
Zudem will der Innenminister bundesweit einheitliche Regeln für die Präventivhaft. Es brauche in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregeln, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen, hob er hervor. Als dritten Punkt nannte Dobrindt eine Reform des Jugendstrafrechts. Die Anwendung des Jugendstrafrechts bei erwachsenen Gefährdern sei inakzeptabel. Zuvor hatten Bundeskanzler Merz und Unionspolitiker Gesetzesänderungen erwogen, die in eine ähnliche Richtung gehen.
Der Bundesgerichtshof hatte jüngst im Fall eines Terrorismusverdachts die Hürden für elektronische Fußfesseln gesenkt. Demnach muss nicht unbedingt eine konkrete Tat in Aussicht stehen, wie aus dem Beschluss der Richter in Karlsruhe hervorgeht. Das "beachtliche Risiko" einer terroristischen Gefahr reiche aus. Konkret ging es um einen ausreisepflichtigen Afghanen, der enge Kontakte in die salafistische und radikal-islamistische Szene hatte. (XIII ZB 8/26)
Gerichtlich wurde zunächst bestimmt, dass der Mann eine elektronische Fußfessel tragen soll. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main lehnte die Überwachungsmaßnahme dagegen ab. Es sei nicht feststellbar, dass von dem Betroffenen tatsächlich eine konkrete Terrorgefahr ausgehe. Der Bundesgerichtshof entschied, gäbe es deutliche Indizien für eine eigene Gewaltbereitschaft des Betroffenen und lägen eine radikal-islamistische Grundhaltung und eine besondere Nähe zu Personen vor, von denen in hohem Maße terroristische Taten zu erwarten sind, sei die Anordnung einer elektronischen Fußfessel begründet.
Diese Nachricht wurde am 27.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
