Bundeslagebild zu sexuellem Kindesmissbrauch
Dobrindt rechnet mit rascher Einführung von IP-Adressen-Speicherung

Angesichts weiterhin hoher Zahlen bei Fällen von sexuellem Missbrauch an Kindern hat Bundesinnenminister Dobrindt eine rasche Speicherungspflicht von IP-Adressen angekündigt.

    Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Claus, Innenminister Dobrindt (CSU) und der Bundeskriminalamtschef Münch stellen das Bundeslagebild über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2024 vor.
    Bundeslagebild über sexuellen Missbrauch (Sebastian Christoph Gollnow / dpa / Sebastian Gollnow)
    Vor dem Hintergrund positiver Gespräche seines Ministeriums mit dem Justizressort, rechne er in den nächsten Wochen mit einem Gesetzestext, sagte der CSU-Politiker in Berlin. Die im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbarte dreimonatige Speicherung von IP-Adressen soll dafür sorgen, dass die Sicherheitsbehörden Täter im Netz besser identifizieren können. BKA-Präsident Münch betonte, die Aufklärungsquote ließe sich von aktuell rund 75 Prozent auf mehr als 90 Prozent steigern.
    Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland mehr als 16.000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch registriert. Das geht aus dem von der Bundesregierung veröffentlichten Lagebild hervor. Die Dunkelziffer liegt nach Einschätzung der Experten deutlich höher.
    Diese Nachricht wurde am 21.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.