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Doppelte Rolle rückwärts

500 Euro pro Semester - so viel müssen die Studenten in Hamburg seit dem Sommer 2007 bezahlen, um überhaupt am Vorlesungsbetrieb teilnehmen zu dürfen. Jörg Dräger hatte diese Gebühren als parteiloser Wissenschaftssenator eingeführt - und davon gesprochen, dass dies nur ein Anfang sei und er sich durchaus 2000 Euro und mehr für ein Studienhalbjahr vorstellen könne.

Von Armin Himmelrath, Britta Mersch und Anke Petermann | 17.04.2008
    Das war vor einem Jahr. Doch mittlerweile hat sich die politische Situation in Hamburg grundlegend geändert. Nach der Bürgerschaftswahl im Februar ist Jörg Dräger sein Amt als Wissenschaftssenator los. Und die neue schwarz-grüne Mehrheit im Hamburger Senat hat die Studiengebühren in der Hansestadt wieder abgeschafft - beinahe jedenfalls. So steht es im taufrischen Koalitionsvertrag, der heute Abend der Öffentlichkeit präsentiert wird.
    Nicht mehr 500 Euro pro Semester wird das Studium ab dem kommenden Wintersemester kosten, sondern nur noch 375 Euro. Und die müssen auch nicht sofort bezahlt werden, sondern erst nach Abschluss des Studiums und auch nur dann, wenn das Jahreseinkommen des Absolventen bei über 30.000 Euro liegt. So können die Grünen über die Beinahe-Streichung jubeln, während die CDU auf die Beinahe-Beibehaltung des Bezahlstudiums verweisen kann. Grünen-Landeschefin Anja Hajduk:

    "Mit dieser Einigung haben wir den Eindruck, dass wir die notwendige Finanzierung der Universität vereinbaren können mit einem Modell, das nicht zu ungerechtfertigten Belastungen führt, weil die Studenten während ihres Studiums davon frei sind, aber wenn sie den wirtschaftlichen Erfolg aus dieser Qualifikation haben."
    Ein Modell, das sogar der AStA-Vorsitzende der Hamburger Universität akzeptabel findet. Eigentlich hätte sich Thorsten Hönisch die komplette Abschaffung der Campus-Maut gewünscht, doch mit dem festgeschriebenen Kompromiss ist er trotzdem zufrieden.

    "Unser Wunsch wäre natürlich schon gewesen, wenn die Grünen sich gegenüber der CDU durchgesetzt hätten mit ihrem Modell einer totalen Abschaffung, das ist ihnen nicht gelungen, und da bleiben die Grünen ein Stück hinter ihren Wahlversprechen zurück, aber die nachgelagerte Version ist eine, mit der man aus studentischer Sicht durchaus leben kann."

    Nachgelagerte Studiengebühren - das ist der Begriff, mit dem die Hamburger Bildungspolitiker nun ihre alte Gebührenordnung abschaffen und eine neue einführen. Die in den letzten Tagen oft gehörte Aussage, dies sei ein neues, wegweisendes Gebührenmodell für die deutschen Universitäten und Fachhochschulen ist und bleibt falsch. Denn neu ist die Idee, Studenten erst nach dem Studium zur Kasse zu bitten, nun wirklich nicht.
    Klaus Landfried ist freier Hochschulberater, früherer Präsident der Universität Kaiserslautern und ehemals Chef der Hochschulrektorenkonferenz. Für ein solches Modell wirbt er schon seit Jahren bei Hochschulen und Ministerien.

