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DocMorris gegen den Rest der deutschen Apothekenwelt

DocMorris, die einstige Versandapotheke, hat nach europäischem Recht auch "echte" Filialen in Deutschland aufgemacht. Dass die Erfolgstrategie den klassichen Apotkern naturgemäß nicht grün ist, führt zu entsprechenden Auseinandersetzungen darüber, welches Vertriebsmodell besser und wirtschaftlicher für die Patienten ist. Ein Grundsatz-Fall für den Europäischen Gerichtshof also.

Von Tonia Koch | 01.09.2008
    Bis vor zwei Jahren hat die Ratsapotheke in der Saarbrücker Kaiserstraße ein rotes A getragen - wie bis dahin alle deutschen Apotheken. Sie lief mehr schlecht als recht, denn die Zahl der umliegenden Ärzte hält sich in Grenzen und kaufkräftige Laufkundschaft verirrte sich selten in die Kaiserstraße. Heute ziert die alte Ratsapotheke ein grünes Kreuz. Sie trägt den Namen DocMorris und die Kunden strömen.

    "Der Preise wegen. Es lohnt sich. Die letzten Jahre bin ich immer hier, es ist sehr günstig, sehr. Weil Verschiedenes billiger ist. Also heute war das nicht der Fall. War Rezept! Aber wenn ich was kaufe, ist es preiswerter. Ich komm' vom Land, aber wenn ich in der Stadt bin, hol' ich mir die Zuckerstäbchen, die sind preiswerter hier."

    Selten hat in den vergangenen Jahren Werbung so gut funktioniert. Die meisten Kunden verzichten sogar auf Preisvergleiche. Für sie gilt: DocMorris gleich grün, gleich preiswert.

    "Das weiß man eben, das ist Mund zu Mund. Weil ich davon ausgehe, dass es hier günstiger ist. Ich komme, weil es preiswerter sein soll, ohne Preisvergleich, nicht sehr schlau, eben werbungsgeprägt, werbungsgesteuert..."

    Jutta Müller, die Apothekerin, freut sich, dass das grüne Kreuz ihr ein gutes Geschäft beschert.

    "Wir haben inzwischen auch schon DocMorris-Stammkunden. Das sind reine Kunden, die jetzt gekommen sind, weil wir DM sind. Es sind Kunden, die jahreslang schon über den Versand bestellt haben, und die sich nun freuen, dass sie verschreibungsfreie Sachen auch vor Ort günstig haben können."

    Inzwischen hätten die Kunden verstanden, dass auch DocMorris lediglich bei den sogenannten OTC-Präparaten die Preise frei kalkulieren kann. OTC steht für "Over the Count". Es ist ein Sammelbegriff für all jene Produkte, die entweder nur von Apotheken abgegeben werden dürfen, frei verkäuflich sind oder zum ergänzenden Sortiment zählen, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel. Wenn der Patient bei Arzneimitteln sparen möchte, die es nur auf Rezept gibt, muss er auch bei DocMorris den Versandweg beschreiten. Jutta Müller.

    "99,9 Prozent der Kunden wissen wie es geht, dass wir bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten preisgebunden sind und dass sie nur dann einen Preisvorteil haben, wenn sie über den Versand bestellen."

    Dem Patienten stehen zwei Möglichkeiten offen. Entweder er bestellt im Internet oder er füllt Bestellzettel aus. Den ausgefüllten Bestellzettel kann der Kunde per Post auf den Weg bringen oder er kann ihn in einer Sammelstelle abgeben. Die Drogeriemarktkette DM hat zum Beispiel in 200 ihrer Märkte überwiegend in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin solche Annahmestellen eingerichtet. Sie werden auch Pharma-Punkte genannt. DM kooperiert mit der Europa Apotheek im holländischen Venlo. Dort werden die Rezepte und Bestellungen eingelöst und an die Pharma-Punkte in den jeweiligen DM-Filialen ausgeliefert. Nach zwei bis drei Tagen kann der Kunde die bestellten Medikamente dort abholen. Wie bei DocMorris muss auch der DM-Apothekenkunde lernen, dass er auf den Versandweg vertrauen muss, will er bei verschreibungspflichtigen Medikamenten Preisvorteile einheimsen. Ohne Holland geht das nicht, erläutert Klaus Gritschneder von der Europa Apotheek.


