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Die Regierungskoalition einigt sich auf eine BAföG-Reform

    Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn hat am 20. Januar in Berlin die Eckpunkte für eine BAföG-Reform vorgestellt. Vor wenigen Tagen noch hatte es den Anschein, als lägen die Regierungsparteien in der Frage, wie eine solche Reform aussehen müsse, weit auseinander. Nach wochenlangen Auseinandersetzungen soll das Ziel einer "Ausbildungsförderung, die ihren Namen verdient" (BMBF-Pressemitteilung) nun mit einem Bündel von Maßnahmen erreicht werden. "Wir werden mit den Eckpunkten, die wir heute vorgelegt haben, einen wirklichen Neuanfang machen", sagte Edelgard Bulmahn im Deutschlandfunk. "Kein Jugendlicher wird sich aus finanziellen Gründen mehr gegen ein Studium entscheiden müssen." Ein Wegfall der Anrechnung des Kindergeldes beim Bafög, höhere Freibeträge und Bedarfssätze sollen mehr jungen Menschen mehr finanzielle Förderung zukommen lassen. "Der Höchstsatz beträgt jetzt 1.030 Mark, diesen Satz wollen wir auf 1.100 Mark anheben", versprach Bulmahn. Ein zentrales Ziel der Maßnahmen sei es, Studierende aus einkommensschwächeren Familien stärker zu unterstützten. "Wir mussten an den Hochschulen in den vergangenen Jahren eine ganz fatale Entwicklung feststellen, dass nämlich immer mehr Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien sich gegen ein Studium entschieden haben", so Bulmahn.

    Die jetzt noch bestehende Ungleichbehandlung von Studierenden aus West- und Ostdeutschland soll künftig wegfallen. Mit einer EU-weiten Ausbildungsförderung will das Bildungsministerium jungen Menschen außerdem den Schritt in Ausland erleichtern. Nach zwei Semestern Studium in Deutschland kann ein Studium innerhalb der EU künftig bis zum Abschluss gefördert werden. Eine Neuerung gibt es bei der Studienabschlussförderung: Das BAföG wird dauerhaft um eine Hilfe zum Studienabschluss erweitert. Bisher konnte man solche Hilfen nur befristet in Anspruch nehmen, und auch nur dann, wenn man innerhalb der Förderungshöchstdauer zur Abschlussprüfung zugelassen wurde. Zur Vereinfachung und Entbürokratisierung soll beitragen, dass die Förderungshöchstdauer in Zukunft einheitlich der Regelstudienzeit entspricht. In die Reform sollen rund 500 Millionen Mark aus Bundesmitteln fließen, zusammen mit Länderanteilen werde man insgesamt rund eine Milliarde Mark mobilisieren.

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    Weitere Informationen in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung