08. Juni 2026
Die Wirtschaftspresseschau

Seit dem Wochenende verstößt Deutschland gegen EU-Recht, weil es eine Richtlinie für mehr Transparenz bei Gehältern noch nicht in nationales Recht überführt hat.

Menschen halten Schilder mit der Aufschrift „Ich will keine Blumen, ich will mehr Geld. 18 % Gender Pay Gap“ auf einer Demonstration in die Luft
Deutschland hat versäumt, fristgerecht eine EU-Richtlinie zu Entgelttransparenz umzusetzen - die unter anderem das Ziel hat, den sogenannten Gender Pay Gap zu verringern. (Getty Images / NurPhoto / Emmanuele Contini)
Die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG beschreibt das Problem so:
"Während andere Länder längst Gehaltsspannen in Stellenanzeigen veröffentlichen, halten viele Unternehmen hier noch immer an der Vorstellung fest, dass über Geld besser nicht gesprochen wird. Wer fragt, gilt schnell als dreist. Wer verhandelt, als selbstüberschätzt. Und wer Kollegen nach ihrem Gehalt fragt, bewegt sich bereits am Rand einer gesellschaftlichen Tabuzone. Arbeitgeber wissen genau, was sie zahlen können. Bewerber müssen raten."
Statistisch gesehen werden Männer weiterhin besser bezahlt als Frauen. Das sei Diskriminierung, kommentiert das HANDELSBLATT, und schreibt weiter:
"Dass die Politik dagegen vorgeht, ist richtig. Für die Wirtschaft ist die neue Entgelttransparenz allerdings ein riesiger Aufreger. Hier müssen sich die Unternehmen auf die politische Zusage einer 'bürokratiearmen' Umsetzung verlassen können. Gerade in schwachen konjunkturellen Zeiten dürfen zusätzliche Belastungen nicht maßlos sein – auch wenn das Gesetzesziel seine Berechtigung hat."
Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG kritisiert:
"Obwohl Unternehmen hierzulande dringend mehr Freiheit brauchen, werden Lohnfindung und Lohnverhandlung immer stärker zu einem fremdgesteuerten Prozess durch die Politik und die Gerichte. Anders als der Name der Richtlinie nahelegt, geht es nicht nur um Lohntransparenz. Das Regelwerk gibt auch inhaltliche Kriterien für 'gleichwertige' Arbeit vor: Kompetenz, Belastung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen sollen maßgeblich sein. Aber in welchen Fällen dann Gehaltsunterschiede zulässig sind oder nicht, darüber lässt sich trefflich streiten. Das ist riskant für Arbeitgeber, denn die Beweislasten verschieben sich deutlich zu ihren Ungunsten und die Klagerisiken steigen."
Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG findet hingegen:
"Dass Firmen gemäß der EU-Vorschrift künftig regelmäßig einen Bericht über die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen für gleiche Jobs vorlegen müssen, ist zwar aufwendig. Aber sinnvoll. Denn es erhöht den Druck auf sie, ihre Lohnlücken von sich aus zu schließen – schon aus Angst davor, öffentlich ins Gerede zu kommen. Bestenfalls führt es dazu, dass einzelne Frauen nicht mehr jahrelang vor Gericht um ein faires Gehalt kämpfen müssen. Für Millionen Frauen bedeutet weniger Gehalt später weniger Rente. Das EU-Gesetz ist also auch ein Gesetz zur Verhinderung von Frauenarmut."