
Ein Maßnahmenkatalog sehe unter anderem vor, dass die Truppe künftig unbemannte Flugobjekte unter bestimmten Voraussetzungen abschießen dürfe, schreibt die "Bild"-Zeitung. Demnach soll etwa ein Eingreifen mit Waffengewalt möglich sein, wenn von einer Drohne eine akute Gefahr für Menschenleben oder kritische Infrastrukturen ausgehe und andere Abwehrmaßnahmen nicht ausreichten. In solchen Krisenlagen solle die Entscheidungsgewalt auf das Bundesverteidigungsministerium übergehen. Daneben geht es dem Bericht zufolge auch um technische und operative Maßnahmen wie Erkennung, Klassifizierung und elektronische Abwehr von Drohnen.
Dazu zählten etwa auch Störsender oder Systeme zur Übernahme der Kontrolle über unbemannte Flugobjekte.
Diese Nachricht wurde am 27.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
