
Ein Gericht in der südpolnischen Stadt Pszczyna verhängte gegen die behandelnden Ärzte sowie einen Vorgesetzten außerdem ein mehrjähriges Berufsverbot. Die Frau, die ein Kind mit Fehlbildungen erwartete, war 2021 mit geplatzter Fruchtblase in ein Krankenhaus gekommen. Vor dem Hintergrund des strengen Abtreibungsrechts entschieden die Ärzte zu warten, dass der Embryo von alleine stirbt. Wenig später erlitt die 30-Jährige einen septischen Schock.
In Polen ist ein Schwangerschaftsabbruch wegen Fehlbildungen des Embryos nicht erlaubt. Teile der Bevölkerung fordern seit Jahren, dies zu ändern. Sie argumentieren, dass Ärzte aus Angst vor juristischen Konsequenzen auch dann nicht eingreifen, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
Diese Nachricht wurde am 18.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.