    "Nämlich, dass jemand nach seinem Studium an die Hochschule, an der er gewesen ist - wenn er an drei Hochschulen war, an drei Hochschulen - über einen privatrechtlichen Vertrag, den er jeweils bei Aufnahme des Studiums schließt, in Europa, europaweit sich verpflichtet, bestimmte Anteile aus seinem Einkommen zurückzuzahlen, von einer bestimmten Grenze ab. Wenn er das Einkommen nicht erreicht, zahlt er nichts. Wenn er es überschreitet, zahlt er. Und das kann man vernünftig organisieren. Das bedeutet auch nicht, dass jemand nachher mit Schulden weggeht wohlgemerkt, sondern es ist nur eine Verpflichtung, einen bestimmten Anteil später als Solidarbeitrag zurückzuzahlen."
    Als erste deutsche Hochschule hatte die private Universität Witten/Herdecke ein solches Modell bereits vor Jahren eingeführt. Als Alternative zum Studium an staatlichen Universitäten war die Hochschule vor mehr als zwanzig Jahren gegründet worden, um eine neue Form des Studiums zu etablieren. Die Studenten sollten mehr Mitspracherecht bekommen. Sie entwickelten sogar ein eigenes Gebührenmodell, das allen Interessenten ein Studium an der privaten Uni ermöglichen sollte.
    Dieses Modell nannte sich "Umgekehrter Generationenvertrag" und sollte sozial verträglich sein. Studenten, die das Geld für das Studium nicht hatten, konnten zunächst gebührenfrei studieren. Sie verpflichteten sich allerdings, später einen festgelegten Prozentsatz ihres Einkommens an die Uni zu zahlen. Ein Beispiel: Mediziner mussten zehn Jahre lang zehn Prozent ihres Einkommens aufbringen. Die Studenten selbst haben sich mit einem eigens gegründeten Verein um die Abwicklung gekümmert, und zahlen musste nur, wer im Berufsleben mehr als 21.000 Euro im Jahr verdiente - fast so wie in Hamburg.
    Doch diese Zeiten sind in Witten nun vorbei. Die Uni-Leitung hat angekündigt, die bisherigen Studiengebühren drastisch zu erhöhen. Für Mediziner werden damit die Kosten von jetzt noch 30.000 auf 47.000 Euro steigen, Zahnmediziner müssen an der Privat-Uni künftig sogar mit 60.000 Euro rechnen. Die Hochschulleitung hofft, damit den Etat der Uni spürbar zu entlasten: Zurzeit machen die Studiengebühren sieben Prozent des Jahreshaushalts aus, künftig sollen es rund 25 Prozent sein. Den "Umgekehrten Generationenvertrag" gibt es dann zwar immer noch - allerdings wird er nicht mehr von den Studenten abgewickelt, sondern von der Uni-Leitung und einem externen Partner. Und zu deutlich schlechteren Konditionen als bisher. Ausgerechnet an der Privathochschule Witten ist also genau das ein Auslaufmodell, was in Hamburg als Durchbruch in der Hochschulpolitik gefeiert wird.
    An staatlichen Hochschulen waren die Studiengebühren in den sechziger Jahren abgeschafft worden, um soziale Hürden beim Hochschulzugang zu beseitigen. Doch die Universitäten und Fachhochschulen waren schon immer knapp bei Kasse. So kam in den Neunziger Jahren die Debatte über Studiengebühren erneut in Gang. Die Hochschulrektorenkonferenz hatte 1996 errechnet, dass bundesweit drei Milliarden Euro pro Jahr fehlen, um Studenten eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Fortan plädierten die Rektoren für ein bezahltes Studium. Gebühren könnten für deutlich bessere Studienbedingungen sorgen, argumentierte etwa Peter Gaethgens, bis vor zwei Jahren Präsident der Hochschulrektorenkonferenz.

