Mindestens fünf Professoren der Fachhochschule Konstanz sind zu einem Fall für die Staatsanwaltschaft geworden. Sie sollen für die Betreuung von Diplomarbeiten Geld verlangt haben. Dabei ging es um so genannte externe Diplomarbeiten im Fachbereich Informatik. Die oft sehr praxisnahen Abschlussarbeiten in der Informatik werden häufig in Zusammenarbeit mit Unternehmen der Region durchgeführt. Das Resultat der Arbeit kann dann zum Beispiel eine neuentwickelte Software sein, aus der die Firma Vorteile ziehen kann. Diese anwendungsnahe Forschung ist durchaus erwünscht: Das baden-württembergische Fachhochschulgesetz hält die Fachhofschulen sogar ausdrücklich dazu an, um solche Drittmittel zu werben.
Doch dabei gelten bestimmte Spielregeln, die in Konstanz wohl bei einigen Fällen missachtet worden sind. Professor Olaf Harder, Rektor der FH Konstanz erklärt: "Wenn eine Notengebung zum Beispiel abhängig gemacht wurde von der Bereitstellung von Mitteln Dritter, dann ist die Grenze eindeutig überschritten. Sie ist auch im Regelfall dann überschritten, wenn überhaupt die Vergabe von Diplomarbeiten von solchen Überlegungen abhängig gemacht wird." Genau das soll an der Fachhochschule nun geschehen sein: Die Notengebung wurde mit der Forderung verknüpft, dass tatsächlich ein Betrag überwiesen wird. In einem Fall soll es sogar soweit gegangen sein, dass ein Professor den Studenten nur dann zur Diplomarbeit zulassen wollte, wenn von der entsprechenden Firma auch ein Scheck komme. Sollte sich dieser Vorwurf bestätigen, wäre das eine strafbare Vorteilsnahme. Ans Licht kamen die fraglichen Vorgänge, als ein Student der Konstanzer Fachhochschule sich über diese Art der Vergabe von Diplomarbeiten beim Rektorat beschwerte. Professor Harder benachrichtigte umgehend das Bildungsministerium des Landes, das wiederum die Staatsanwaltschaft einschaltete. Die Professoren sollen sich allerdings nicht selbst bereichert, sondern die Gelder auf Drittmittelkonten der Hochschule geleitet haben. Die Ermittlungen dürften nach Schätzungen der Staatsanwaltschaft noch einige Monate dauern.
Doch dabei gelten bestimmte Spielregeln, die in Konstanz wohl bei einigen Fällen missachtet worden sind. Professor Olaf Harder, Rektor der FH Konstanz erklärt: "Wenn eine Notengebung zum Beispiel abhängig gemacht wurde von der Bereitstellung von Mitteln Dritter, dann ist die Grenze eindeutig überschritten. Sie ist auch im Regelfall dann überschritten, wenn überhaupt die Vergabe von Diplomarbeiten von solchen Überlegungen abhängig gemacht wird." Genau das soll an der Fachhochschule nun geschehen sein: Die Notengebung wurde mit der Forderung verknüpft, dass tatsächlich ein Betrag überwiesen wird. In einem Fall soll es sogar soweit gegangen sein, dass ein Professor den Studenten nur dann zur Diplomarbeit zulassen wollte, wenn von der entsprechenden Firma auch ein Scheck komme. Sollte sich dieser Vorwurf bestätigen, wäre das eine strafbare Vorteilsnahme. Ans Licht kamen die fraglichen Vorgänge, als ein Student der Konstanzer Fachhochschule sich über diese Art der Vergabe von Diplomarbeiten beim Rektorat beschwerte. Professor Harder benachrichtigte umgehend das Bildungsministerium des Landes, das wiederum die Staatsanwaltschaft einschaltete. Die Professoren sollen sich allerdings nicht selbst bereichert, sondern die Gelder auf Drittmittelkonten der Hochschule geleitet haben. Die Ermittlungen dürften nach Schätzungen der Staatsanwaltschaft noch einige Monate dauern.