Normalerweise schließt man an einer privaten Hochschule einen Ausbildungsvertrag, in dem die Kosten des Studiums festgelegt sind. Die Langzeitgebühren sollten einen Ausbildungsvertrag im Regelfall nicht betreffen. Doch die Rheinische Fachhochschule ist kein Regel-, vielmehr ein Sonderfall. Einerseits gibt es dort rund 2000 Wirtschafts- und Jurastudierende, die 2200 Euro pro Semester für die private FH-Ausbildung zahlen. Sie müssen auch keine Langzeitgebühren zahlen. Demgegenüber stehen knapp 1700 Ingenieurstudenten. Deren Fachbereich ist staatlich refinanziert, es handelt sich also quasi um einen staatlichen Fachbereich. Die Studierenden zahlen auch nur rund 170 Euro pro Semester, in der Höhe also vergleichbar dem Sozialbeitrag anderer Hochschulen. Sie müssen jetzt tatsächlich nach elf Semestern Studium mit Langzeitgebühren rechnen.
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Doppelte Einnahmen?
Aufregung an der Rheinischen Fachhochschule in Köln: Die Privathochschule hat an rund 70 Studierende Langzeitgebührenbescheide verschickt. Die Betroffenen sollen die in NRW jüngst eingeführten Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester bezahlen. Doch darf eine private Hochschule überhaupt staatliche Gebühren eintreiben? In diesem Fall darf sie.