05. August 2025
Die Wirtschaftspresseschau

Im Mittelpunkt der Kommentare steht die Sammelklage von mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa gegen das Internet-Reiseportal Booking.com, das seinen europäischen Hauptsitz in den Niederlanden hat.

Auf einem Smartphone ist die App des Reiseportals Booking.com zu sehen.
Thema in den Wirtschaftskommentaren: Europas Hotellerie geht gegen das Onlineportal Booking.com vor Gericht (Archivbild). (Fabian Sommer / dpa / Fabian Sommer)
Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG erläutert:
"Im Zentrum des Streits stehen Bestpreisklauseln, die Hotels lange Zeit verpflichteten, ihre Zimmer nirgendwo anders günstiger anzubieten. Fast zwei Jahrzehnte lang soll die Plattform den Hoteliers zufolge so den Wettbewerb blockiert und Provisionen von 15 Prozent und mehr erzwungen haben, wenn Kunden über ihre Plattform buchten. Die Bestpreisklauseln sind mittlerweile als kartellrechtswidrig eingestuft worden. Booking hat sie im vergangenen Jahr in ganz Europa abgeschafft. Aber sie wirken bis heute nach. Die Hotels sind überzeugt, dass Booking.com vor allem dank dieser Klauseln eine solche Marktmacht aufbauen konnte, dass es für sie heute fast unmöglich ist, ohne die Plattform auszukommen."
Die FRANKFURTER RUNDSCHAU gibt zu bedenken:
"Ob sich aus dem Booking-Vorgehen ein etwaiger realistischer Schadensersatz errechnen lässt, ist eine andere Frage. Hätten Hotels ihre Zimmer wirklich auf anderen Wegen billiger angeboten und damit auch noch mehr verdient, wenn Booking sie gelassen hätte? Man muss annehmen: Das wird eine wacklige Rechnung. Für Booking.com ist der absehbare Prozess trotzdem ein Großrisiko, es drohen Imageschäden und Forderungen in Milliardenhöhe. Diese Aussicht könnte auch der eigentliche Zweck der Massenklage sein: Die in allen anderen Belangen hoffnungslos unterlegenen Hotels haben damit einen Hebel, den Reiseriesen noch einmal an den Verhandlungstisch zu holen."
Die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG vermutet mit Blick auf die Hoteliers:
"Ein Sieg vor Gericht könnte ihnen mehr Verhandlungsspielraum geben bei einem Aspekt, den die Klage gar nicht anspricht: die teils horrenden Gebühren für Gastgeber, wenn sie über Booking.com gebucht werden. Sie variieren zwischen 10 und 40 Prozent des Übernachtungspreises und liegen damit teils deutlich über der Provision von Reisebüros. Gerechtfertigt? Unklar, der Booking-Riese macht es, weil er es kann – bis jetzt."
Die VOLKSSTIMME aus Magdeburg ist sich sicher:
"Selbst die Klage von zehntausend Hotelbesitzern wird die Marktmacht der Buchungsplattform Booking.com nicht brechen. Zu stark ist die Position des Portals. Außerdem ist das Beispiel Booking.com nur eines von vielen. Große Plattformen dominieren unser Wirtschaftsleben, seien es Amazon, Google oder Airbnb. Denn sie werden durch ihr Wachstum immer stärker: Eine größere Anbieter- und Nutzerzahl verbessert das Angebot einer Plattform - und macht sie so für neue Kunden attraktiver."