
Die BADISCHE ZEITUNG aus Freiburg bemerkt:
"Dass der Bundesfinanzhof das baden-württembergische Grundsteuergesetz nicht gekippt hat, ist keine Überraschung – nachdem bereits Klagen gegen das Bundesmodell gescheitert waren. Das Argument, bei der Steuerberechnung werde zu stark pauschalisiert und zu wenig auf jedes einzelne Grundstück geschaut, zog in beiden Fällen nicht. Ohne Pauschalwerte wäre der Aufwand schlicht zu groß. Immerhin haben Eigentümer im Südwesten die Möglichkeit, mit einem Gegengutachten einen geringeren Wert nachzuweisen."
Die RHEIN-NECKAR-ZEITUNG aus Heidelberg findet:
"Gerecht ist die jetzige Lösung nicht. Die grün-geführte Landesregierung hat die Bemessung von Wohneigentum von allen sozialen Werten befreit. Sie bevorzugt Gewerbebetriebe und sie hat eine regelrechte Klagewelle ausgelöst. Natürlich ist die Schieflage der neuen Regelung ein glatter Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz, wonach Eigentum verpflichtet. Ganz abgesehen davon, bleibt völlig unverständlich, weshalb es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt. Auf diese Art des Föderalismus kann man jedenfalls gerne verzichten."
Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG stellt fest:
"Das Bundesmodell haben die höchsten Steuerrichter schon durchgewinkt. Anhängig sind noch Verfahren gegen die Grundsteuermodelle von Hamburg, Hessen und Bayern. Schwer vorstellbar, dass sie hier nun Stopp rufen werden. Gut so, denn damit wird die Steuerwelt bunter. Möge sich dann das beste Modell im föderalen Wettbewerb der Ideen durchsetzen."
Das HANDELSBLATT beschäftigt sich mit den Ausschreibungsregeln der Bundesregierung beim Bau von Windparks in Nord- und Ostsee:
"Die Offshore-Windkraft soll sich zu einer tragenden Säule der Energieversorgung entwickeln. Das geht nur, wenn es einen kontinuierlichen Ausbau gibt. Brüche sind Gift für die gesamte Lieferkette. Ein sauberer Schnitt ist unvermeidlich. Den Bietern, die sich hoffnungslos verkalkuliert haben, muss ein Ausweg ermöglicht werden. Sie sollen die Flächen zurückgeben dürfen. Von einer erneuten Vergabe der Flächen muss man sie allerdings ausschließen. Es käme einer Verhöhnung der Wettbewerber gleich, wenn man den Unternehmen ermöglichte, unter günstigeren Bedingungen erneut einen Zuschlag zu bekommen."
