"Wenn ich gewusst hätte, dass es ein Problem gibt, hätte ich es nicht draufgemacht. Da sind wir echt vor den Kopf gestoßen gewesen."
Der Pferdehof von Landwirt Hans Petz liegt idyllisch im Dachauer Hinterland.
Straßbach: Das sind vier Häuser, zwei Bauernhöfe. Große Scheunen erstrecken sich rechts und links der Dorfstraße. Dunkelblau leuchten die großflächigen Solaranlagen in der Sonne.
"2005 haben wir auf bestehende landwirtschaftliche Gebäude Photovoltaik installiert mit einer Leistung von 190 Kilowatt. 2009 noch mal auf bestehende Gebäude mit 120 Kilowatt."
Petz Anlage gehört zu den größten im Landkreis Dachau. Sämtliche Süddächer nutzt der Landwirt zur Energieerzeugung. Für ihn ist es eine wichtige Einnahmequelle, obwohl die Einspeisevergütung deutlich abgesenkt wurde. Eine spezielle Betriebsgenehmigung für diese Anlagen fordert das Baurecht nicht. Die Landwirte vom Bayerischen Bauernverband erhofften sich eigentlich eine gewisse Kulanz vonseiten der Kommunen wo und wie Solaranlagen montiert sind. Bis im Mai 2010 der Brief vom Landratsamt Dachau kam, so Hans Petz:
"Ich habe fahrlässig gegen ein Denkmalschutzrecht verstoßen. Ich muss Pläne einreichen und gegen mich wurde ein Bußgeldbescheid erlassen. Dann haben wir die Pläne eingereicht, mit Fotos, Lagepläne, die nächste Frage war dann, wie es weitergeht. Die Antwort war: Es würde ein Ortstermin stattfinden. Auf die Frage, ob ich das erfahre, wann der Ortstermin ist, hat die Dame vom Denkmalschutz gesagt, das kann sie sich nicht vorstellen. Und das geht nicht, dass irgendwas über mich entschieden wird und ich bin nicht dabei."
Was Hans Petz und auch der Nachbarlandwirt in ihrer Euphorie für Solaranlagen nicht bedachten: Ihre kleine Dorfkirche mit dem blätternden Putz und der kaputten Kirchmauer steht unter Denkmalschutz. Das – wenn auch marode – Erscheinungsbild von Baudenkmälern darf nicht beeinträchtigt werden, schreibt das Bayerische Denkmalschutzgesetz vor, eines der strengsten in Deutschland. Genaue Vorgaben, wie die räumliche Entfernung der Solaranlagen vom Baudenkmal fehlen im Gesetz. Bei Nichtbeachtung droht eine Entfernung der Solaranlagen. Für den Landwirt Hans Petz und sechs weitere Bauern eine existenzbedrohende Ankündigung.
"Ja momentan fast ohnmächtig, weil wir nicht gewusst haben, was auf uns zukommt, weil wenn die Anlage runter muss, wie es geheißen hat, wäre das für den Betrieb der Ruin gewesen."
Beschwerdebriefe ans Landratsamt und bis hinauf zum Neu-Atomgegner Horst Seehofer zeigten jetzt Wirkung. Im Eiltempo wurde ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Vorerst werden die Anlagen von Hans Petz geduldet, die Genehmigung soll in einigen Wochen vorliegen. Doch das grundsätzliche Problem bleibt: Rund 200 Baudenkmäler zählt die Untere Denkmalschutzbehörde im Kreis Dachau, in jedem Dorf steht eine Kirche oder Kapelle. Gut 500 Landwirte setzen hier auf Photovoltaik. Dass sieben seiner Kollegen so plötzlich ein Fall für die Denkmalschützer geworden sind, muss die Politik jetzt zum Handeln zwingen, sagt der zuständige Kreisbauer Anton Kreitmair:
"Ich bin überzeugt, dass sich die Politik, der Gesetzgeber Gedanken machen muss über die Neubewertung von Photovoltaikanlagen in Dörfern. Da muss man anders mit umgehen wie vor einigen Jahren. Auch wenn man über die Optik reden könnte. Wir brauchen Strom und momentan ist das ja mehr als aktuell. Auch Windkraft wird demnächst ein Thema werden."
