Justiz
"Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen" - Justizministerin Hubig stellt Gesetzespläne gegen Porno-Deepfakes und Cyberstalking vor

Bundesjustizministerin Hubig hat Gesetzespläne für ein schärferes Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt im Netz vorgestellt. Es handele sich um ein Massenphänomen, sagte die SPD-Politikerin dem Deutschlandfunk.

    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht und gestikuliert.
    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) (IMAGO / / Florian Gaertner)
    Während Deepfakes und Cyberstalking längst Alltag geworden seien, hinke das Recht hinterher. Im Zeitalter Künstlicher Intelligenz, hochauflösender Smartphonekameras und sozialer Netzwerke sei es einfacher als je zuvor, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen, zum Sexualobjekt herabzuwürdigen und in ihrer Intimsphäre zu verletzen. Laut Hubig werden mit dem Gesetz Strafbarkeitslücken im Hinblick auf gefälschte Pornodarstellungen und digitalen Voyeurismus geschlossen.
    Betroffenen soll es zudem erleichtert werden, sich zur Wehr zu setzen. Hubig fügte hinzu, man sorge dafür, dass - Zitat - "notorische Rechtsverletzer stummgeschaltet werden können". Der Rechtsstaat dürfe nicht zusehen, wenn Nutzerkonten zur Waffe würden. Nicht Betroffene sollten verstummen, sondern Täter.

    Voyeuristische Aufnahmen bestrafen

    Ungewollte Nacktfotos, etwa in der Sauna, sollen künftig ebenfalls strafbar sein. Hier wird im Gesetzestext klargestellt, dass unbefugte Aufnahmen des unbekleideten Intimbereichs nicht nur im privaten, sondern auch öffentlichen Raum verboten sind. Dies gilt auch für bekleidete Körperteile, wenn die Aufnahmen "in sexuell bestimmter Weise" verwendet werden. Dieses Problem hatte zuvor durch den Fall einer Joggerin mehr Aufmerksamkeit erhalten.

    Regelung gegen Cyber-Stalking

    Stalking ist bereits strafbar, geahndet wird aber bislang nur, wenn jemand "wiederholt" Nähe oder Kontakt zu einer Person gegen deren Willen sucht oder sie überwacht. Mit technischen Mitteln wie Trackern muss der Täter aber nicht mehr "wiederholt" tätig werden, weil die Vorrichtung nur einmal angebracht werden muss, um eine Person zu verfolgen. Künftig soll gelten, dass es verboten ist, eine Person wiederholt oder ständig mittels Trackern zu überwachen, "wenn die Handlung wahrscheinlich dazu führt, dass dieser Person schwerer Schaden zugefügt wird".
    Diese Nachricht wurde am 17.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.