
Wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitteilte, tritt eine entsprechende Gesetzesänderung heute in Kraft. Nach Angaben des Verfassungsgerichts muss die Zusendung von Verfahrensanträgen, Schriftsätzen und Anlagen aber über einen zugelassenen Übermittlungsweg erfolgen. Dazu zählen etwa das besondere elektronische Anwaltspostfach oder das elektronische Bürger- und Organisationspostfach. Eine Einreichung per E-Mail, über Kurznachrichtendienste oder soziale Netzwerke sei nicht möglich. Dagegen können Bürger ihre Dokumente aber auch weiterhin per Post oder Telefax übermitteln.
Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind dagegen zur elektronischen Einreichung verpflichtet.
Diese Nachricht wurde am 01.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.