    "Sie haben bei uns den Vorteil, dass wir natürlich nicht der deutschen Preisspannenverordnung unterliegen. Damit sind wir in der Lage, einen Bonus auf rezeptpflichtige Arzneimittel zu geben. Der Bonus liegt zwischen 2 Euro 50 und 15 Euro, je nach Preis des Arzneimittels. Der wird entweder von der Zuzahlung abgezogen oder wenn ein Chroniker zuzahlungsbefreit ist, kriegt er das auf ein Bonuskonto."

    Die deutschen Kunden bleiben jedoch zurückhaltend, was den Versandweg betrifft. Nach Angaben der Apothekenverbände besitzen 2.000 Apotheken eine für den deutschen Markt zulässige Versandhandelslizenz, aber nur 15 Marktteilnehmer nutzen diese auch. Und bei diesen 15 sind die ausländischen Anbieter wie DocMorris und die Europa Apotheek bereits eingerechnet. Der deutsche Patient schätzt also die Atmosphäre in seiner Apotheke um die Ecke. DocMorris hat das zu spüren bekommen. Ralf Däinghaus, der Geschäftsführer der niederländischen Versandapotheke, hat sich daher vor zwei Jahren nach einem deutschen Standort umgesehen.

    "Wenn die Kunden nicht zu uns kommen wollen, dann gehen wir eben zu unseren Kunden - und haben deshalb in Deutschland eine Apotheke eröffnet, um erstens von dort aus innerdeutschen Versandhandel zu betreiben und viele Hürden für unsere Kunden abzubauen. Und als wir dann gemerkt haben, dass die Vor-Ort-Apotheke läuft wie "Schmitz' Katze", haben wir das Markenpartnerkonzept entwickelt mit inzwischen über 100 Apotheken."

    Dachmarkenkonzepte sind keine Erfindung von DocMorris. Da waren andere schneller. Der "Marketing-Verein Deutscher Apotheker", der eng mit dem Pharmagroßhändler Phoenix kooperiert, vereint zum Beispiel unter dem Logo "Linda-Apotheken" bundesweit bereits über 1.400 Mitgliedsapotheken unter einem Dach. "Avie" heißt ein Apothekenverbund, der vom größten deutschen Reimporteur von Arzneimitteln, der "Kohlpharma GmbH" ins Leben gerufen wurde. DocMorris ist längst nicht mehr selbstständig. 90 Prozent der Anteile wurden im vergangenen Jahr vom Pharmahändler Celesio übernommen. Alle diese kapitalkräftigen Apotheken-Partner bringen sich in Stellung für den Fall, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg dem deutschen Apothekenmarkt die Liberalisierung verordnet und damit den Weg frei macht für die Bildung von Apothekenketten. Ralf Däinghaus.

    "Wenn der EuGH, wie wir uns das vorstellen, entscheidet, das heißt, das Fremdbesitzverbot nicht mehr anwendbar ist, dann werden wir Apotheken kaufen und eine eigene Apothekenkette aufmachen."

    Das Fremdbesitzverbot ist im deutschen Apothekenrecht fest verankert. Es bedeutet, dass eine Apotheke allein vom Inhaber, einem approbierten Apotheker, geführt werden darf. Eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH darf nach deutschem Recht keine Apotheke betreiben. In der Präsenzapotheke vor Ort in Saarbrücken macht DocMorris aber genau das. Hier betreibt eine ausländische Aktiengesellschaft eine Apotheke und hinterm Tresen steht eine angestellte Apothekerin und nicht die Inhaberin. Geführt wird die Saarbrücker DocMorris-Filiale mit dem ausdrücklichen Segen der saarländischen Landesregierung. Sie begründet die Betriebserlaubnis für die niederländische Kapitalgesellschaft mit den europäischen Rechtsregeln. Wolfgang Schild, saarländischer Justizstaatssekretär.