Doch eine mögliche Änderung des Baurechts dahin gehend, dass Solaranlagen genehmigungspflichtig würden, ist nicht in Sicht, so das bayerische Innenministerium. Auch das Bayerische Denkmalschutzgesetz muss nicht reformiert werden, ist sich Bayerns Generalkonservator Egon Johannes Greipl gemeinsam mit dem Kunstministerium einig. Eine spezielle hausinterne Beratungsrichtlinie regle bereits, wann Solaranlagen in die Nähe von Baudenkmälern passen. Die endgültige Entscheidung liege aber im Ermessen der Unteren Denkmalschutzbehörde. Im Gutdünken der Unteren Denkmalschutzbehörde, sagen die Bauern.
In anderen Bundesländern herrschen weniger strenge Denkmalschutzgesetze. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied kürzlich, dass auf denkmalgeschützten Gebäuden Solaranlagen gebaut werden dürfen. Im rheinland-pfälzischen Speyer darf ein Hausbesitzer per Gerichtsbeschluss seine Anlage ebenfalls auf einem denkmalgeschützten Haus belassen.
Im Landkreis Dachau übernahm Kreisbaumeister Georg Meier von der Unteren Denkmalschutzbehörde erst vor einigen Wochen den Fall von seinem Vorgänger. Den Denkmalschutz dürfe man auch in der Energiewende nicht aufgeben, ist er überzeugt:
"Wie viel wollen wir preisgeben von dem was wir positiv bewerten? Ich denke, wir sind in Bayern in der Situation, dass wir sehr gut davon leben, dass die Region sehr schön ist. Da stellt sich die Frage, wie weit will man gehen, was gibt man preis von der Attraktivität des Raumes."
Wenige Kilometer weiter auf dem Gebiet der Stadt Dachau lugt eine andere Kirche hinter einem riesigen Solardach hervor. Für diesen Landwirt ist Kreisbaumeister Meier nicht mehr verantwortlich, sagt er achselzuckend. Die Verantwortung liegt bei dem nächsten Bauamt.
Der Pferdehof von Landwirt Hans Petz liegt idyllisch im Dachauer Hinterland.
Straßbach: Das sind vier Häuser, zwei Bauernhöfe. Große Scheunen erstrecken sich rechts und links der Dorfstraße. Dunkelblau leuchten die großflächigen Solaranlagen in der Sonne.
"2005 haben wir auf bestehende landwirtschaftliche Gebäude Photovoltaik installiert mit einer Leistung von 190 Kilowatt. 2009 noch mal auf bestehende Gebäude mit 120 Kilowatt."
Petz Anlage gehört zu den größten im Landkreis Dachau. Sämtliche Süddächer nutzt der Landwirt zur Energieerzeugung. Für ihn ist es eine wichtige Einnahmequelle, obwohl die Einspeisevergütung deutlich abgesenkt wurde. Eine spezielle Betriebsgenehmigung für diese Anlagen fordert das Baurecht nicht. Die Landwirte vom Bayerischen Bauernverband erhofften sich eigentlich eine gewisse Kulanz vonseiten der Kommunen wo und wie Solaranlagen montiert sind. Bis im Mai 2010 der Brief vom Landratsamt Dachau kam, so Hans Petz:
"Ich habe fahrlässig gegen ein Denkmalschutzrecht verstoßen. Ich muss Pläne einreichen und gegen mich wurde ein Bußgeldbescheid erlassen. Dann haben wir die Pläne eingereicht, mit Fotos, Lagepläne, die nächste Frage war dann, wie es weitergeht. Die Antwort war: Es würde ein Ortstermin stattfinden. Auf die Frage, ob ich das erfahre, wann der Ortstermin ist, hat die Dame vom Denkmalschutz gesagt, das kann sie sich nicht vorstellen. Und das geht nicht, dass irgendwas über mich entschieden wird und ich bin nicht dabei."
