
Was ändert sich beim Ehenamen?
Ehepaare dürfen fortan einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Bislang konnte dieses Recht nur ein Partner für sich in Anspruch nehmen. Das hieß in der Praxis: Einer der Partner ergänzte seinen Geburtsnamen durch denjenigen seines Partners oder seiner Partnerin - so entstand ein Doppelname in beliebiger Reihenfolge und zwingend mit Bindestrich. Laut einer repräsentativen Studie der Plattform Elite Partner nahmen 2023 drei Viertel aller Frauen den Namen ihres Mannes an. Nur jeder zehnte Mann ging den umgekehrten Schritt.
Für Doppelnamen entschieden sich einer Erhebung der Gesellschaft für deutsche Sprache aus dem Jahr 2018 zufolge rund sieben Prozent der Paare; meist trugen die Frauen den Doppelnamen, während die Männer ihren Geburtsnamen weiternutzten. Etwa 16 Prozent der Befragten behielten demnach ihre jeweiligen Namen.
Welche Regeln gelten für Kinder?
Für die Kinder aber mussten sich die Eltern bisher entscheiden. Nun können die Partner beispielsweise ihre Geburtsnamen behalten, ihren Kindern ebenfalls einen Doppelnamen geben. Das ist mit oder ohne Bindestrich und in jeglicher Reihenfolge möglich - auch dann, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Steht ihnen das Sorgerecht gemeinsam zu, so haben sie laut dem Gesetz einen Familiennamen für das Kind zu bestimmen. Tun sie das innerhalb eines Monats nicht, so erhält das Kind einen Doppelnamen, der aus den Namen der Eltern in alphabetischer Reihenfolge und mit Bindestrich zusammen gesetzt wird. Das Kind von Frau Schneider und Herrn Müller hieße dann also Müller-Schneider.
Trägt einer der Ehepartner bereits einen Doppelnamen, so muss er oder sie sich entscheiden, welcher Name weitergetragen werden soll. Reihungen von drei oder mehr Namen sind nicht möglich. Lassen sich Eltern scheiden, kann das Kind den Namen eines Elternteils ablegen oder zuvor geführte Namen wieder annehmen.
Ist das auch rückwirkend möglich?
Ja. In den Ankündigungen zur Reform war noch von einer Übergangsfrist die Rede. Im veröffentlichten Gesetzestext steht nun lediglich: "Ehegatten, die am 1. Mai 2025 bereits einen Ehenamen führen, können ihren Ehenamen durch Wahl eines aus den Namen beider Ehegatten gebildeten Doppelnamens (...) neu bestimmen. Die Namensänderung kann auch für die minderjährigen Kinder vorgenommen werden. Kinder ab 5 Jahren müssen der Änderung zustimmen. Volljährige Kinder können ihren Geburtsnamen entsprechend ebenfalls neu bestimmen.
Der Studienleiter der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf, Volker Hilpert, erläuterte gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk, die Änderung sei ab jetzt einmal möglich. Eine erneute Namensänderung wäre danach nur durch Scheidung oder erneute Heirat möglich.
Alle Änderungen müssen allerdings durch das Standesamt beglaubigt werden. Dadurch kommen auf die Familien je nach Bundesland Kosten um die 30 Euro zu. Zusätzlich fallen Gebühren für die Ausstellung neuer Ausweisdokumente an. In Berlin etwa wären das 37,50 Euro für einen angepassten Reisepass pro Kind.
Neues Namensrecht: Traditionelle ostfriesische Nachnamen wieder möglich
Diese Nachricht wurde am 01.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.