategiepapier beschriebene 'offene Feldschlacht' in den Medien gewonnen: Die FDP steht als die Hauptverantwortliche für den Ampelbruch da, und die, die ihr ein abgekartetes Spiel vorwerfen, haben jetzt die Oberhand", resümiert die RHEINISCHE POST.