    "Wir haben sie erteilt, weil wir der festen Überzeugung sind, dass wir es tun mussten. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden, und zu Recht und Gesetz gehört auch Europarecht. Wenn also das Europarecht bestimmte Dinge vorsieht und gestattet und das deutsche Recht sie verbietet, dann ist das Europarecht - untechnisch gesprochen - stärker, so dass wir Europarecht anwenden mussten."
    Gegen diese Auslegung der Rechtslage lief und läuft die Apothekerschaft Sturm. Die Kammer und eine Reihe von Konkurrenten haben das Saarland vor dem Verwaltungsgericht des Landes verklagt. Weil jedoch gravierende europarechtliche Fragen zu klären seien, hat das saarländische Verwaltungsgericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgetragen. In Luxemburg soll am Mittwoch erörtert werden, ob die saarländischen Genehmigungsbehörden berechtigt oder sogar verpflichtet waren, nationale Rechtsvorschriften außer Acht zu lassen. Wolfgang Schild.

    "Diese Regelung des deutschen Rechts ist aus europäischer Sicht ein Eingriff in die Niederlassungsfreiheit einer niederländischen Gesellschaft, und dieser Eingriff ist nur dann gerechtfertigt, wenn es dafür besondere Gründe gibt. Er muss erforderlich sein."

    Der Schutz der Gesundheit könnte für den nationalen Gesetzgeber ein hinreichender Grund sein, strengere Regeln zu erlassen. Es deute jedoch nichts darauf hin, so Schild, dass ein angestellter Apotheker einen Patienten schlechter berate als der Eigentümer einer Apotheke. Schließlich werde auch andernorts im Gesundheitswesen den Angestellten vertraut.

    "Wenn ich beispielsweise in ein Krankenhaus gehe, ist der Betreiber des Krankenhauses eine GmbH, das heißt, der Arzt, mit dem ich es zu tun habe, ist ein Angestellter. Eine juristische Person darf ein Atomkraftwerk betreiben, eine juristische Person darf ein Waffengeschäft betreiben, und ich kann ums Verplatzen nicht einsehen, warum eine juristische Person nicht auch eine Apotheke betreiben dürfte."

    Weil, so argumentieren die Verbände, die Verbindung von Eigentum und Beruf beim freiberuflich tätigen Apotheker der Garant dafür sei, dass der Patient optimal betreut und beraten werde und so vor Unbill geschützt werde. Ein angestellter Apotheker hingegen befände sich beständig in der Zwickmühle. Er müsse nicht nur die Interessen der Kunden, sondern auch die Interessen seiner Gesellschaft ins Kalkül ziehen. Und eine Gesellschaft strebe nun einmal danach, Gewinne zu maximieren. Die Entwicklung auf den ausländischen Apothekenmärkten, namentlich in Norwegen, weise bereits in die Richtung. Dort sei wegen der Kettenbildung die Wahlfreiheit bei der Abgabe von Medikamenten bereits eingeschränkt. Manfred Saar, Präsident der saarländischen Apothekerkammer.

    "Wenn sich der Prozess fortsetzt, der sich in Europa und auch in Deutschland abzeichnet, nämlich dass eine komplette Vertikalisierung, ich will sagen, dass sowohl die Produktion als auch der Vertrieb, als auch die Abgabe des Arzneimittels sich in einer Hand befinden, dann stellt sich schon die Frage, wo denn noch irgendwo eine Wahlfreiheit gegeben ist."

    In Deutschland haben die Politiker - völlig ohne Zutun des europäischen Gerichtshofes - die Wahlfreiheit der Apotheker inzwischen eingeschränkt. Die gesetzlichen Krankassen dürfen mit den Arzneimittelherstellern Rabattverträge abschließen. In der Konsequenz bedeutet dies: Einem Patienten, der bei Krankenkasse A versichert ist, darf nur dasjenige Präparat ausgegeben werden, das seine Krankenkasse zuvor für ihn ausgesucht hat. Trotz heftiger Kritik an den Rabattverträgen: Die Kassen befürworten solche selektiven, ausgesuchten Vertragssituationen, weil sie überzeugt sind, damit Geld zu sparen. Und das gelte auch für die Apotheken, sagt der Vorstandsvorsitzende der Ersatzkassenverbände, Thomas Ballast.

    "Wenn ich regional mit einzelnen Apotheken oder Gruppierungen von Apotheken Sonderkonditionen aushandeln könnte, so wie ich das im Bereich der ärztlichen Versorgung auch tun kann, da muss ich ja auch nicht alles mit der kassenärztlichen Vereinigung regeln, dann wäre das durchaus sinnvoll."