    "Das zwingt die Hochschulen zu einer Profilbildung, die sie attraktiv macht; zu einer Qualitätsverbesserung in den Leistungen gegenüber den Studierenden, und sie entwickeln dann das größte Interesse an der Lehre, wenn sie für die Lehre auch honoriert werden. Das findet ja derzeit gar nicht statt. Wenn ich in der Lehre sehr gut bin, dann ertrinke ich in Studierenden. Die kommen dann und stimmen mit den Füßen ab - aber nicht mit dem Portemonnaie. Und insofern gibt es im Moment einfach keinen Anreiz für Hochschulen, sich dort zu engagieren."
    Viele Bildungspolitiker, vor allem von der SPD, reagierten entsetzt. Die Öffnung der Hochschulen für alle wurde auch in den 90er Jahren noch groß geschrieben - und deshalb verschwanden die Gebührenpläne der Hochschulrektorenkonferenz nach langem Hin und her zunächst wieder in der Schublade.
    Doch ganz vom Tisch waren sie noch nicht. Denn die Finanzlage wurde nicht besser. Viele Bildungspolitiker wie Detlef Müller-Böling vom Centrum für Hochschulentwicklung ließen nicht nach, die Vorteile der Gebühren anzupreisen. 1998 aber wurde Edelgard Bulmahn Bundesbildungsministerin. Und die SPD-Politikerin war mit dem Versprechen in den Wahlkampf gezogen, das Studium gebührenfrei zu halten. 2002 verankerte sie deshalb ein Gebühren-Verbot im Hochschulrahmengesetz.
    Trotzdem fanden die Länder Mittel und Wege, die Studenten zur Kasse zu bitten. In insgesamt elf Bundesländern wurden Langzeitgebühren von bis zu 900 Euro pro Semester fällig, andere erhoben eine Verwaltungsgebühr von rund 50 Euro. Parallel dazu hatten Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt Klage gegen das Hochschulrahmengesetz eingereicht, weil danach Gebühren im Erststudium verboten waren. Die Länder argumentierten: Nicht der Bund, sondern sie selbst sollen über Gebühren entscheiden dürfen. Lutz Stratmann, CDU-Wissenschaftsminister in Niedersachsen, gehörte nicht zu den Klägern, schloss sich aber deren Position an.

    "Ich persönlich und die Landesregierung stehen auch auf dem Standpunkt, dass im Hochschulrahmengesetz letztlich die Länder in keiner Weise beschränkt werden sollten. Sei es nun im Hinblick auf Studiengebühren oder was auch immer: Jedes Land sollte für sich selber frei entscheiden können, wie es seine Wissenschafts- und Hochschulpolitik ausgestaltet, und das ist das, worauf es uns dabei ankommt."
    Am 26. Januar 2005 ebnet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Weg für Studiengebühren und kassiert Edelgard Bulmahns Verbot. Viele Studentenvertreter reagieren geschockt auf das Urteil. Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren, kurz ABS, gehört zu den aktivsten Organisationen, die sich gegen Studiengebühren einsetzen. Bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe sind zahlreiche ABS-Vertreter vor Ort und machen ihrem Unmut über Studiengebühren Luft. Einer von ihnen ist Klemens Himpele, der damalige Geschäftsführer des Aktionsbündnisses:

    "Wir lehnen Studiengebühren aus drei Gründen ab, zum einen aus sozialpolitischen Gründen, es ist so, dass Studiengebühren dafür sorgen, dass Menschen aus bildungsfernen Schichten noch weniger Zugang zu den Hochschulen bekommen als es heute schon der Fall ist. Zweitens aus bildungspolitischen Gründen. Wir glauben, dass Bildung mehr ist als eine Investition ins eigene Humankapital und drittens aus wirtschaftspolitischen Gründen: Deutschland hat zu wenige Akademiker und nicht zu viele und deshalb ist es dringend notwendig, dass wir mehr in Bildung investieren und durch Studiengebühren wird diese Akademikerquote noch mehr zurückgehen."
    Argumente, die die Verfassungsrichter jedoch nicht überzeugen. In der später verabschiedeten Föderalismus-Reform wird die alleinige Kompetenz der Länder für die Hochschulpolitik noch einmal bekräftigt - und den studentischen Gebührengegnern bleibt zunächst einmal nur der Protest auf der Straße.
    Demonstrationen, Streiks, Autobahnblockaden, Zahlungsboykott - alles wird von den Studenten ausprobiert, bundesweit gesehen allerdings mit dürftigem Ergebnis. Eine breite Protestbewegung entwickelt sich weder in Nordrhein-Westfalen noch in Niedersachsen oder Baden-Württemberg - die drei Bundesländer gehören zu den Vorreitern bei der Gebührenerhebung.
    Den Boykott der Studiengebühren halten die Studierenden der Hamburger Hochschule für bildende Künste am längsten durch - und 269 von ihnen werden dafür sogar mit der Exmatrikulation durch die Hochschule abgestraft. Was mit ihnen jetzt passiert, nachdem in Hamburg ein neues Gebührenmodell beschlossen ist, ist noch unklar. Doch die studentischen Gebühren-Gegner hoffen darauf, ihr Studium nun fortsetzen zu können. Neben Hamburg lag der zweite bundesweite Protest-Schwerpunkt in den vergangenen Jahren ebenfalls in einem CDU-regierten Bundesland.
    In Hessen fiel der Protest gegen die Studiengebühren lauter, lebhafter und länger aus als in anderen Bundesländern. Vielleicht, weil Studierende die Hochschulpolitik der einst mächtigen Hessen-CDU besonders kritisch sahen, vielleicht aber auch, weil Artikel 59 der hessischen Verfassung festlegt:

    "In allen öffentlichen Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich."
    In einem weiteren Passus jedoch wird ein - Zitat - "angemessenes Schulgeld" erlaubt, sofern das die individuellen Vermögensverhältnisse zulassen. Gegner der Studiengebühren interpretieren dies als Ausnahme von der Regel - und eben nicht als grundsätzliche Möglichkeit wie sie die Regierung Koch beschlossen hatte.
    Die rot-grüne Opposition reicht Verfassungsklage gegen das Gesetz ein. Und ein Bündnis aus Studierenden, Gewerkschaften und sozialen Organisationen sammelt Unterschriften für eine sogenannte "Volksklage".
    Im ersten Halbjahr 2007 zeigt sich: die Regierung Koch hat unterschätzt, wie sehr Semestergebühren in Höhe von 500 Euro das gesamte Familieneinkommen schmälern. Die Hochschüler ärgern sich und unterschreiben bei den Allgemeinen Studierendenausschüssen. Auch Eltern und Großeltern betreiben einen beträchtlichen Aufwand, um an die Antragsformulare für die Volksklage heran zu kommen.

    O-Ton Collage:

    "Mir haben drei Enkel am Studieren und zwei fangen an, das heißt, die Großeltern müssen auch helfen. Wir sind ja über dreißig Kilometer gefahren, um hierherzukommen.

    Mein Sohn geht nämlich dieses Jahr zum Gymnasium, und ich bin alleinerziehend, ich mache mir schon Sorgen. Ich muss ein Haus abzahlen, wie das dann mal alles wird.

    "Ich unterschreibe, weil bei uns drei Kinder studiert haben, haben zwar etwas Bafög gekriegt, aber wir hatten ein einziges Einkommen. Ich bin heute noch ärgerlich über diesen Staat. Ich habe ja schon wieder acht Enkelkinder, die sind auch klug, und wenn die studieren, die sind ja blank nachher - die können ja gar nicht alles bezahlen. Das ist ja so teuer alles, allein die Miete."
    Eine Art Volksbewegung entsteht, "Hessen klagt" nennt sie sich.
    80.000 Unterschriften übergeben die Initiatoren dem Verfassungsgericht im vergangenen Juni - doppelt so viele wie für eine Volksklage nötig.

    "Wir wünschen dem Hessischen Staatsgerichtshof eine kluge Entscheidung, die der Verfassung wieder Geltung verschafft."

    So Hessens DGB-Chef Stefan Körzell im Frühsommer vergangenen Jahres beim Aufmarsch von 150 Demonstranten vor den Toren des Gerichts.

    Am 26. Januar 2008, dem Tag vor den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen und gleichzeitig Jahrestag der Karlsruher Verfassungsgerichts-Entscheidung, macht das bundesweite Aktionsbündnis gegen Studiengebühren noch einmal mit zwei Großdemonstrationen in Hannover und Frankfurt am Main mobil. Unmittelbar zuvor gab sich Ministerpräsident Roland Koch noch unbeeindruckt:

