Mehr als drei Jahre lang soll ein Arzt Radsportlern Medikamente zum Zwecke des Doping gegeben, verabreicht und injiziert haben. So steht es im entsprechenden Strafbefehl über 39.000 Euro, der die Verstöße nach zweijährigen Ermittlungen auflistet.
Die involvierten Radsportler, die namentlich aufgeführt sind, wurden nie belangt. Strafrechtlich ist es so gut wie unmöglich, Doping als Betrug zu bewerten. Die bisherige Gesetzeslage sieht es nicht vor. Ein eingeleitetes Verfahren gegen sie musste gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe je eines Monatsgehaltes eingestellt werden. Die nationale Anti-Doping-Agentur, kurz NADA, hat nach zähen Verhandlungen Einsicht in die Akten erhalten und kommt zu dem Schluss, dass ein sportrechtliches Verfahren unumgänglich ist. Dies kann sich nun äußerst schwierig gestalten. Denn in den letzten vier Jahren sammelten die involvierten Radsportler zum Teil Siege, Prämien und auch Titel. Ein wichtiger Titel wurde erlangt, nachdem nur Wochen vorher eine Doping-Behandlung beim Arzt des Vertrauens stattgefunden hatte. So ist es schriftlich festgehalten. Auch die Frage nach dem Strafmaß ist offen. Wenn es sich um systematische oder wiederholte Dopingverstöße handelt, sind Strafen von vier Jahren bis lebenslänglich möglich.
Der Bund Deutscher Radfahrer als betroffener Fachverband hat nach eigener Angabe nun die Radsportler um Stellungnahme gebeten. Gut möglich, dass der Verband demnächst weitere Stellungnahmen einholen muss. Denn auch die Ermittlungen, die nach den Aussagen des Amateurradsportlers Philip Schulz ausgelöst worden waren, sind zum Teil abgeschlossen. Auch durch einen Strafbefehl. In diesem Fall lieferten die Überwachungen von Telefongesprächen handfeste Hinweise, dass weitere Radsportler in Dopingvergehen verwickelt sind. So soll unter anderem eine vorsätzlich verweigerte Dopingkontrolle durch die Überwachungsprotokolle dokumentiert sein. Auch in diesem Fall hat sich die NADA um entsprechende Akteneinsicht bemüht. Zu klären ist jedoch, wer in welchem Umfang die Ergebnisse der Telefonüberwachung nutzen darf. Die Fälle zeigen, dass der Weg zu einer effizienten und lückenlosen Dopingbekämpfung noch weit ist.
Der Gesetzesentwurf der bayerischen Justizministerin Beate Merk geht in der Strafverfolgung sehr viel weiter. Doch noch sind es offenbar wenige, die diesen Weg einschlagen wollen.
Die involvierten Radsportler, die namentlich aufgeführt sind, wurden nie belangt. Strafrechtlich ist es so gut wie unmöglich, Doping als Betrug zu bewerten. Die bisherige Gesetzeslage sieht es nicht vor. Ein eingeleitetes Verfahren gegen sie musste gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe je eines Monatsgehaltes eingestellt werden. Die nationale Anti-Doping-Agentur, kurz NADA, hat nach zähen Verhandlungen Einsicht in die Akten erhalten und kommt zu dem Schluss, dass ein sportrechtliches Verfahren unumgänglich ist. Dies kann sich nun äußerst schwierig gestalten. Denn in den letzten vier Jahren sammelten die involvierten Radsportler zum Teil Siege, Prämien und auch Titel. Ein wichtiger Titel wurde erlangt, nachdem nur Wochen vorher eine Doping-Behandlung beim Arzt des Vertrauens stattgefunden hatte. So ist es schriftlich festgehalten. Auch die Frage nach dem Strafmaß ist offen. Wenn es sich um systematische oder wiederholte Dopingverstöße handelt, sind Strafen von vier Jahren bis lebenslänglich möglich.
Der Bund Deutscher Radfahrer als betroffener Fachverband hat nach eigener Angabe nun die Radsportler um Stellungnahme gebeten. Gut möglich, dass der Verband demnächst weitere Stellungnahmen einholen muss. Denn auch die Ermittlungen, die nach den Aussagen des Amateurradsportlers Philip Schulz ausgelöst worden waren, sind zum Teil abgeschlossen. Auch durch einen Strafbefehl. In diesem Fall lieferten die Überwachungen von Telefongesprächen handfeste Hinweise, dass weitere Radsportler in Dopingvergehen verwickelt sind. So soll unter anderem eine vorsätzlich verweigerte Dopingkontrolle durch die Überwachungsprotokolle dokumentiert sein. Auch in diesem Fall hat sich die NADA um entsprechende Akteneinsicht bemüht. Zu klären ist jedoch, wer in welchem Umfang die Ergebnisse der Telefonüberwachung nutzen darf. Die Fälle zeigen, dass der Weg zu einer effizienten und lückenlosen Dopingbekämpfung noch weit ist.
Der Gesetzesentwurf der bayerischen Justizministerin Beate Merk geht in der Strafverfolgung sehr viel weiter. Doch noch sind es offenbar wenige, die diesen Weg einschlagen wollen.