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Doping
Bundestag berät über Anti-Doping-Gesetz

Strafrechtliche Konsequenzen, Haftstrafen von bis zu drei Jahren für überführte Dopingsünder. Die Politik will schärfer gegen Doping im Spitzensport vorgehen. Der Gesetzentwurf wird jetzt zum ersten Mal im Bundestag beraten.

Von Matthias Friebe | 22.05.2015
    Ein Doping Kontrolleur steht am 07.02.105 Spielfeldrand während des Spiels Dynamo Dresden - Rot-Weiß Erfurt im Dynamo Stadion in Dresden (Sachsen).
    Doping-Kontrollen finden in allen Sportarten statt. (dpa / picture-alliance / Arno Burgi)
    Ein neues Kapitel im Kampf gegen Doping in Spitzensport soll es sein. So sieht Bundesjustizminister Heiko Maas das geplante Anti-Doping-Gesetz, das heute zum ersten Mal im Bundestag beraten wird. "Das ist auch unsere Verantwortung. Auch wir wollen etwas tun. Wir stellen das unter Strafe. Da wird sich jeder Sportler in Zukunft noch mal mehr überlegen müssen, ob er zu Dopingmitteln greift."
    Bis zu drei Jahre Gefängnisstrafe sind im Gesetz vorgesehen. Strafrechtliche Konsequenzen drohen Spitzensportlern dann auch für Eigendoping und allein für den Besitz von Dopingmitteln. Und genau deshalb äußern viele Sportler Bedenken. Beachvolleyball-Olympiasieger Jonas Reckermann: "Wick MediNait darf ich nicht nehmen als Sportler. Wenn meine Frau das auf dem Nachtisch hat: gleicher Haushalt. Ist das dann schon Besitzbarkeit? Was ist, wenn man zwei hat? Da kommt man ganz schnell in die Bredouille unverschuldeterweise."
    Mehr noch, viele Sportler sorgen sich Zielscheibe für Manipulationen zu werden, etwa durch das Zustecken von Dopingmitteln. Das Gesetz mache die Sportler noch anfälliger dafür, dass sich jemand rächen könnte, sagt zum Beispiel Diskus-Olympiasieger Robert Harting in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Einige Spitzensportler in Deutschland bereiten bereits jetzt Sammelklagen gegen das Anti-Doping-Gesetz vor.
    Kritik kommt aber auch vom Deutschen Olympischen Sportbund. Der DOSB fürchtet einen durch die Justiz gelähmten Sport: "Nun stellen Sie sich einmal vor, ein beliebter Sportler kriegt eine vierjährige Sperre aufgebrummt und wird nach zwei, drei Jahren von einem deutschen Gericht freigesprochen. Wozu das führen würde. Das kann man der Öffentlichkeit nicht erklären und da haben wir die Befürchtung, dass das dem Sportrecht seine Legitimationsgrundlage entzieht", sagt der Vorstandsvorsitzende des DOSB, Michael Vesper. Noch dazu fühlt sich der organisierte Sport von der Politik nicht intensiv genug in den Beratungsprozess mit einbezogen. Dem widerspricht aber Dagmar Freitag, die Vorsitzende des Bundestags-Sport-Ausschusses: "Ich glaube, es hat wenig Gesetze in diesem Parlament gegeben, die so lange, so intensiv auch mit einem Interessenvertreter – denn das ist der Deutsche Olympische Sportbund – diskutiert worden ist."
    Nach der ersten Lesung folgen weitere Beratungen. Auch der DOSB soll noch einmal gehört werden. Große Änderungen am Gesetz wird es nach Ankündigung von Justizminister Maas aber nicht mehr geben. Im Herbst soll das Gesetz dann verabschiedet werden, damit es zum 1. Januar in Kraft treten kann.