Was Hans Petz und auch der Nachbarlandwirt in ihrer Euphorie für Solaranlagen nicht bedachten: Ihre kleine Dorfkirche mit dem blätternden Putz und der kaputten Kirchmauer steht unter Denkmalschutz. Das – wenn auch marode – Erscheinungsbild von Baudenkmälern darf nicht beeinträchtigt werden, schreibt das Bayerische Denkmalschutzgesetz vor, eines der strengsten in Deutschland. Genaue Vorgaben, wie die räumliche Entfernung der Solaranlagen vom Baudenkmal fehlen im Gesetz. Bei Nichtbeachtung droht eine Entfernung der Solaranlagen. Für den Landwirt Hans Petz und sechs weitere Bauern eine existenzbedrohende Ankündigung.
"Ja momentan fast ohnmächtig, weil wir nicht gewusst haben, was auf uns zukommt, weil wenn die Anlage runter muss, wie es geheißen hat, wäre das für den Betrieb der Ruin gewesen."
Beschwerdebriefe ans Landratsamt und bis hinauf zum Neu-Atomgegner Horst Seehofer zeigten jetzt Wirkung. Im Eiltempo wurde ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Vorerst werden die Anlagen von Hans Petz geduldet, die Genehmigung soll in einigen Wochen vorliegen. Doch das grundsätzliche Problem bleibt: Rund 200 Baudenkmäler zählt die Untere Denkmalschutzbehörde im Kreis Dachau, in jedem Dorf steht eine Kirche oder Kapelle. Gut 500 Landwirte setzen hier auf Photovoltaik. Dass sieben seiner Kollegen so plötzlich ein Fall für die Denkmalschützer geworden sind, muss die Politik jetzt zum Handeln zwingen, sagt der zuständige Kreisbauer Anton Kreitmair:
"Ich bin überzeugt, dass sich die Politik, der Gesetzgeber Gedanken machen muss über die Neubewertung von Photovoltaikanlagen in Dörfern. Da muss man anders mit umgehen wie vor einigen Jahren. Auch wenn man über die Optik reden könnte. Wir brauchen Strom und momentan ist das ja mehr als aktuell. Auch Windkraft wird demnächst ein Thema werden."
Doch eine mögliche Änderung des Baurechts dahin gehend, dass Solaranlagen genehmigungspflichtig würden, ist nicht in Sicht, so das bayerische Innenministerium. Auch das Bayerische Denkmalschutzgesetz muss nicht reformiert werden, ist sich Bayerns Generalkonservator Egon Johannes Greipl gemeinsam mit dem Kunstministerium einig. Eine spezielle hausinterne Beratungsrichtlinie regle bereits, wann Solaranlagen in die Nähe von Baudenkmälern passen. Die endgültige Entscheidung liege aber im Ermessen der Unteren Denkmalschutzbehörde. Im Gutdünken der Unteren Denkmalschutzbehörde, sagen die Bauern.
In anderen Bundesländern herrschen weniger strenge Denkmalschutzgesetze. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied kürzlich, dass auf denkmalgeschützten Gebäuden Solaranlagen gebaut werden dürfen. Im rheinland-pfälzischen Speyer darf ein Hausbesitzer per Gerichtsbeschluss seine Anlage ebenfalls auf einem denkmalgeschützten Haus belassen.
Im Landkreis Dachau übernahm Kreisbaumeister Georg Meier von der Unteren Denkmalschutzbehörde erst vor einigen Wochen den Fall von seinem Vorgänger. Den Denkmalschutz dürfe man auch in der Energiewende nicht aufgeben, ist er überzeugt:
"Wie viel wollen wir preisgeben von dem was wir positiv bewerten? Ich denke, wir sind in Bayern in der Situation, dass wir sehr gut davon leben, dass die Region sehr schön ist. Da stellt sich die Frage, wie weit will man gehen, was gibt man preis von der Attraktivität des Raumes."
Wenige Kilometer weiter auf dem Gebiet der Stadt Dachau lugt eine andere Kirche hinter einem riesigen Solardach hervor. Für diesen Landwirt ist Kreisbaumeister Meier nicht mehr verantwortlich, sagt er achselzuckend. Die Verantwortung liegt bei dem nächsten Bauamt.