16. April 2026
Die Wirtschaftspresseschau

Die Kommentare beschäftigen sich unter anderem mit den Streiks der Piloten und Flugbegleiter bei der Lufthansa.

    Eine Anzeigetafel spiegelt sich auf dem Boden der leeren Abflughalle eines Flughafens.
    Ein Thema sind die Warnstreiks bei der Lufthansa. (picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand)
    Die AUGSBURGER ALLGEMEINE findet:
    "Während der Kampf der Flugbegleiter für die von Entlassung bedrohten Kollegen verständlich ist, müssen sich Piloten die Frage gefallen lassen, ob sie nicht überziehen. Man kann ein Unternehmen auch kaputt streiken. Die Männer und Frauen im Cockpit zählen zu den bestbezahlten Angestellten des Landes. Sie haben eine hohe Verantwortung für das Leben der Passagiere und sollen ordentlich verdienen. Aber es gibt Grenzen. Die Lufthansa wird es wegen des Irankriegs in den nächsten Monaten schwerer haben. Die Piloten sollten nicht die Hand beißen, die sie füttert."
    Die STUTTGARTER NACHRICHTEN glauben:
    "Das Management erträgt lieber das Ungemach an der Streikfront, als auf die Spartengewerkschaften zuzugehen ohne Rücksicht auf die Fluggäste und das Image der Airline. Lieber geht es seinen Weg der Verlagerung in kostengünstigere Konzernteile weiter; man wähnt sich am längeren Hebel. Um noch mit Anstand herauszukommen, hat Cockpit zuletzt eine Schlichtung vorgeschlagen, stieß aber auf taube Ohren. Je länger die Konfrontation anhält, desto tiefer werden die Gräben."
    Vor dem Hintergrund des 100-jährigen Jubiläums der Fluggesellschaft gibt die FRANKFURER ALLGEMEINE ZEITUNG zu bedenken:
    "Die Lufthansa muss in einem knallharten internationalen Wettbewerb bestehen und zugleich in ihrem Heimatraum eine Art Grundsicherung leisten. Dabei kommt der Führung, aber auch den Angestellten und den Gewerkschaften eine besondere Verantwortung zu. Also besser ein Streik zum Jubiläum als einer, wenn es darauf ankommt. Am besten wäre, man einigt sich ohne diese Form von Arbeitskampf. Der Kranich steht schließlich für das Erhabene."
    Thema in der LAUSITZER RUNDSCHAU aus Cottbus ist der sogenannte Minderungsanspruch im Mobilfunk:
    "Weil viele Handyverträge Geschwindigkeiten für das mobile Netz versprechen, die in der Realität kaum erreicht werden, dürfen Verbraucher in solchen Fällen einen niedrigen Vertragspreis verlangen. Doch praktisch war das bisher nicht umzusetzen. Es war kaum möglich, rechtssicher nachzuweisen, dass die echte Geschwindigkeit von der gebuchten abweicht. Ab Montag soll es nun aber eine offizielle App der Bundesnetzagentur geben. Was ein Fortschritt ist – aber kein großer. Denn erst wenn die Leistung sehr deutlich unter der versprochenen liegt, können Verbraucher eine Preisminderung verlangen."