In der Berliner Zentrale der VZ-Netzwerke gehört der Tod inzwischen fast schon zum Alltag. Das Unternehmen betreibt in Deutschland unter anderem die populären Internet-Portale SchülerVZ und StudiVZ, in denen Mitglieder Profile mit persönlichen Daten über sich anlegen und Kontakte zu Freunden pflegen können. Insgesamt haben die VZ-Netzwerke zurzeit rund 17 Millionen Nutzer. Deshalb lasse sich das Thema Tod kaum vermeiden, erklärt Pressesprecher Dirk Hensen.
"Das liegt in der Natur der Sache, dass dann eben auch manchmal Menschen versterben. Die Angehörigen melden sich dann bei uns, und wir versuchen dann so schnell und unbürokratisch, wie es geht, zu helfen."
Inzwischen treffen in der Unternehmenszentrale in Berlin mehrmals täglich entsprechende Mails und Briefe ein.
"Liebes StudiVZ-Team, gestern ist meine Cousine von uns gegangen. Sie ist durch die Krankheit Mukoviszidose nur 31 Jahre alt geworden. In Absprache mit meiner Tante, ihrer Mutter möchte ich gerne das Profil aufrecht erhalten. Meine Cousine hat StudiVZ geliebt und wir denken, dass sie es so gewollt hätte."
Tatsächlich wollen viele Angehörige die Profilseiten als eine Art virtuelles Kondolenzbuch zumindest eine Weile weiterbetreiben. Manche Profile bestehen sogar Jahre nach dem Tod des Nutzers und werden von Angehörigen oder Freunden gepflegt und aktualisiert, erklärt Hensen.
"Viele Freunde von Verstorbenen finden so etwas gut und schätzen das. Es gibt denen vielleicht die Möglichkeit vielleicht einen letzten Gruß zu schicken, die Erinnerung aufrecht zu erhalten, die gemeinsamen Fotos da rein zu stellen. Sozusagen ein digitales Andenken zu schaffen."
Anderen Angehörigen ist solch ein virtuelles Nachleben allerdings eher unheimlich. Sie wollen die Profilseiten des Verstorbenen deshalb so schnell wie möglich löschen. Doch egal ob das Konto geschlossen oder weitergeführt werden soll: Die Formalitäten sind in beiden Fällen gleich. Vor allem muss eine Kopie der Sterbeurkunde an den Kundenservice der VZ-Netzwerke eingeschickt oder gefaxt werden.
"Wir brauchen einfach einen Nachweis, dass die Person leider verstorben ist. Wir müssen auch gucken, dass die Profile nicht missbraucht werden, dass jemand sagt, ich mag die Person nicht, ich möchte sozusagen das Profil von ihm löschen lassen. Das ist der einzige Grund."
Ist die Sterbeurkunde eingetroffen, erhalten die Angehörigen ein neues Passwort zugeschickt, mit dem Sie auf das Profil des Verstorbenen zugreifen können - um beispielsweise einen Hinweis auf den Todesfall einzutragen oder das Konto komplett zu löschen. Ganz ähnlich ist der Ablauf auch bei vielen E-Mail-Anbietern. Allerdings reicht die Sterbeurkunde nicht bei allen Unternehmen aus. Bei 1&1 sowie den Tochtermarken web.de und GMX müssen die Angehörigen einen Erbschein vorlegen, erklärt Unternehmenssprecher Michael d'Aguiar.
"Es ist so, dass wir einen Vertrag mit dem Verstorbenen eingegangen sind, und allenfalls der Erbberechtigte berechtigt ist, tatsächlich Zugang auf das Postfach zu bekommen. Wenn wir davon Kenntnis haben, dann verlangen wir den Erbschein, und dann können wir quasi ein neues Passwort vergeben und dem Erbberechtigten zukommen lassen."
Anschließend bekommen die Angehörigen Zugriff auf das Postfach und damit auch auf sämtliche, darin gespeicherte E-Mails - auch solche, die möglicherweise erst nach dem Tod des Verstorbenen eingetroffen sind.
"Weil tatsächlich auch noch alte Freunde vielleicht noch mal geschrieben haben, die überhaupt nicht wussten, dass derjenige verstorben ist. Wir hatten einen Fall, wo eben auch Bekannte aus Neuseeland immer noch dem Verstorbenen gemailt hatten. Und da war es einfach wichtig für die Hinterbliebenen, Zugriff auf das Postfach zu bekommen, um dann eben die Freunde des Verstorbenen zu informieren."
Allerdings sollten Angehörige nicht zu lange warten. Denn Mailkonten, bei denen sich längere Zeit niemand mehr angemeldet hat, werden zumindest bei 1&1 schon nach drei Monaten automatisch gesperrt, erklärt Michael d'Aguiar.
