Änderungen im Mai
Doppelnamen für die gesamte Familie; Bußgelder für falsch befüllte Biotonne

Zum heutigen 1. Mai treten Änderungen im Namensrecht in Kraft.

    Lebensmittel und Essenrest in einer braunen Biotonne
    Wer die Biotonne falsch befüllt, muss fortan mit Bußgeldern rechnen (picture alliance / ZB)
    Ehepaare dürfen fortan einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Bislang konnte dieses Recht nur ein Partner für sich in Anspruch nehmen. Der Doppelname kann zudem auch für die gesamte Familie verwendet werden. Ab Mai gelten ferner strengere Regeln für die Entsorgung von Biomüll. Wird bei einer Kontrolle ein höherer Fremdstoffanteil – etwa Plastik – als drei Prozent durch die Müllabfuhr oder ein Entsorgungsunternehmen festgestellt, soll die Biotonne ungeleert stehengelassen werden. Auch Bußgelder sind bei Verstößen möglich.
    Diese Nachricht wurde am 01.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.