
Er sei überzeugt, dass die Zurückweisungen in Einklang mit dem Recht seien, sagte der CSU-Politiker in Berlin. Seiner Kenntnis nach sei ein Hauptsacheverfahren in dem Fall anhängig. Dort werde dann eine Entscheidung angestrebt. Dobrindt betonte, man arbeite daran, eine ausreichende Begründung zu liefern. Auch Bundeskanzler Merz betonte, dass der Kurs verstärkter Kontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen fortgesetzt werde.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte gestern in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung von drei Somaliern nach Polen Anfang Mai nicht rechtens war. Stattdessen müsse in Deutschland im sogenannten Dublin-Verfahren geprüft werden, welcher EU-Staat für ein Asylverfahren der Betroffenen zuständig sei.
Weiter erklärte das Gericht, die Bundesregierung könne sich nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung wegen einer Notlage nicht angewendet werden müsse. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sei nicht dargelegt.
Weiter erklärte das Gericht, die Bundesregierung könne sich nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung wegen einer Notlage nicht angewendet werden müsse. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sei nicht dargelegt.
Diese Nachricht wurde am 03.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.