Ein maschinengeschriebener Brief oder aber auch das persönliche Aufsuchen der Amtsstuben im Rathaus, dies waren über Jahrzehnte hinweg die klassischen Formen des Kontakts zwischen Bürgern und Verwaltung. Im Zeitalter des Internets geht vieles einfacher und bequemer, wie Peter Klinger, Informationstechnologieleiter der Stadt Hagen, feststellt:
Als Beispiel, ein Bürger sucht einen alten Bekannten für ein Klassentreffen. Diese Adresse kann er über eine einfache Melderegisterauskunft aus dem virtuellen Rathaus Hagen heute schon direkt von zu Hause aus bekommen.
Allein im letzten Jahr verzeichnete die städtische Verwaltung 520.000 Zugriffe auf ihr Online-Angebot. Darunter befinden sich nicht nur Informationsabfragen von Bürgern, sondern auch Anfragen und Eingaben von "geschlossenen Benutzergruppen” mit Sonderrechten, etwa Notare, die berechtigt sind, Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch anzufordern, oder Anwälte, die Widersprüche fristgerecht einlegen müssen. Solche Vorgänge laufen über die "Virtuelle Poststelle”, einer zentralen Verteilstelle für elektronische Post, die ankommende Schreiben an die richtigen Abteilungen verteilt und den Eingang mit Zeitstempel bestätigt. Gleichzeitig arbeitet sie als Super-Server, der elektronische Nachrichten zur sicheren Übertragung über das Internet ver- und entschlüsselt und anhand einer elektronischen Signatur die Berechtigung der Personen überprüft, die von außen Zugriff auf elektronische Verwaltungsdienste suchen. Und die virtuelle Poststelle ist ein Archivsystem. Alles in einem. Der hohe Sicherheitsaufwand sei dabei absolut notwendig, sagt Peter Klinger.
Die Sicherheitsanforderungen müssen wir sehr hoch setzten, weil wir ja nicht unsere eigenen Daten verwalten, sondern die Daten von Bürgerinnen und Bürgern, und zwar die personenbezogenen Daten. Also das, was nach dem Datenschutzgesetz ja elementar als Grundrecht mittlerweile anerkannt ist.
Um zu gewährleisten, dass tatsächlich nur Berechtigte Zugang zu kritischen Informationen erhalten, bedarf es nicht nur der "Virtuellen Poststelle” auf der Verwaltungsseite. Auch Unternehmen oder Anwaltsbüros müssen sich durch zusätzliche technische Maßnahmen zweifelsfrei identifizieren – etwa anhand einer "qualifizierten elektronischen Signatur” auf einer Chipkarte. Peter Klinger:
In diesem Mikrochip sind dann die entsprechenden Schlüsselzertifikate für die Identifikation der Person, also quasi für die elektronische Unterschrift als auch für die Verschlüsselung. Dann wäre man in der Lage, mit der "Virtuellen Poststelle” zu kommunizieren. Da liegt allerdings noch das Problem, denn wir haben derzeit in Deutschland keine Infrastruktur. Ich kenne sehr wenige Leute, die eine qualifizierte elektronische Signatur haben, das müsste sich an dieser Stelle noch erheblich ändern. Wir hoffen als Kommune darauf, dass uns beispielsweise entweder die Banken und Sparkassen dabei helfen, die ja auch eigenes Interesse haben, ihr Homebanking sicherer zu machen, ansonsten setzen wir unsere Hoffnung auf die Bundesrepublik Deutschland, die möglicherweise in ihren Gesetzgebungsverfahren eine qualifizierte elektronische Signatur vorsehen könnte bei der Gesundheitskarte beispielsweise.
Derzeit kostet eine Signaturkarte rund 50 Euro. Dazu kämen noch die Anschaffungskosten für ein Kartenlesegerät. Ausgaben, die sich für ein Anwaltsbüro schnell rentieren können, doch nicht für den Normalbürger. Deshalb möchte die Stadt Hagen nur für solche Vorgänge eine qualifizierte elektronische Signatur verlangen, die mit alltäglichen Bürgerbegehren nichts zu tun haben. Eines hat die Hagener Verwaltung beschlossen: die "Virtuelle Poststelle” ist und bleibt ein Zusatzangebot. Per Telefon, Brief und Fax wird das Rathaus auch weiterhin für die Bürger erreichbar sein. Und ein persönlicher Besuch ist auch noch möglich.
