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Dopinggeständnis, Teil 3

Nach Patrik Sinkewitz und Jörg Jaksche hat der 30-jährige Amateurradsportler Philip Schulz aus Kaiserslautern den Behörden sein Wissen offenbart. Erstmals führten diese Aussagen im Rahmen der Kronzeugenregelung zu einem strafrechtlichen Verfahren. Im Rahmen dieser Ermittlungen sind falsche Gesundheitszeugnisse eines Arztes aufgetaucht, die strafrechtlich irrelevant sind, sofern sie nur dem zuständigen Sportverband oder der nationalen Anti-Doping-Agentur vorgelegt werden.

Von Ralf Meutgens | 19.09.2010
    An diesem Wochenende lief für den Radsportler Bernd Fuhrmann die Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl ab. Man geht davon aus, dass auf einen derartigen Widerspruch verzichtet wird. Endgültige Klarheit hat man am zuständigen Amtsgericht in Rockenhausen erst am Montagmorgen nach Sichtung des Posteingangs. Der dann höchstwahrscheinlich rechtskräftige Strafbefehl beläuft sich auf 200 Tagessätze zu je zehn Euro. Nur zehn Euro muss man sagen, denn das wäre umgerechnet ein Monatsgehalt von rund 300 Euro. Ein früherer Strafbefehl gegen den 44-jährigen Rheinland-Pfälzer belief sich auf 250 Tagessätzen zu je 50 Euro. Der wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in Kaiserslautern entsprechend reduziert. Mit allen Verwaltungskosten dürfte sich der Betrag auf rund 6.000 Euro summieren. Fuhrmann ist dann wegen zahlreicher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz vorbestraft und aufgrund der hohen Anzahl von Tagessätzen findet dies auch Eingang in sein polizeiliches Führungszeugnis. Gegen weitere Radsportler wird strafrechtlich derzeit nicht ermittelt. Die Arbeit der Behörden basierte auf den Aussagen des nunmehr dritten Kronzeugen im deutschen Sport, Philip Schulz. Dieser hatte im vorigen Jahr nach positiven Dopingproben umfassend über sich und Hinterleute ausgesagt.

    Ein weiterer Radsportler musste sich vor dem Amtsgericht Kaiserslautern in einer anderen Sache verantworten. Der Vorwurf lautete: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Verurteilt wurde er im Juni zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 15 Euro. Er hatte versucht, den PKW des Kronzeugen Schulz mit seinem Auto abzudrängen. Ähnliches ist anderen, ebenfalls aussagewilligen Radsportlern in der Vergangenheit auch bereits passiert. Doch in diesem Falle gab es einen weiteren Zeugen und im Rahmen der Dopingermittlungen fand eine Überwachung der Telekommunikation, kurz TKÜ, statt. Während dieser als PKW-Fahrer Schulz in seinem Auto bemerkte, schilderte er am Telefon die Situation. Sein Gegenüber am anderen Ende der Leitung, Gegenstand der TKÜ, soll ihn dann ermuntert haben, Schulz von der Straße zu drängen.
    Im Rahmen weiterer Telefonüberwachungen hat es bei mindestens vier weiteren Radsportlern Hinweise auf Dopingvergehen gegeben. Ebenso gibt es den Beleg für eine verweigerte Dopingkontrolle. Denn als der Kontrolleur an der Haustür eines Radsportlers klingelte, rief der offenbar Fuhrmann an und fragte, was er machen solle. Er habe vor kurzem etwas genommen und jetzt stünde der Kontrolleur vor der Tür. Fuhrmann soll geraten haben, den Kontrolleur zu ignorieren, der dann auch ergebnislos abrückte.

    Die nationale Anti-Doping Agentur in Bonn hat die Akten gesichtet und die sportrechtlich relevanten Teile an den zuständigen Bund Deutscher Radfahrer zur weiteren Bearbeitung gegeben. Ob der entsprechend konsequent vorgehen wird, bleibt nun abzuwarten.

    Für Fuhrmann ist dies aber erst der Auftakt zu möglichen weiteren Verfahren. Seit Juni ist er wegen eines Dopingvergehens vom Bund Deutscher Radfahrer suspendiert. Im Rahmen einer Langzeitstudie wurden vom Kölner Anti-Doping-Labor auffällige Urinproben gesondert gelagert. Eine davon gehörte Fuhrmann. Diese Proben wurden in zwei Teile aufgeteilt, um wieder über eine A- und B-Probe zu verfügen. Ein Teil wurde mit verfeinerten Methoden analysiert und hat im Falle von Fuhrmann exogen zugeführtes Testosteron nachgewiesen. Eine Nachfrage beim Bund Deutscher Radfahrer ergab, dass die B-Probe ebenfalls positiv war. Das weitere Vorgehen läge nun beim Bundessportgericht. Fuhrmanns Lizenz konnte erst durch einen Funktionär des Verbandes anlässlich eines Radrennens sichergestellt werden. Jetzt wird der Vorwurf laut, Fuhrmann habe eine alte Lizenz gefälscht und mit dieser an Radrennen teilgenommen, bei denen er auch Preisgelder gewonnen hat. Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Betrugs sind denkbar.

    In einem weiteren strafrechtlichen Verfahren gegen Fuhrmann geht es um eine mutmaßliche Unterschlagung von mindestens 200.000 Euro gegenüber einem früheren Arbeitgeber. Dieses Verfahren war im Sog der Dopingermittlungen offenbar durch anonyme Hinweise ausgelöst worden. Die Ermittlungen dauern nach Auskunft der zuständigen Mainzer Staatsanwaltschaft voraussichtlich noch bis Ende Oktober.

    Und auch gegen einen niedergelassenen Arzt in der Region wird noch ermittelt. Neben anderen Verstößen wurden in vier Fällen offenbar falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt. Es sollen rückdatierte Atteste durch diesen Arzt ausgestellt worden sein, um die Einnahme eines bestimmten Medikamentes medizinisch zu begründen. So wurden positive Dopingproben nachträglich legalisiert. Nur schwer nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass ein derartiges Vorgehen des Arztes strafrechtlich irrelevant ist, solange diese Atteste nicht bei einer Behörde vorgelegt werden. Sportverbände und die nationale Anti-Doping-Agentur gelten laut Strafgesetz nicht als Behörde. Somit geht ein Arzt kein nennenswertes Risiko ein, wenn er vorsätzlich falsche Atteste ausgestellt, um bei Sportlern Doping zu verschleiern, indem er das jeweilige Medikament als medizinisch notwendig deklariert. Standesrechtliche Konsequenzen sind wohl unwahrscheinlich. Die Bundesärztekammer verweist auf Anfrage an die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die verweist auf Anfrage zurück an die zuständige Ärztekammer, da Atteste dieser Art keine kassenärztliche Leistungen seien. Alles in allen erinnert vieles im Fall Fuhrmann an den Ausspruch der organisierten Unverantwortlichkeit.