Krankenhausplanung
Drei Bundesländer ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Wegen bestimmter Vorgaben zu Mindestfallzahlen in Krankenhäusern haben sich drei Bundesländer an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

    Ein Operationsaal mit zwei Mitarbeitern, die an einem Bett arbeiten. Darum herum sind weitere medizinische Geräte.
    Drei Bundesländer ziehen wegen Mindestfallzahlen in Krankenhäusern vor das Bundesverfassungsgericht. (Imago / Funke Foto Services / ChristofxK)
    Man sehe die Klage als letztes Mittel, um die verbriefte Hoheit der Länder gegen wiederholte Eingriffe des Gemeinsamen Bundesausschusses zu schützen, teilte der baden-württembergische Gesundheitsminister Lucha in Stuttgart mit. Auch Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein unterstützen die Klage.
    Der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern kann Mindestmengen für bestimmte planbare Eingriffe oder Behandlungen festlegen. Kliniken dürfen diese Leistungen dann nur erbringen, wenn sie genügend solcher Fälle im Jahr bearbeiten. Das soll die Risiken für Patienten senken, weil die medizinischen Teams mehr Erfahrung haben. Die Länder fordern mehr Flexibilität, um eine regionale Versorgung sicherstellen zu können.
    Diese Nachricht wurde am 12.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.