Nicht erst mit dem Dopingfall der Berliner Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat das Eisschnelllaufen seine Unschuld verloren. Hin- und wieder gab der Weltverband ISU überführte Dopingsünder bekannt. Zuletzt war es 2005 die Sprinterin Anschelika Kotjuga aus Weißrussland, davor 1996 die Russin Swetlana Fedotkina. Wegen zu hoher Blutwerte erhielt der Russe Dimitri Schepel 2001 eine Schutzsperre.
Das systematische Doping in der früheren DDR und in der Sowjetunion wurde bagatellisiert. Der Westen hatte eine schneeweiße Weste. In der gut berechenbaren Kraftausdauersportart sind den Athleten verbotene leistungsfördernde Mittel fremd. Pechstein beschmutze den Sport, meinte Weltmeisterin Renate Groenewold.
Die Gräuelnachricht aus dem eigenen Land hat sie anscheinend schon vergessen. Im Frühjahr dieses Jahres hatte die niederländische Antidopingbehörde einen 15 Jahre alten Eisschnellläufer bei den nationalen Jugendmeisterschaften des Dopings überführt. In seinem Urin befand sich das 35-fache der zulässigen Menge des Hormons Nandrolon. Es ist der erste Fall von Kinderdoping in den Niederlanden.
Bedenklich stimmt dabei die Rolle der Eltern, die vergeblich vor Gericht versuchten, die Dopingverfolgung ihres Sohnes zu stoppen. Er sei zu jung für eine Dopingkontrolle, argumentierten sie. Wer an einem offiziellen Wettkampf einer Sportart teilnimmt, akzeptiert alle ihre Regeln einschließlich der Antidopingklauseln, entschied der Richter. Die Disziplinarkommission des niederländischen Verbandes berät den Fall noch.
Jetzt schon ist deutlich, dass der als sehr talentiert geltende Junge Opfer seines ehrgeizigen Umfelds geworden ist. Als Störenfried erhielt sein Vater schon Bahnverbote. Wie der Fall ausgeht, ist ungewiss. Doping gehört in den Niederlanden nicht zum Strafrecht. Nur der Handel mit Dopingprodukten ist strafbar. Die niederländische NADA agiert nur auf dem Niveau des Verbandsrechts.
Es ist unbekannt, ob bisher eine Anzeige wegen Kindesmisshandlung oder Körperverletzung gestellt worden ist. Ein eventueller Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz wird vorrangig mit dem Disziplinarrecht des Ärzteverbandes verfolgt. Nach Angaben der NADA hat das Verbandsrecht in den Niederlanden Vorrecht. Für eine strafrechtliche Verfolgung muss eine Anzeige eingereicht werden. NADA und Eissportverband beschränken sich auf ihre eigene Regeln. Der niederländische Kinderschutzbund hat im Fall des 15-jährigen Eisschnellläufers in der Öffentlichkeit noch keine Stellungnahme abgegeben.
Das systematische Doping in der früheren DDR und in der Sowjetunion wurde bagatellisiert. Der Westen hatte eine schneeweiße Weste. In der gut berechenbaren Kraftausdauersportart sind den Athleten verbotene leistungsfördernde Mittel fremd. Pechstein beschmutze den Sport, meinte Weltmeisterin Renate Groenewold.
Die Gräuelnachricht aus dem eigenen Land hat sie anscheinend schon vergessen. Im Frühjahr dieses Jahres hatte die niederländische Antidopingbehörde einen 15 Jahre alten Eisschnellläufer bei den nationalen Jugendmeisterschaften des Dopings überführt. In seinem Urin befand sich das 35-fache der zulässigen Menge des Hormons Nandrolon. Es ist der erste Fall von Kinderdoping in den Niederlanden.
Bedenklich stimmt dabei die Rolle der Eltern, die vergeblich vor Gericht versuchten, die Dopingverfolgung ihres Sohnes zu stoppen. Er sei zu jung für eine Dopingkontrolle, argumentierten sie. Wer an einem offiziellen Wettkampf einer Sportart teilnimmt, akzeptiert alle ihre Regeln einschließlich der Antidopingklauseln, entschied der Richter. Die Disziplinarkommission des niederländischen Verbandes berät den Fall noch.
Jetzt schon ist deutlich, dass der als sehr talentiert geltende Junge Opfer seines ehrgeizigen Umfelds geworden ist. Als Störenfried erhielt sein Vater schon Bahnverbote. Wie der Fall ausgeht, ist ungewiss. Doping gehört in den Niederlanden nicht zum Strafrecht. Nur der Handel mit Dopingprodukten ist strafbar. Die niederländische NADA agiert nur auf dem Niveau des Verbandsrechts.
Es ist unbekannt, ob bisher eine Anzeige wegen Kindesmisshandlung oder Körperverletzung gestellt worden ist. Ein eventueller Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz wird vorrangig mit dem Disziplinarrecht des Ärzteverbandes verfolgt. Nach Angaben der NADA hat das Verbandsrecht in den Niederlanden Vorrecht. Für eine strafrechtliche Verfolgung muss eine Anzeige eingereicht werden. NADA und Eissportverband beschränken sich auf ihre eigene Regeln. Der niederländische Kinderschutzbund hat im Fall des 15-jährigen Eisschnellläufers in der Öffentlichkeit noch keine Stellungnahme abgegeben.