"Also auch im Fall eines Todes ist das dann so der Fall, dass eben nach drei Monaten das Postfach inaktiv gesetzt wird. Und nach weiteren sechs Monaten werden die Daten innerhalb des Postfachs auch gelöscht. Das ist in den AGBs so verankert, damit wir nicht zu viele inaktive Konten haben."
"Das liegt in der Natur der Sache, dass dann eben auch manchmal Menschen versterben. Die Angehörigen melden sich dann bei uns, und wir versuchen dann so schnell und unbürokratisch, wie es geht, zu helfen."
Inzwischen treffen in der Unternehmenszentrale in Berlin mehrmals täglich entsprechende Mails und Briefe ein.
"Liebes StudiVZ-Team, gestern ist meine Cousine von uns gegangen. Sie ist durch die Krankheit Mukoviszidose nur 31 Jahre alt geworden. In Absprache mit meiner Tante, ihrer Mutter möchte ich gerne das Profil aufrecht erhalten. Meine Cousine hat StudiVZ geliebt und wir denken, dass sie es so gewollt hätte."
Tatsächlich wollen viele Angehörige die Profilseiten als eine Art virtuelles Kondolenzbuch zumindest eine Weile weiterbetreiben. Manche Profile bestehen sogar Jahre nach dem Tod des Nutzers und werden von Angehörigen oder Freunden gepflegt und aktualisiert, erklärt Hensen.
"Viele Freunde von Verstorbenen finden so etwas gut und schätzen das. Es gibt denen vielleicht die Möglichkeit vielleicht einen letzten Gruß zu schicken, die Erinnerung aufrecht zu erhalten, die gemeinsamen Fotos da rein zu stellen. Sozusagen ein digitales Andenken zu schaffen."
Anderen Angehörigen ist solch ein virtuelles Nachleben allerdings eher unheimlich. Sie wollen die Profilseiten des Verstorbenen deshalb so schnell wie möglich löschen. Doch egal ob das Konto geschlossen oder weitergeführt werden soll: Die Formalitäten sind in beiden Fällen gleich. Vor allem muss eine Kopie der Sterbeurkunde an den Kundenservice der VZ-Netzwerke eingeschickt oder gefaxt werden.
"Wir brauchen einfach einen Nachweis, dass die Person leider verstorben ist. Wir müssen auch gucken, dass die Profile nicht missbraucht werden, dass jemand sagt, ich mag die Person nicht, ich möchte sozusagen das Profil von ihm löschen lassen. Das ist der einzige Grund."
Ist die Sterbeurkunde eingetroffen, erhalten die Angehörigen ein neues Passwort zugeschickt, mit dem Sie auf das Profil des Verstorbenen zugreifen können - um beispielsweise einen Hinweis auf den Todesfall einzutragen oder das Konto komplett zu löschen. Ganz ähnlich ist der Ablauf auch bei vielen E-Mail-Anbietern. Allerdings reicht die Sterbeurkunde nicht bei allen Unternehmen aus. Bei 1&1 sowie den Tochtermarken web.de und GMX müssen die Angehörigen einen Erbschein vorlegen, erklärt Unternehmenssprecher Michael d'Aguiar.
"Es ist so, dass wir einen Vertrag mit dem Verstorbenen eingegangen sind, und allenfalls der Erbberechtigte berechtigt ist, tatsächlich Zugang auf das Postfach zu bekommen. Wenn wir davon Kenntnis haben, dann verlangen wir den Erbschein, und dann können wir quasi ein neues Passwort vergeben und dem Erbberechtigten zukommen lassen."
Anschließend bekommen die Angehörigen Zugriff auf das Postfach und damit auch auf sämtliche, darin gespeicherte E-Mails - auch solche, die möglicherweise erst nach dem Tod des Verstorbenen eingetroffen sind.
"Weil tatsächlich auch noch alte Freunde vielleicht noch mal geschrieben haben, die überhaupt nicht wussten, dass derjenige verstorben ist. Wir hatten einen Fall, wo eben auch Bekannte aus Neuseeland immer noch dem Verstorbenen gemailt hatten. Und da war es einfach wichtig für die Hinterbliebenen, Zugriff auf das Postfach zu bekommen, um dann eben die Freunde des Verstorbenen zu informieren."
Allerdings sollten Angehörige nicht zu lange warten. Denn Mailkonten, bei denen sich längere Zeit niemand mehr angemeldet hat, werden zumindest bei 1&1 schon nach drei Monaten automatisch gesperrt, erklärt Michael d'Aguiar.
"Also auch im Fall eines Todes ist das dann so der Fall, dass eben nach drei Monaten das Postfach inaktiv gesetzt wird. Und nach weiteren sechs Monaten werden die Daten innerhalb des Postfachs auch gelöscht. Das ist in den AGBs so verankert, damit wir nicht zu viele inaktive Konten haben."