"Die Fed hat den Leitzins drastischer gesenkt als erwartet. Das ist insofern riskant, als Investoren aufgrund der Signale der Währungshüter lange Zeit lediglich von einem Zinsschrittchen ausgegangen sind, aber es war die einzig richtige Entscheidung. Denn die Teuerungsrate nähert sich dem anvisierten Zwei-Prozent-Ziel. Zudem hatte sich der US-Arbeitsmarkt etwas verdüstert. Zuletzt spielt die Entscheidung der Währungshüter auch den Demokraten in die Hände: Angenommen die Wirtschaft stabilisiert sich, ist laut Politikwissenschaftlern eine Wahl des Republikaners Trump unwahrscheinlicher. Das könnte auch für die Weltwirtschaft vorteilhaft sein."
Der TAGESSPIEGEL aus Berlin moniert:
"Fed-Chef Powell hat die Chance verpasst, seine Entscheidung besser zu erklären. Anleger blieben zunächst verwirrt zurück. Doch es wäre nicht das erste Mal, dass die Märkte nach ihrer anfänglichen Reaktion ihre Meinung ändern. Am Ende sichert sich Powell gegen das größte Risiko ab: erneut zu spät zu handeln. Er ist auf gutem Wege, dass ihm eine sogenannte weiche Landung gelingt: dass die Fed die Inflation in den Griff bekommt und die Wirtschaft abbremst, ohne sie in eine Rezession zu schicken. Dies gelang in der Geschichte der Geldpolitik allerdings äußerst selten."
Themenwechsel. Im Rechtsstreit zwischen der Buchungsplattform "Booking.com" und Hoteliers hat der Europäische Gerichtshof der Hotel-Branche den Rücken gestärkt. Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG kommentiert:
"Gute Nachricht für deutsche Hotelbetreiber. Mit dem Urteil steigen ihre Chancen auf Schadenersatz, weil sie von Booking.com jahrelang gezwungen wurden, ihre Zimmer nirgendwo günstiger anzubieten als auf ebendieser Buchungsplattform. Damit griff das Unternehmen zu stark in den Markt ein. Und Booking selbst hat mehrmals gezeigt, dass es andere Möglichkeiten gibt, Buchungen zu generieren: durch Treueprogramme oder indem die Firma auf einen Teil ihrer Provision verzichtet und die Zimmer so selbst günstiger anbietet als die Hotelbetreiber. Für Reisende jedenfalls lohnt es sich nach dem EuGH-Urteil wieder mehr denn je, Preise zu vergleichen."
Ähnlich sieht es die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG:
"Für Vielfalt auf dem Markt für Hotelzimmer und deren Buchungen ist es besser, wenn die Zeit der Bestpreisklauseln endgültig vorbei ist. Die Entscheidung des EuGH ist eine überfällige Klarstellung. Welches Portal Onlinebucher wählen, wird weniger davon abhängen, ob das Portal mit Klauseln Schnäppchenpreise erzwingt, sondern vielmehr davon, ob das Portal mit moderner Technik die passendsten Unterkünfte herausfiltert."