Als Beispiel, ein Bürger sucht einen alten Bekannten für ein Klassentreffen. Diese Adresse kann er über eine einfache Melderegisterauskunft aus dem virtuellen Rathaus Hagen heute schon direkt von zu Hause aus bekommen.
Allein im letzten Jahr verzeichnete die städtische Verwaltung 520.000 Zugriffe auf ihr Online-Angebot. Darunter befinden sich nicht nur Informationsabfragen von Bürgern, sondern auch Anfragen und Eingaben von "geschlossenen Benutzergruppen” mit Sonderrechten, etwa Notare, die berechtigt sind, Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch anzufordern, oder Anwälte, die Widersprüche fristgerecht einlegen müssen. Solche Vorgänge laufen über die "Virtuelle Poststelle”, einer zentralen Verteilstelle für elektronische Post, die ankommende Schreiben an die richtigen Abteilungen verteilt und den Eingang mit Zeitstempel bestätigt. Gleichzeitig arbeitet sie als Super-Server, der elektronische Nachrichten zur sicheren Übertragung über das Internet ver- und entschlüsselt und anhand einer elektronischen Signatur die Berechtigung der Personen überprüft, die von außen Zugriff auf elektronische Verwaltungsdienste suchen. Und die virtuelle Poststelle ist ein Archivsystem. Alles in einem. Der hohe Sicherheitsaufwand sei dabei absolut notwendig, sagt Peter Klinger.
Die Sicherheitsanforderungen müssen wir sehr hoch setzten, weil wir ja nicht unsere eigenen Daten verwalten, sondern die Daten von Bürgerinnen und Bürgern, und zwar die personenbezogenen Daten. Also das, was nach dem Datenschutzgesetz ja elementar als Grundrecht mittlerweile anerkannt ist.
Um zu gewährleisten, dass tatsächlich nur Berechtigte Zugang zu kritischen Informationen erhalten, bedarf es nicht nur der "Virtuellen Poststelle” auf der Verwaltungsseite. Auch Unternehmen oder Anwaltsbüros müssen sich durch zusätzliche technische Maßnahmen zweifelsfrei identifizieren – etwa anhand einer "qualifizierten elektronischen Signatur” auf einer Chipkarte. Peter Klinger:
In diesem Mikrochip sind dann die entsprechenden Schlüsselzertifikate für die Identifikation der Person, also quasi für die elektronische Unterschrift als auch für die Verschlüsselung. Dann wäre man in der Lage, mit der "Virtuellen Poststelle” zu kommunizieren. Da liegt allerdings noch das Problem, denn wir haben derzeit in Deutschland keine Infrastruktur. Ich kenne sehr wenige Leute, die eine qualifizierte elektronische Signatur haben, das müsste sich an dieser Stelle noch erheblich ändern. Wir hoffen als Kommune darauf, dass uns beispielsweise entweder die Banken und Sparkassen dabei helfen, die ja auch eigenes Interesse haben, ihr Homebanking sicherer zu machen, ansonsten setzen wir unsere Hoffnung auf die Bundesrepublik Deutschland, die möglicherweise in ihren Gesetzgebungsverfahren eine qualifizierte elektronische Signatur vorsehen könnte bei der Gesundheitskarte beispielsweise.
Derzeit kostet eine Signaturkarte rund 50 Euro. Dazu kämen noch die Anschaffungskosten für ein Kartenlesegerät. Ausgaben, die sich für ein Anwaltsbüro schnell rentieren können, doch nicht für den Normalbürger. Deshalb möchte die Stadt Hagen nur für solche Vorgänge eine qualifizierte elektronische Signatur verlangen, die mit alltäglichen Bürgerbegehren nichts zu tun haben. Eines hat die Hagener Verwaltung beschlossen: die "Virtuelle Poststelle” ist und bleibt ein Zusatzangebot. Per Telefon, Brief und Fax wird das Rathaus auch weiterhin für die Bürger erreichbar sein. Und ein persönlicher Besuch ist auch noch möglich.