
Es gebe keine pauschalen Konsequenzen für Beamte, die sich zur AfD bekennen, sagte der CSU-Politiker der "Bild"-Zeitung. Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert sei, könne nur einzelfallspezifisch betrachtet werden. Ähnlich äußerte sich der nordrhein-westfälische Innenminister Reul von der CDU. Eine Parteimitgliedschaft alleine reiche nicht aus, um daraus automatisch dienstrechtliche Konsequenzen abzuleiten, sagte Reul derselben Zeitung. Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen wolle, müsse man beweisen, dass diese Person durch Äußerungen oder Taten die Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat, betonte Reul.
Seitdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, wird über denkbare Konsequenzen diskutiert. Die AfD hatte gestern mitgeteilt, dass sie beim Verwaltungsgericht Köln gegen die neue Einstufung Klage eingereicht hat. Bislang galt die Partei als Verdachtsfall.
Diese Nachricht wurde am 06.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.