    "Die Studenten sehen, was sich alles verändert hat, seitdem es in Hessen verbesserte Studienbedingungen gibt. Deshalb bin ich sicher, dass diese Debatte unter Studierenden in Hessen sehr nüchtern geführt wird, unter der Abwägung, dass wir ihnen helfen, auch schneller zum Ende des Studiums zu kommen mit einer besseren und qualitätsorientierten Ausbildung."
    Doch am Ende dürften die Studiengebühren eine Ursache für die erdrutschartigen Verluste der Koch-CDU gewesen sein - das geht jedenfalls aus Wählerumfragen hervor. Wie die Verfassungsrichter über das Gesetz denken, war der Verhandlung im Februar nicht eindeutig zu entnehmen, entscheiden wird der Staatsgerichtshof voraussichtlich im Sommer.
    Und es könnte sein, dass Roland Koch sich - entgegen seiner politischen Überzeugung - vielleicht sogar noch früher von den Studiengebühren in Hessen verabschieden muss. Schon zum kommenden Wintersemester wollen SPD und Grüne die allgemeinen Studiengebühren von 500 Euro pro Semester abschaffen. Ebenso die Gebühren für Langzeitstudierende und fürs Zweitstudium. So der Kern des ersten gemeinsamen Gesetzentwurfs, auf den sich die beiden Parteien auf der vergangenen Landtagssitzung geeinigt haben.
    Mitte Mai werden Betroffene und Experten im Landtag angehört. In der letzten Maiwoche könnten der Wissenschafts- und Haushaltsausschuss dann noch Veränderungen am Entwurf empfehlen. Abschließend beraten werden soll das Paket Anfang Juni. So Michael Siebel, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

    "Wir wollen damit erreichen, dass an den hessischen Hochschulen wieder alle Einkommensschichten Zugang haben, denn unser Credo heißt, dass wir mehr Studierende an den hessischen Hochschulen brauchen."
    Die Einnahmeausfälle von mehr als hundert Millionen Euro pro Jahr sollen den Hochschulen aus Mitteln des Landeshaushalts erstattet werden. Erwirtschaften wollen SPD und Grüne das Geld durch Einsparungen in der Verwaltung, außerdem hoffen sie auf sinkende Zinsen für Kredite des Landes. Ein windiges Finanzierungsmodell, kritisiert der Bund der Steuerzahler.
    Die Liberalen sehen Rot-Grün gar auf "finanzpolitischer Geisterfahrt", und die Christdemokraten rechnen vor, wie die Wohltat für den akademischen Nachwuchs Hessen langfristig in den Ruin treibt. Axel Wintermeyer, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, moniert:

    "Letztlich wird der Steuerzahler dafür zahlen müssen, dass in Zukunft Langzeitstudierende, die bisher Studienbeiträge in erheblichem Umfang zahlen mussten an hessischen Hochschulen, wieder hier kostenfrei studieren und kostenfrei auch übrigens mit dem Öffentlichen Personen-Nahverkehr durch Hessen fahren dürfen. Wir hätten uns gewünscht, dass die demokratischen Parteien hier im Hessischen Landtag eine entsprechende Vereinbarung getroffen hätten, die vielleicht in Richtung dessen gelaufen wäre, was in Hamburg beschlossen wurde zwischen CDU und Grünen, nämlich nachgelagerte Studiengebühren."
    Die CDU gibt sich seit der Wahlschlappe Anfang Januar kompromissbereit. Sie würde sich auch auf den Vorschlag der Liberalen einlassen, den Hochschulen freizustellen, ob und wie hoch sie sich das Studium bezahlen lassen. Doch Schwarz-Gelb hat keine Mehrheit, das durchzusetzen.
    Dagegen haben die frisch ins Parlament eingezogenen Linken angekündigt, die rot-grüne Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Studiengebühren zu unterstützen - selbst wenn sie ihnen nicht weit genug geht. Die Landtags-Neulinge hätten gern noch drauf gesattelt und den Studierenden bereits gezahlte Beträge rückerstattet. Dennoch, so Linken-Fraktionschef Willi van Ooyen:

    "Wir werden jeden Schritt, wofür es eine Mehrheit in die richtige Richtung gibt, tragen.

    Von der geschäftsführenden Regierung Koch erwartet die linke Mehrheit im Landtag, dass sie den Parlamentsbeschluss umsetzt, auch wenn die CDU ihn für hochschulpolitisch falsch hält. Er werde keine Gesetze blockieren, hat der Ministerpräsident bereits angekündigt - obwohl ihm die Verfassung des Landes dies unter bestimmten Umständen durchaus ermöglicht. Mit der Streichung der Studiengebühren wäre Hessen bereits das zweite Bundesland, das sich vom Bezahlstudium in seiner ursprünglichen Form verabschiedet. Ob daraus ein bundesweiter Trend wird, kann man wohl erst nach weiteren Landtagswahlen einschätzen.