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Doping oder Abrechnungsbetrug?

Das von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) eingestellte Verfahren gegen eine Sportlerin, die sich nach bisherigen Erkenntnissen beim Erfurter Sportarzt Andreas Franke einer UV-Blutbestrahlung unterzogen haben soll, dies aber nun gegenüber der NADA bestritt, könnte noch einige heikle Fragen zum Gebaren des Sportarztes aufwerfen.

Von Hajo Seppelt | 16.07.2012
    Die NADA hatte in der vergangenen Woche bekanntgegeben, dass sie das Disziplinarverfahren einstellt und es nicht vor das Deutsche Sportschiedsgericht bringt, weil die Athletin in einer ausführlichen Stellungnahme glaubhaft versichert habe, dass die Behandlung gar nicht an ihr praktiziert worden sei. Die Sportlerin, für Olympia qualifiziert, kann nun ungehindert in London an den Start gehen.

    Indes ist nach ARD-Informationen die Blutbestrahlung in der Patienakte der Sportlerin bei dem Arzt explizit aufgeführt - mit genauem Datum der Behandlung im Jahr 2010. Die Kosten für medizinische Behandlungen durch den Sportmediziner wurden zu diesem Zeitpunkt pauschal abgerechnet, so das Bundesinnenministerium. In einem Bericht des BMI an den Bundestagssportausschuss heißt es ergänzend, dass mit den Pauschalzahlungen auch die Blutbehandlungen bezahlt worden seien. Wenn somit die aus Steuermitteln finanzierte medizinische Betreuung der Athleten auch Blutbehandlungen zum fraglichen Zeitpunkt beinhaltete, diese aber, obwohl in der Patien-Akte aufgeführt - wie angeblich in diesem Fall belegt - womöglich gar nicht stattgefunden haben, stellt sich die Frage, ob der Arzt korrekt und in der Höhe angemessen vom Olympiastützpunkt bezahlt wurde - oder ob Geld für Leistungen floss, die es nicht gab.

    Auch die ordentliche Führung einer Patientenakte müsste so hinterfragt werden. Der Arzt hatte sich gegenüber der NADA nicht erklärt, die Bonner Dopingbekämpfer haben ihn Ende vergangener Woche noch einmal um Stellungnahme gebeten.