Berlin
Diese Maßnahmen in Wirtschaft und Migration hat das Bundeskabinett beschlossen

Die Bundesregierung hat mehrere Maßnahmen in der Wirtschafts- und Migrationspolitik auf den Weg gebracht. Hier gibt es einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.

    Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht zu Beginn der Sitzung des Bundeskabinett im Kanzleramt.
    Das Bundeskabinett hat Maßnahmen in der Wirtschafts- und Migrationspolitik getroffen. (Michael Kappeler / dpa / Michael Kappeler)

    Anreize für dienstliche E-Autos

    Das Gesetzespaket von Finanzminister Klingbeil (SPD) soll Firmen Anreize für Investitionen geben - unter anderem durch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen und Elektrofahrzeuge. Kauft ein Unternehmen ein E-Auto, soll es künftig 75 Prozent der Kosten bereits im Jahr der Anschaffung von der Steuer absetzen können. Nach dem Kabinettsbeschluss müssen nun noch Bundestag und Bundesrat beraten und entscheiden. Ziel ist laut SPD ein Beschluss noch vor der Sommerpause Mitte Juli. Die Abschreibungen sollen für drei Jahre gelten - 2025, 2026 und 2027.

    Senkung der Körperschaftssteuer

    Ab 2028 soll dann die Körperschaftssteuer schrittweise von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032 sinken. Das soll den Unternehmen langfristige Planungssicherheit geben und den Standort Deutschland aufwerten.

    Bestimmung von "sicheren Herkunftsländern"

    Die Bundesregierung soll die Einstufung von Staaten als "sichere Herkunftsländer künftig per Rechtsverordnung vornehmen - also ohne Zustimmung des Bundesrats. Denn dort haben Länder mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linken in der Vergangenheit entsprechende Vorhaben blockiert.
    Mit dieser Reform könnten Asylentscheidungen für Menschen aus diesen Staaten beschleunigt werden und Abschiebungen erleichtert werden. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: "Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien." Eine entsprechende Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten solle geprüft werden.
    Betont wird im Entwurf, dass bei Asylsuchenden aus solchen Ländern die Schutzgewährung keinesfalls ausgeschlossen ist. "Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten während der Anhörung die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen abweichend von der Regelvermutung im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht."

    Kein Rechtsbeistand mehr in Abschiebehaft

    Gestrichen werden soll laut Kabinettsbeschluss zudem eine Vorschrift, wonach Menschen, die von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam betroffen sind, einen vom Staat bestellten Anwalt bekommen. Diese Verpflichtung war erst in der Zeit der Ampel-Regierung auf Drängen der Grünen ins Aufenthaltsrecht aufgenommen worden. Sie gilt auch für Asylbewerber, die im sogenannten Dublin-Verfahren in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen und für die sogenannte Überstellungshaft angeordnet wurde.
    Diese Nachricht wurde am 04.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.