    Bislang besitzt der DAV, der Deutsche Apothekerverband die Vertragshoheit. Mit den Ersatzkassen ist zum Beispiel ein bundesweit gültiger Arzneimittelliefervertrag abgeschlossen. Er regelt Rechte und Pflichten zwischen Kassen und Apotheken. Sollte es zu Wettbewerb auf dem deutschen Apothekenmarkt kommen, ist es wenig wahrscheinlich, dass der DAV das Vertragsmonopol behält. Aber all das ist Zukunftsmusik.
    Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Versandhandel mit Medikamenten deutet darauf hin, dass die europäischen Richter der "Volksgesundheit" einen hohen Stellenwert einräumen und wettbewerbsrechtliche Fragen in diesem Zusammenhang äußerst sensibel betrachten. Das nährt bei der saarländischen Apothekerkammer den Glauben, es bestünde die Chance, den Prozess zu gewinnen, eine Liberalisierung abzuwenden. Gelingt es nicht, sind die deutschen Apotheker überzeugt, dass der EuGh zumindest mit Augenmaß urteilen wird. Manfred Saar.

    "Wir gehen davon aus, dass, wenn der EuGH den Fremd- und damit auch den Mehrbesitz freigeben sollte, dann sicherlich nicht uneingeschränkt, sondern er wird schon von sich aus bestimmte Richtlinien vorgeben und der Gesetzgeber muss das System dann neu regeln."

    Der Apothekenmarkt hierzulande ist die letzte Tante-Emma-Bastion auf deutschem Boden. Mit all ihren Facetten. Denn längst nicht alle 21.500 Apotheken werden wirtschaftlich geführt. Dafür habe die Gesundheitsreform gesorgt, sagt der saarländische Kammerpräsident.

    "Es stellt sich also so dar, dass die Einnahme mit rezeptpflichtigen Artikeln gerade eben die Kosten decken kann, verdient ist daran nichts. Und der eigentliche Verdienst wird noch über die apothekenpflichtigen frei verkäuflichen Arzneimittel generiert."

    Apothekenstandorte auf dem Land zum Beispiel mit einem hohen Anteil älterer Patienten, die über Rezepte versorgt werden, spüren bereits jetzt den Wettbewerbsdruck. Ihnen fehlt häufig eine kaufkräftige Kundschaft, die sich zu Apothekenpreisen Pülverchen, Cremes oder Bonbons in der Apotheke kauft und auf diese Weise für Umsatz sorgt. Um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern, suchen viele Apotheker ihr Heil in der Größe. Sie machen von der Möglichkeit Gebrauch, in der näheren Umgebung der eigenen Apotheke bis zu drei Filialen zu eröffnen. Noch beschränkt das deutsche Apothekenrecht den mehrfachen Besitz von Apotheken auf eben diese drei Filialen. Aber sollte der EuGH das Fremdbesitzverbot aufheben und dem Kapital den Weg ebnen, dann wäre es widersinnig, am Mehrbesitzverbot festzuhalten. Der Markt werde sich dann grundlegend verändern, sagt Avie-Geschäftsführer Thomas Kerckhoff.

    "Die gesamte Einzelhandelslandschaft ist durchorganisiert bis auf die Apotheken. Das Umsatzvolumen ist 36 Milliarden Euro in Endverbraucherpreisen, ein Teilmarkt, der großes Interesse auf sich zieht. Also von originär beteiligten Apothekern, pharmazeutischem Großhandel, pharmazeutischer Industrie oder etablierten Handelshäusern, Lebensmitteleinzelhandel, Drogeriemarktketten oder Investoren, die ein lukratives Instrument suchen."

    DM ist eine von mehreren Drogeriemarktketten, die sich bereits darauf vorbereitet, auf einem liberalisierten Apothekenmarkt mitzumischen. Der Partner von DM, die Europa Apotheek in Venlo, untersucht, welche Patienten das Versandangebot des Drogeriemarktes der Apotheke vor Ort vorziehen. Erst Mitte des Monats sollen erste Untersuchungsergebnisse vorliegen - so Klaus Gritschneder von der Europa Apotheek.

    "Wir merken, dass es eine Lernkurve gibt. Das heißt, es ist eine völlig neue Art, sich Arzneimittel zu besorgen. Das muss erst gelernt werden und von Tag zu Tag werden es mehr Kunden, die dieses Angebot nutzen."

    Eine Ausgabestelle für Arzneimittel, ein Pharma-Punkt in einem Drogeriemarkt, ist weit davon entfernt, eine Apotheke zu sein. Dahinter steckt vielmehr ein logistisches Konzept, dessen Aufgabe darin besteht, den Versandweg für den Kunden attraktiver zu gestalten. Bis aus einem Pharmapunkt eine Apotheke wird, müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der EuGH die entsprechenden Weichen stellen, danach muss der Bundestag das deutsche Apothekenrecht ändern und dann erst wird die Drogeriekette prüfen, ob es sich lohnt, die pharmazeutischen Voraussetzungen zum Betrieb einer Apotheke zu erfüllen. Diese Voraussetzungen regelt die Apothekenbetriebsordnung. Ein umfangreiches Werk, das in seiner bestehenden Form durchaus abschreckend wirken kann, glaubt DocMorris - Geschäftsführer Ralf Däinghaus.

    "So muss eine Apotheke mindestens 110 Quadratmeter Grundfläche haben, das ist ziemlich viel. Eine Apotheke muss ein Vollsortiment anbieten. Eine Apotheke muss ein Labor einrichten. Und alle diese Anforderungen sind auch an eine Drogerie-Filiale zu richten. Ob ein Drogist heute so viel Fläche leer räumt, um eine Apotheke einzuräumen, das wird nicht heute, sondern erst in der Zukunft entscheiden."

    Die Apothekenbetriebsordnung ist ein wesentliches Element, mit Hilfe dessen die Politik einen liberalisierten Markt steuern kann. Denn die Politiker werden wohl kaum Vertriebsformen zulassen, die eine quantitative oder qualitative Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährden. Das Abgabemonopol werde in den Händen eines Apothekers verbleiben, da dürfen sich die Patienten ganz sicher sein, sagt Systemanbieter Klaus Kerckhoff.

    "In Zukunft werden verschreibungspflichtige Arzneimittel wie zum Beispiel Insuline durchaus in unterschiedlichen Apothekenformen erhältlich sein, aber definitiv nicht bei Tankstellen oder in Bäckereien."

    Ein besonderes Augenmerk müssen die Politiker auf die Arzneimittel-Versorgung der Bevölkerung in strukturschwachen, dünn besiedelten Landstrichen legen. Denn da, wo keine Kunden sind, kann keine Apotheke überleben, zumindest solche nicht, die nach dem Inhabergeführten Modell ganz allein auf sich gestellt sind. Davon ist Wolfgang Schild, Staatssekretär im saarländischen Justiz und Gesundheitsministerium, überzeugt.

    Ein Wettbewerbssystem habe durchaus Vorteile, wenn es darum gehe, die Bevölkerung in der Fläche zu versorgen, erläutert Schild am Beispiel Norwegen. Dort sei die Versorgung gewährleistet, obwohl sich nur noch wenige Kettenanbieter den Markt aufteilten.

    "Die norwegische Regierung hat diese Konzentration gestattet, in bestimmten Fällen diesen Ketten auferlegen zu können, in Bezirken, in denen noch keine Apotheke ist, eine aufzumachen. Ich kann also bildlich gesprochen Geld in Oslo verdienen, muss dafür aber in einem Teil Norwegens, in dem keine Apotheke ist, eine einrichten. Ich kann also bildlich gesprochen in Oslo Geld verdienen, muss dafür in einem Teil Norwegens, in dem keine Apotheke ist, eine Apotheke unterhalten."

    Legt man als Maßstab für die Liberalisierung des Apothekenmarktes die Erfahrungen aus der Post-Privatisierung an, dann darf sich der Gesetzgeber mit einer Neuregelung Zeit lassen. Analog den Servicepunkten bei der Post, wäre eine Vollversorgung der Bevölkerung aus Sicht der Experten auch dann noch gegeben, wenn die Apothekendichte von jetzt 21.500 auf etwas mehr als 13.000 schrumpft. Frühestens zu Beginn des kommenden Jahres ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum deutschen Apothekenmarkt zu erwarten. Dass auf dem deutschen Apothekenmarkt danach alles unverändert bleiben wird, daran glauben jedoch nur wenige Beobachter.